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Angelogen beim Kauf einer Ware

Frage von Exytuz Exytuz

Liebe Community, Ich habe mir gestern eine Camcorder von Media Markt gekauft, Die JVC GZ-HM435SE, Grund für den Kauf dieser Kamera war das ich mich nach einer Kamera in Ausschau gehalten hab die MEHR als 25 FPS macht. Der Verkäufer hat mir dann zu der JVC geraten weil die bei 50FPS liegt und für schnelle Sportaufnahmen dann in Zeitlupe nicht so schlecht rüber kommt. Habe ihn wiederholten mal gefragt um sicher zu gehen das die wirklich 50 fps macht, hat irgendwie in seinem System nachgeschaut und hat es mir zugesichert. Ich habe heute Morgen nun paar Aufnahmen zum Testen gemacht und musste mit einer Enttäuschung bemerken das die Aufnahme nur in 25FPS erfolgt, egal ob nun die höchste Aufnahmequalität eingestellt war oder die niedrigste oder die mittlere. Immer die 25FPS. Kann ich die Kamera nun zurückbringen und mein Geld auch zurück bekommen? Oder geht das nicht rechtlich, weil die Ware schon ausgepackt ist? Zu meinem Glück war meine Freundin dabei die das ganze Verkaufsgespräch mitbekommen hat. Danke im Vorraus für eine Antwort

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Antworten (11)

  • 4
    Antwort von LondonerNebel LondonerNebel

    Ganz klare Sache, zumal Du einen Zeugen für das Verkaufsgespräch hast: Du hast ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag, weil ausdrücklich zugesicherte und für Dich wesentliche Eigenschaften des Kaufgegenstandes nicht vorhanden sind. Steht alles im BGB...

    Kommentar von Cyberspacken CyberspackenCyberspacken

    Er hat Recht

    Kommentar von crashlady crashladycrashlady

    Wenn die Freundin denn auch glaubwürdig ist.

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Glaubwürdiger als der Verkäufer zu sein genügt schon... ;-)

    Kommentar von Exytuz Exytuz

    Naja meine Freundin ist selber Ausgebildete Einzelhandelskauffrau :X

    Kommentar von Exytuz Exytuz

    Ok, Perfekt danke. Also ich hab noch die komplette Verpackung, samt Inhalt natürlich und alles ohne Schäden selbstverständlich. Also einfach zu dem Infobereich gehen oder direkt nach dem Abteilungsleiter gehen? Oder eher doch erst mal zu dem Verkäufer?

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Erstmal zur Info, die kümmern sich um Beanstandungen. Falls der Verkäufer oder der Abteilungsleiter gebraucht wird, holt sich die Info die Leute schon... Und wie schon gesagt, nicht gegen Deinen Willen mit einem Warengutschein abspeisen lassen! Das Recht ist in diesem Fall hundertprozentig auf Deiner Seite.

    Kommentar von LucieTommy LucieTommyLucieTommy

    Nicht damit in den Laden gehen! ERST Bescheid sagen an der Info oder so, jedenfalls gleich, noch bevor Du da zwischen den Regalen herumwanderst! Das ist WICHTIG!

    Kommentar von LucieTommy LucieTommyLucieTommy

    Ich will Dir eben erklären, wieso Du damit nicht in den Laden gehen darfst: dann kann nämlich keiner mehr nachvollziehen, ob das wirklich GENAU DAS Gerät ist, das Du gestern gekauft hast. Theoretisch wäre es Dir dann ja möglich, einfach OHNE Gerät in den Laden zu gehen, Dir ein neues aus dem Regal zu greifen und dann mit dem Kassenbon zu winken und nur zu BEHAUPTEN, das sei das gestern gekaufte Gerät. Verstehst Du? Auf die Art versuchen immer wieder Betrüger, sich Geld zu verschaffen, und deswegen gibt es da dann auch arge Probleme. Also gleich mit dem Gerät zur Info, noch bevor Du richtig im Laden bist.

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Genau! Das ist noch ein sehr guter Grund, sich am Infoschalter zu melden...

  • 1
    Antwort von KBB0815 KBB0815

    du kannst die kamera sowieso zurückbringen. sprich den verkäufer direkt an, erklär ihm das ganze, vieleicht klärt sich ja alles auf.

    Kommentar von crashlady crashladycrashlady

    "du kannst die kamera sowieso zurückbringen." <- begründet mit was?

    14tägiges Rücktrittsrecht gibts bei Fernabsatz- und Haustürverträgen.

    Kommentar von KBB0815 KBB0815KBB0815

    wenn du so ein gerät kaufst, wird kein laden der welt dich am nächsten tag vom hof jagen, außer der laden macht gerde bankrott und hat keinen ruf mehr zu verlieren. gerade bei elektrogroßmärkten herrscht große konkurenz, da ist kullanz gerdezu überlebensstrategie darum kannste die kamera zurückbringen.....

  • 0
    Antwort von Guren100 Guren100

    Rechtlich komplett erlaubt.

    Der Kaufvertrag ist nichtig, du kannst sie also Problemlos zurückbringen, denn dir wurde versichert das sie 50FPS macht.

    Bring sie einfach zurück ;)

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    Antwort von wolfgang001 wolfgang001

    Sieh Dir sicherheitshalber in den technischen Daten der Betriebsanleitung nach, ob Dir wirklich der Verkäufer eine falsche Auskunft gab.

    Wenn da nichts über diese "50 fps" steht, dann kannst Du natürlich die Kamera zurückgeben und darauf verweisen, dass Dir der Verkäufer unter Zeigen eine falsche Auskunft gab, die ausschlaggebend für den Kauf dieses Camcorders war. Da muss Dir der Media Markt dann auch das Geld zurückgeben. Sei dann nicht mit einem Warengutschein einverstanden!

    Kommentar von Exytuz Exytuz

    Also ich bin die Komplette Anleitung durch, und ebenfalls in google find ich nichts über 50fps bei dieser Kamera, und egal bei welcher Qualität zeigt mir die mitgelieferte Software und mein After Effects immer 25 FPS an.

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    Antwort von GermanGirl2011 GermanGirl2011

    Wenn die Ware noch im Originalzustand ist hast du meistens ein 2-4 wöchiges Umtauschrecht. Verpack den Camcorder wieder ordentlich und bring diesen zurück.

    Und beim nächsten Mal besser selbst im Internet informieren welche Geräte empfehlenswert sind. Bei MM wollen die auch nur verkaufen ;)

    Kommentar von kevin1905 kevin1905kevin1905

    Hier gehts nicht um Umtausch wegen nicht gefallen oder nicht passen, der verkäufer hat falsche angaben gemacht es ist kein kaufvertrag zustande gekommen.

    Kommentar von GermanGirl2011 GermanGirl2011GermanGirl2011

    Umtauschen kann man es trotzdem und das war ja seine Frage am Schluß.

  • 0
    Antwort von Zyogen Zyogen

    Du solltest auf alle Fälle versuchen, die Kamera zurückzugeben. Im allgemeinen ist man im Media-Markt kulant und erstattet den Kaufpreis zurück, denn man möchte es sich mit den potentiellen Kunden natürlich nicht verderben. Allerdings sollte die Ware sich in einwandfreiem Zustand sowie in der Originalverpackung befinden.

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    Antwort von Cougar99 Cougar99

    Eindeutiger Fehler des Verkäufers, geh damit zurückgeben. Verpackung ist egal.

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    Antwort von Minksi Minksi

    Zurückbringen, umtauschen oder Geld auszahlen lassen bzw. Gutschein bekommen.

    Den Verkäufer anschwärzen -> Freundin mitnehmen und Geschäftsführer verlangen.

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    Antwort von Cyberspacken Cyberspacken

    Ich denke schon, dassdu dein Geld zurückverlangen kannst, denn du wurdest vom Verkäufer falsch informiert über das, was dein Kaufgrund war, also wurde dir im Prinzip mehr vesprochen, als vorhanden.

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    Antwort von TimMetzling TimMetzling

    Warenrückgabe aufgrund eines Beratungsfehlers wird normalerweise vom Elektronikmarkt nicht gewährleistet. Aber MediaMarkt gibt eine Garantie darauf,dass du deine produkte ohne wenn und aber zurückgeben kannst, also auch,wenn dir was nicht gefällt. Bis zu 2 Wochen oder so

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    Antwort von LucieTommy LucieTommy

    Wenn Du alles noch hast, also Karton etc., dann pack sie wieder ein wie gehabt und ja, dann wirst Du sie auch reklamieren können, Du hast sie ja nicht selber kaputt gemacht oder was.

    Kommentar von Cyberspacken CyberspackenCyberspacken

    die Kamera ist ja nicht kaputt, sie kann nur nicht das , was der Verkäufer behauptet hat

    Kommentar von LucieTommy LucieTommyLucieTommy

    Eben. Also wieder einpacken und zurückbringen. Das geht.

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