Eine Bekannte hat recht preisgünstig bei e-bay ein Notebook ersteigert, es war wohl so ca. 800 € billiger als normal, Marke kenne ich jetzt nicht. Jedenfalls hat sie mir erzählt, dass sie jetzt ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft im Briefkasten hat, sie soll wohl als Angeklagte wegen Hehlerei oder so was angeklagt werden. Das kann doch wohl nur ein Versehen sein, sie hat auch keine Ahnung warum, weiß nur, dass es irgendwie um den Kauf des notebooks geht, das soll geklaut gewesen sein, sie wusste davon gar nichts, sie ist eine ganz Gewissenhafte und Ehrliche. Sie ist selber ganz geschockt. Was kann sie denn jetzt tun??
Angeklagt wegen Hehlerei nach preisgünstigem Kauf eines Notebooks bei e-bay, wieso denn das?
Antworten (7)
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9Antwort von
gri1sugri1su
Sie sollte sich schleunigst mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Der wird ihr auch raten, ob es sinnvoll ist, im Vorwege mit der Staatsanwaltschaft Kontakt aufzunehmen.
Was ich allerdings nicht verstehe: Wenn so ein Verdacht besteht, wird man doch eigentlich erst zu dem Vorfall vernommen, bevor es zu einer Anklage kommt. Offensichtlich ist das hier aber nicht geschehen???
Hier kann nur ein Anwalt helfen. Ohne fachmännische Hilfe kommt sie da nicht raus.
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3Antwort von
demosthenesdemosthenes
Grundsätzlich gilt jeder als Hehler, der einen gestohlenen Artikel kauft.
Formal hat die Staatsanwaltschaft hier also recht und muss das untersuchen.
Ob eine "ahnungslose" Käuferin deshalb verurteilt wird, ist damit noch nicht raus, aber das Notebook ist sie wohl in jedem Fall los, denn an Diebesgut kann man keine Eigentumsrechte erwerben.
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3Antwort von
NettiNetti
Naja - bei 800 Euro unter Preis könnte man ja schon mal ein wenig Skeptisch sein.
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VollstreckerVollstrecker Bei ebay? Da gibts Auktionen für Notebooks die beginnen bei 1€, wenn da halt nur einer bietet kommt so eine Preisdifferenz halt zu stande.
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NettiNetti Klar das weiß ich, aber skeptisch wäre ich dann erst recht...ich vermute aber mal dass sie nichts wirklich dramatisches zu erwarten hat.
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GeorgoGeorgo =>Unwissenheit schützt vor Strafe nich<= wenn es so einen hohen Unterschied gibt Finger weg....
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2Antwort von
Andrea1204Andrea1204
Dies war gestern im RADIO! Ernsthaft fahnden die nach gestohlenem Diebesgut und wenn keine Originalrechnung dabei war, hat sie wohl schlechte Karten....
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Andrea1204Andrea1204 Schau mal hier nach: http://www.retrolum.de/ebay_erlebnisse/kurioses/post_von_der_staatsanwaltschaft.html
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1Antwort von
emilia111 Sie sollte zum Anwalt gehen, denn es gibt schon Gerichtsentscheidungen, die e-bay-Käufer wegen solcher Sachen wegen Hehlerei verurteilt haben. Das Amtsgericht Pforzheim hat den Käufer eines Navigationssystems zu 1 400 Euro Geldstrafe wegen Hehlerei verurteilt. Nach Ende der Auktion hatte sich herausgestellt: Das Gerät war gestohlen. Die Polizei beschlagnahmte es, die Staatsanwaltschaft ermittelte und erhob Anklage. Der Schnäppchenjäger war sich keiner Schuld bewusst. Doch das Amtsgericht sprach ihn schuldig. Er hätte Verdacht schöpfen müssen, meinte das Gericht. Außer der Geldstrafe musste der Mann auch noch die Verfahrenskosten zahlen. Als Hehler macht sich strafbar, wer in Bereicherungsabsicht gestohlene oder sonst rechtswidrig beschaffte Ware ankauft. Ausreichend ist, wenn der Käufer es für möglich hält, dass die Ware aus dunklen Quellen stammt. Anhaltspunkte für verdächtige Angebote sind ein niedriger Preis und die Lieferung ohne irgendwelche Belege. Auch die Lieferung aus dem Ausland kann nach Ansicht der Richter in Pforzheim ein Indiz sein. Dieses Urteil ist allerdings in der Juristerei auf große Kritik gestossen, man weiß aber nicht, wie das zuständige Gericht in dem Fall deiner Freundin entscheiden wird, deshalb Rechtsrat einholen.
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1Antwort von
fourseasonsfourseasons
Deine Bekannte ist mir auch bekannt, denn genau dieser Fall mit dem 800€ billigeren Notebook wurde ja im Fernsehen gesendet! ;-)))
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thomy12 Nee, im Fernsehen war sie nicht. Wann lief das denn?
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fourseasonsfourseasons Erst vor ein paar Tagen!
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1Antwort von
radar74radar74
Tja wenn keine Rechnung dabei war ist das Notebook so gut wie weg. Am besten in so einer Sache einen Anwalt aufsuchen.
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Sie hat ja bisher auch nur ein Schreiben bekommen, mit einem Termin zum Vorsprechen, kann sein, dass das auch von der Polizei kam, keine Ahnung, kenne mich da nicht so aus.