55

Angeklagt wegen Hehlerei nach preisgünstigem Kauf eines Notebooks bei e-bay, wieso denn das?

Frage von thomy12 thomy12

Eine Bekannte hat recht preisgünstig bei e-bay ein Notebook ersteigert, es war wohl so ca. 800 € billiger als normal, Marke kenne ich jetzt nicht. Jedenfalls hat sie mir erzählt, dass sie jetzt ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft im Briefkasten hat, sie soll wohl als Angeklagte wegen Hehlerei oder so was angeklagt werden. Das kann doch wohl nur ein Versehen sein, sie hat auch keine Ahnung warum, weiß nur, dass es irgendwie um den Kauf des notebooks geht, das soll geklaut gewesen sein, sie wusste davon gar nichts, sie ist eine ganz Gewissenhafte und Ehrliche. Sie ist selber ganz geschockt. Was kann sie denn jetzt tun??

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (7)

  • 9
    Antwort von gri1su gri1su

    Sie sollte sich schleunigst mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Der wird ihr auch raten, ob es sinnvoll ist, im Vorwege mit der Staatsanwaltschaft Kontakt aufzunehmen.

    Was ich allerdings nicht verstehe: Wenn so ein Verdacht besteht, wird man doch eigentlich erst zu dem Vorfall vernommen, bevor es zu einer Anklage kommt. Offensichtlich ist das hier aber nicht geschehen???

    Hier kann nur ein Anwalt helfen. Ohne fachmännische Hilfe kommt sie da nicht raus.

    Kommentar von thomy12 thomy12

    Sie hat ja bisher auch nur ein Schreiben bekommen, mit einem Termin zum Vorsprechen, kann sein, dass das auch von der Polizei kam, keine Ahnung, kenne mich da nicht so aus.

  • 3
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Grundsätzlich gilt jeder als Hehler, der einen gestohlenen Artikel kauft.

    Formal hat die Staatsanwaltschaft hier also recht und muss das untersuchen.

    Ob eine "ahnungslose" Käuferin deshalb verurteilt wird, ist damit noch nicht raus, aber das Notebook ist sie wohl in jedem Fall los, denn an Diebesgut kann man keine Eigentumsrechte erwerben.

  • 3
    Antwort von Netti Netti

    Naja - bei 800 Euro unter Preis könnte man ja schon mal ein wenig Skeptisch sein.

    Kommentar von Vollstrecker VollstreckerVollstrecker

    Bei ebay? Da gibts Auktionen für Notebooks die beginnen bei 1€, wenn da halt nur einer bietet kommt so eine Preisdifferenz halt zu stande.

    Kommentar von Netti NettiNetti

    Klar das weiß ich, aber skeptisch wäre ich dann erst recht...ich vermute aber mal dass sie nichts wirklich dramatisches zu erwarten hat.

    Kommentar von Georgo GeorgoGeorgo

    =>Unwissenheit schützt vor Strafe nich<= wenn es so einen hohen Unterschied gibt Finger weg....

  • 2
    Antwort von Andrea1204 Andrea1204

    Dies war gestern im RADIO! Ernsthaft fahnden die nach gestohlenem Diebesgut und wenn keine Originalrechnung dabei war, hat sie wohl schlechte Karten....

    Kommentar von Andrea1204 Andrea1204Andrea1204

    Schau mal hier nach: http://www.retrolum.de/ebay_erlebnisse/kurioses/post_von_der_staatsanwaltschaft.html

  • 1
    Antwort von emilia111 emilia111

    Sie sollte zum Anwalt gehen, denn es gibt schon Gerichtsentscheidungen, die e-bay-Käufer wegen solcher Sachen wegen Hehlerei verurteilt haben. Das Amtsgericht Pforzheim hat den Käufer eines Navigationssystems zu 1 400 Euro Geldstrafe wegen Hehlerei verurteilt. Nach Ende der Auktion hatte sich herausgestellt: Das Gerät war gestohlen. Die Polizei beschlagnahmte es, die Staatsanwaltschaft ermittelte und erhob Anklage. Der Schnäppchenjäger war sich keiner Schuld bewusst. Doch das Amtsgericht sprach ihn schuldig. Er hätte Verdacht schöpfen müssen, meinte das Gericht. Außer der Geldstrafe musste der Mann auch noch die Verfahrenskosten zahlen. Als Hehler macht sich strafbar, wer in Bereicherungsabsicht gestohlene oder sonst rechtswidrig beschaffte Ware ankauft. Ausreichend ist, wenn der Käufer es für möglich hält, dass die Ware aus dunklen Quellen stammt. Anhaltspunkte für verdächtige Angebote sind ein niedriger Preis und die Lieferung ohne irgendwelche Belege. Auch die Lieferung aus dem Ausland kann nach Ansicht der Richter in Pforzheim ein Indiz sein. Dieses Urteil ist allerdings in der Juristerei auf große Kritik gestossen, man weiß aber nicht, wie das zuständige Gericht in dem Fall deiner Freundin entscheiden wird, deshalb Rechtsrat einholen.

  • 1
    Antwort von fourseasons fourseasons

    Deine Bekannte ist mir auch bekannt, denn genau dieser Fall mit dem 800€ billigeren Notebook wurde ja im Fernsehen gesendet! ;-)))

    Kommentar von thomy12 thomy12

    Nee, im Fernsehen war sie nicht. Wann lief das denn?

    Kommentar von fourseasons fourseasonsfourseasons

    Erst vor ein paar Tagen!

  • 1
    Antwort von radar74 radar74

    Tja wenn keine Rechnung dabei war ist das Notebook so gut wie weg. Am besten in so einer Sache einen Anwalt aufsuchen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.