Hallo zusammen,
ich habe zwei Fragen zum Vereinsrecht. Es geht sich hier um einen Angelverein (e.V.)
Darf der Vorstand ohne Mitgliederabstimmung Verbote aussprechen die die Angelmethoden im Bezug auf den Aufbau der Rute bis hin zu den Ködern betreffen. Im konkreten Fall wurde ein Verbot des Angelns mit der Selbsthakmethode, sowie mit den Ködern Boilie und Partikel ausgesprochen, ohne das die Mitglieder eine Chance zur Meinungsäußerung oder Abstimmung hatten.
Muss jedes Vereinsmitglied über eine Jahreshauptversammlung schriftlich informiert werden? Gibt es für diese Information Fristen die eingehalten werden müssen? In diesem Fall sind mehrere (mind. 4) Personen nicht schriftlich bzw. gar nicht informiert worden, erst ein zufälliges Gespräch mit einem anderen Mitglied zeigte das die Versammlung in 3 Wochen bevor steht.
Ich wäre sehr Dankbar für aussagekräftige Antworten, vieleicht mit den Verseisen auf § und Literatur.
Mit freundlichen Grüssen
Stefan
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