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Angeklagt wegen Körperverletzung 3 v. 3

Frage von MyLove09 MyLove09

fortsetzung von teil 2:

Polizisten dabei waren , und die , die tat aufegnommen haben.. aber meine freunde würde alle aussagen das ich richtig betrunken war... weil ich kann mich an gar nichts errinern mehr des is es ja was mich beuruhigt, und in der anklage schrift steht auch gar nichts das ich besofen war und so

ich bitte um Hilfe was für strafe ich bekommen könnte

meine vorstrafen sind 10 einträge ich war schon mal 18 monate in haft aber des wegen betrug , und jetzt is ja wegen Körperverletzung is ja ne andere straftat .

ich hoffe ich bekommesehr rasch hilfreiche antworten

danke

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Antworten (9)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von SuMa77 SuMa77

    Ob du betrunken warst oder nicht, das ändert nichts daran.

    Auch ein Betrunkener wird zur Rechenschaft gezogen.

    Da du schon, wie du schreibst, vorbestraft bist, wirst du, wohl oder übel, eine Freiheitsstrafe zu erwarten haben.

    Red mit der Staatsanwaltschaft, erklär ihnen alles, sei einsichtig.....vielleicht wird sich dann das Schlimmste noch verhindern können.

    Welche Strafe du schon abgebüßt hast ist egal, vorbestraft ist vorbestraft.

    Kommentar von schneeblume schneeblumeschneeblume

    haha genau das hab ich auch geschrieben, er denkt wohl, nur weil er betrunken war, drückt der Richter beide Augen zu :D

    Kommentar von SuMa77 SuMa77SuMa77

    Tja, so einfach wenn es wäre ;-)

    Kommentar von schneeblume schneeblumeschneeblume

    ja, sauf ma uns jeden Tag an, und - eh alles wurscht :D

    Kommentar von Himmelsmensch HimmelsmenschHimmelsmensch

    höhö dann hätt ich meinen lappe noch =D

  • 4
    Antwort von RaPiDrummer RaPiDrummer

    bei deiner vorbelastung und evtl. sogar bewährung, wirst du sicher nichts zu lachen haben. was deine freunde angeht,sollten sie sich überlegen, ob sie eine falschaussage machen möchten, die auch unter strafe steht. du könntest zusätzlich zur anstiftung dazu einen extrabonus erhalten. was glaubst du? wird man dem polizeiprotokol oder deinen freunden glauben. aber bei deinem strafregister wirst du einen guten anwalt brauchen.

  • 2
    Antwort von schneeblume schneeblume

    ob du stark alkoholisiert bist oder nicht, denkst du das mildert die Umstände?? du kannst eh nix machen ausser dich melden, je länger du dich versteckst, desto schlimmer machst du es.. und die genauen Strafausmaße kann dir hier auch keiner sagen, kommt auf die Umstände an, und wie fest du den getreten hast usw... ist Entscheidung des Richters ... aber eine zusätzliche Therapie würde dir sicher nicht schaden.

  • 1
    Antwort von peterheckman peterheckman

    Hallo MyLove09. Ich würde sagen dumm gelaufen. Stell dich zunächst einmal denn wie schon von anderen zuvor gesagt weglaufen bringt nichts es macht nur alles viel schlimmer. Früher oder später kriegen sie dich ob du willst oder nicht. Du sagst das du stark akoholisierst warst, kannst du das irgendwie beweisen denn es ist so das du dann als vermindert schuldfähig gillst deswegen würde ich mir keine großen sorgen machen und wichtig ist auch das du eine therapie machen solltest und am besten wäre es wenn du dich schon mal um einen platz kümmern würdest dann hast du gute chancen auf bewährung. Es ist nun mal so das es ganz egal ist ob man betrunken, unter drogeneinfluss steht, wegen notwehr oder auch nüchtern jemanden schlägt bestraft wirst du deshalb auf jedenfall. Was noch für dich spricht ist das du deswegen noch nie verurteilt wurdest.

    1. stelle dich.
    2. beweise den alkohol konsum, du sagst das ihr schon vorher mit der polizei zu tun hattet wegen des unfalls die können es bestimmt bestätigen.
    3. sage einfach wie es ist, du hast den ex von deiner freundin gesehen und weil er ihr solche dinge angetan hat sind dir die sicherungen durchgeknallt und der alkohol hat das übrige dazu beigetragen.
    4. sage ruhig das du angst hattest dich zu stellen wegen der vorstrafen aber du hast die zeit sinnvoll genutzt und dich um eine stelle bei den anonymen alkoholikern gekümmert und sie wegen eines therapie platzes gefragt.
    5. du bekommst bewährung, eine kleine geldstrafe, die auflage zur therapie das wars dan auch schon immerhinn besser als knast, oder. Ich habe 18jahre im knast gesessen und habe auch eine anzeige wegen körperverletzung am hintern kleben weil ich eine ohrfeige ausgeteilt habe gegen jemanden der bei mir und meiner jetzigen lebensgefährtin einbrechen wollte und ich habe ihn dabei erwischt aber auch ich muss mich der realität stellen das ich bei meiner vorstrafe ziehmlich schlecht dastehe. Ich werde eine geldstrafe bezahlen müssen wegen körperverletzung es spielt überhaupt keine rolle ob derjenige bei uns einbrechen wollte fakt ist das man niemanden schlagen darf ganz egal worum es auch geht der schläger ist immer der dumme. Vieleicht konnte ich dir ein wenig helfen viel glück und ciao.
    Kommentar von MyLove09 MyLove09

    Danke :)

    Hat mir sehr geholfen :)

    Ich werde jetzt mal mich mit der Staatsanwaltschaft unterhalten , bzw , versuchen das Sie mir noch Zeit gibt m beweise für meinem Alkohol Konsum zu bestätigen zu lassen von der Polizei und so wegen dem Unfall wie du sagtest und ja

    aber dannke für die Info :)

  • 1
    Antwort von kosak6 kosak6

    Ach komm es war doch garnicht so, da du betrunken warst hast du bestimmt irgentwo an einer Bank geschlaffen und deine Kumpels können es bestimmt auch bezeugen. Und wegen diesen Jungen würde ich eins machen eine Anzeige wegen (Rufmord=angebliche Körperverletzung). Dazu nochmal eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung an deine Schwester. Und an dem Abend hast du bestimmt auch kein einzigstes Wort mit dem Typen geredet"Wichtig". Hoffe konnte helfen(wir leben ja in einer Demokratie)

    Kommentar von kosak6 kosak6kosak6

    Bei dem Gericht würde ich dir eine Weise Kleidung empfehlen, leichtes Lächeln. Keine Agression gegenüber dem Typen. Den Text bischen vorbereiten. Ein bischen schauspielen, Beim reden geradeaus schauen nicht nach oben schauen wenn dir eine Frage gestellt wird, eher links unten, die Hände auf den Tisch am besten mit offenen Handflächen..(Richter beherschen auch Mimik und Körpersprache)

  • 0
    Antwort von munterdrauflos munterdrauflos

    man man man -so offen umzugehen mit solch intimen angelegenheiten, hut ab vor soviel offenheit

  • 0
    Antwort von Himmelsmensch Himmelsmensch

    Du warst 10 mal vorbestraft???

    Kommentar von MyLove09 MyLove09

    ja, ich weiß ne scheiß Vorbestrafung, aber ich habe daraus gelernt

    und seid dem ich mit meiner Freundin zam bin , habe ich derzeit nichts angestellt und des bewundere ich selber an mir :)

    Kommentar von Himmelsmensch HimmelsmenschHimmelsmensch

    ............ rofl.... darf ich mal fragen wegen was du vorbestraft bist? Intressiert mich! Sind das eher so harmlose dinger oder richtige harte sachen?

    Kommentar von MyLove09 MyLove09

    also früher 2000 wegen diebstahl 4 sachen und dann kamm pc betrug 3 mal dazu aber die worden alle 3 eingestellt also bzw von der verfolgung abgesehen und dann kamm halt die betrüge 3 mal wegen meiner ex zusammen da sie eine vollmacht wo gefälscht war mit meiner unterschrift die sachen auf mein namen bestellt hatte weil ich nich in eu war sonder auf montagearbeit ca. 2 monate und in der zeit hat sie ca. 3 tausend euro auf mein namen bestellt gehabt , und deswegen die 3 betrüge ec karten betrüge da halt.

    und weil die bank karte ja auch menem namen war aber ich nich in der eu war , war ich alles , so laut staatsanwaltschaft sie wollte mir 3 jahre geben wegen dem zeuig aber richter meinte da ich ja nich anwesen war und sie das alles war.. bekamm ich 2 jahre und 3 monate und nach 18 monate wurde ich auf bewährung freigelassen ohne auflagen

    Kommentar von SuMa77 SuMa77SuMa77

    Warum hast du da überhaupt eine Haftstrafe bekommen wenn du, nachweislich, zu dieser Zeit gar nicht in der EU warst, es also unmöglich war, dass du es selber gewesen bist?

    Da kannst du ja nichts dafür wenn deine Ex auf deinen Namen bestellt, deine Kreditkarte benutzt, usw....!

    Ist deine Ex nicht angeklagt worden?

    Versteh ich nicht ganz.

    Kommentar von MyLove09 MyLove09

    doch sie musste auch ne haftstrafe antretten auch wegen was anderem aber hauptsächlich die karte is auf meinem namen und ich muss dafür halt haften

    Kommentar von SuMa77 SuMa77SuMa77

    Ja, schon klar dass du für deine Karte haften musst.

    Aber wenn du, wohlgemerkt nachweislich, gar nicht in Deutschland warst zu dieser Zeit.......?

    Nun gut, man kann halt nicht alles verstehen......

    Kommentar von MyLove09 MyLove09

    Ich auch net ...

    tatsache ist ich war angeklagt bei der sache ...

    aber des is ja egal..es geht ja um einanderes Thema ...

    Kommentar von SuMa77 SuMa77SuMa77

    Sieh zu dass du da, einigermaßen glimpflich, wieder rauskommst.

    Sei einsichtig, mach keine blöden Kommentare, bereue es, usw.......

    Und dann mach keinen Mist mehr.....du kannst dein Leben immer noch in den Griff bekommen und glaub mir, das lohnt sich.

    Kommentar von MyLove09 MyLove09

    ja des will ich ja auch

    seid 2 Monaten bin ich Glücklich vergeben und ich bereue keine einzigste sekunde das ich die frau fürs leben gefunden habe , denn Sie macht mich zu nem anderen menschen , bzw auf deutsch : ich habe seid 2 monaten keinen mist mehr gebaut , und das wird auch so bleiben , habe ich auch meiner Bewährungshelferin gesagt und sie meinte ja sie zu das du auch gut davon kommst und so

  • 0
    Antwort von RaPiDrummer RaPiDrummer

    Einen Tip noch: Biete auf jeden Fall an, ein anti-aggressionstraining zu absolvieren, vielleicht im letzten wort (und entschuldige dich bei dem geschädigten, drücke dein bedauern aus). dies wird eh eine auflage des richters werden. von einer hohen geldstrafe bzw. schmerzensgeld, 1,5 jahre auf bewährung mal abgesehen.(mal nur geschätzt)

  • 0
    Antwort von MyLove09 MyLove09

    ach Ihr hab doch alle keine Plan , ich brauch ne Hilfreiche Antwort und keine die mich so dermassen ins schlimme reiten sagrafix nochmal...

    ich wurde bei der Polizei wegen Gefährliche Körperverletzung angezeigt und in der Anklageschrift steht nur wegen Körperverletzung angeklagt und nur ein Zeuge also nur den wo ich angeblich zam gehauen habe

    aber ich weiß davon echt nix mehr

    Kommentar von SuMa77 SuMa77SuMa77

    Du fragst hier, weil du Antworten haben möchtest.

    Also musst du auch mit den Antworten, die dir gegeben wurden, umgehen können.

    Was nützt es dir wenn wir dir nun alles "Schönreden" und in Wirklichkeit sieht es schlimmer aus??

    Hast du dann davon was??

    Wenn du mit der Wahrheit nicht leben kannst dann darfst du hier diese Frage nicht stellen.

    Und deine Aussage: "ihr habt doch alle keinen Plan", würde ich mal stecken lassen.

    Ich z.B. bin Justizvollzugsangestellte und von "keinen Plan" kann man da wohl nicht reden.

    Kommentar von kosak6 kosak6kosak6

    Ok wegen der höhe ein Jahr mindestens( je nach Verletzungsgran), also wenn es nur ein Blaues Auge ist dann kann es nicht so schlimm sein.(Ich würde nicht auf die ehrliche Leihe ziehen bei deinen Vorteilen, aber wenn du meinst 6.00 Aufschluss, Hofgang, Duschen,,Mittag, Abendbrot,zzz...)

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