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angeklagt wegen klauen?

gefragt von CashMakerDeluxe am 06.11.2009 um 11:18 Uhr

hallo ich schildere kurz die sachlage:

ich war mit einem kumpel im kaufland. dort stand ich 2 meter neben ihm...

er hat sich süßigkeiten in die hose gesteckt...hab ich nicht gesehn weil ich mir selber was gesucht hab zum kaufen.

so sind an die kasse dort kaufte ich mir ein ü-ei...

10 meter später zog uns ein detektiv raus...

und schuldigte mich an wegen beihilfe oder so

nun sollte ich die SELBE geldstrafe von 136 euro wie der dieb zahlen o_O

auch haben wir beide zusammen ein gerichtstermin.

und im schreiben stand das wir angeblich gemeinsam die ware geklaut haben und ohne zu bezahlen durch die kasse sind um die ware für UNS zu behalten

  1. hätte mir mein kumpel niemals was abgegeben
  2. hab ich ja meine ware also das ü-ei bezahlt o_O

und das WIR die ware ohne bezahln kriegen wolltn. ich hatte sie doch nich. wieso dann ich?

mein kumpel würde auch vor gericht aussagen das ich das garnich gesehn hab da er es nur einsteckte wo ich zB weggeguckt hab oder ähnliches.

irgendwie versteh ich das nicht. da ist man ein solch unbeschriebendes blatt und dann sowas...

in wenigen tagen hab ich in einer stadt in der nähe sowas wie gerichtshilfe "so umsonst"

soll ich da gleich erzähln wie das war usw?

so ein rotz alles


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RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 6. November 2009 11:22
3x
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Mitgegangen mitgefangen! Richtig! Genau diese Geschichte würde so jeder erzählen, der erwischt wird! Und einer muss das "Bonbon" ja einstecken, da man es ja schlecht zu zweit durch die Kasse tragen kann! Ich bin mir sicher, der Richter wird zum richtigen Ergebnis kommen, falls die Sache vor Gericht kommt!


anonym
beantwortet von doris11 am 6. November 2009 11:19
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naja,mitgefangen mitgehangen,...da hast du Pech,du solltest dir deine Freunde besser aussuchen,....


FaulesTier
beantwortet von FaulesTier am 6. November 2009 11:20
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bleib bei der wahrheit und wenn dein kumpel bezeugt das er es ohne dein zuwissen getan hat solltst raus aus dem schneider sein.


anonym
beantwortet von Pumuckl70 am 6. November 2009 11:22
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Wenn Dein ach so toller Freund diese Aussage vor Gericht machen wird - warum hat er es nicht gleich beim Ladendetektiv gesagt??? Er hätte Dir einen Haufen Ärger ersparen können!

Kommentar von LeaderG am 7. November 2009 12:11

Hat er ja villt. Diese Typen interesiert nur meistens nicht was der Dieb sagt, die wollen nur ihr Geld.


Cecchetto
beantwortet von Cecchetto am 6. November 2009 11:19
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Mitgegangen, mitgefangen...


pepe33
beantwortet von pepe33 am 6. November 2009 11:21
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Du solltest unbedingt zu einem Rechtsanwalt gehen. Als Geringverdiener bekommt man auch einen Pflichtverteidiger.


anonym
beantwortet von StarStyl am 6. November 2009 11:22
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Wenn du sagst du wusstest von der Sache nichts. Und dies können die detektive nicht beweisen er hat dich zwar nur gesehen aber nicht gesehen das du von der sache wusstest. also wenn dein Freund aussagt wie es war. Und du auch so aussagst. kann nix mehr schief gehen


luxi09
beantwortet von luxi09 am 6. November 2009 11:24
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Hast du den Kassenzettel von dem ü-Ei noch? Dann kannst du ja nachweisen, dass du bezahlt hast. Natürlich solltest du das bei dem Termin erzählen.aber wieso steht die Strafe schon fest und ihr habt trotzdem noch einen Gerichtstermin??????

Kommentar von CashMakerDeluxe am 6. November 2009 11:29

naja halt 136 euro direkt als strafe vom klauen halt.im penny muss man doch auchgleich 50 zahlen oder so...steht doch da überall glaube...

zettel nichtmehr.is ja schon m,onate her.der detektiv is zeuge im gericht.der müsste ja sagen könn das ich ein üei fraß


viragos
beantwortet von viragos am 6. November 2009 11:22
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Darf ich fragen, wie alt Du bist? Wäre relevant für meine Antwort.

Kommentar von CashMakerDeluxe am 6. November 2009 11:24

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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 6. November 2009 11:52
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Du gehst früher ode später ohnenhin in den Bau! - Wetten?


pierrot
beantwortet von pierrot am 6. November 2009 12:04
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Wenn du schon siehst,wie dein Kumpel Süßigkeiten einsteckt,warum hinderst du ihn nicht daran?Ihr seid selber schuld,wegen so ein paar Süßigkeiten kriminell zu werden.Hinterher zu jammern,daß man bestraft wird ist so typisch,denn es haben ja die anderen die Fehler gemacht,nicht ihr,oder?Vielleicht denkst du beim nächstenmal nach,was besser ist,handeln und dann denken oder zuerst denken und dann handeln.Pierrot

Kommentar von CashMakerDeluxe am 6. November 2009 13:38

hab doch oben geschrieben das ichs garnich sah


anonym
beantwortet von waltghaupt am 7. November 2009 14:54
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bleib bei der Wahrheit, bei Dir hat der Warenhausdetektiv wohl auch nichts gefunden und wenn Dein Kumpel ein echter Kumpel ist sagt er dem Richter auch die Wahrheit, sonst sollte es Dein Kumpel gewesen sein, sag ihm das.


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