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angeklagt wegen gefährlicher körperverletzung aber blutwert entsprach 2,01promille....

Frage von Ruger84 Ruger84

zur tatzeit die etwa 2 std vor der blutentnahme war wohl hoeher, ist man da schon gemindert schuldunfaehig? und was kann die strafe unter alkoholeinfluss sein in diesem promillewert? es geht um tritte mit dem beschuhten fuß gegen kopf und rippen des opfers

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Antworten (9)

  • 3
    Antwort von Tytoon Tytoon

    vermindert Schuldfaehig ?!?!?!

    ob sich das Opfer dann besser fuehlt ? Schade das es keine Gerichte mehr gibt die solche Argumente als billige Ausreden eines feigen Poebels beruecksichtigen . Haerteste Strafen fuer Schlaeger und hoffentlich trifft er im Knast auf einen Staerkeren der ihn genauso behandelt .

    Kommentar von Dalmatinchen DalmatinchenDalmatinchen

    Wenn ein erwachsener Mensch im "Rausch" eine Straftat begeht ( wofür er ja selber verantwortlich ist - also für für den Rausch ) für vermindert schuldfähig eingestuft wird - kann ich bis heute noch nicht nachvollziehen!

  • 2
    Antwort von Welfensammler Welfensammler

    gemindert schuldunfaehig

    Genau das !!

  • 1
    Antwort von romeo27 romeo27

    du bist voll schuldfähig und gehörst extrem hart bestraft!!!

    Kommentar von tommi36 tommi36tommi36

    wie kommst du darauf, dass er 2 promille hatte und den schuh?

    Kommentar von cathroch cathrochcathroch

    Nee er hatte 2,0 Promille zur Messung und hat jemanden mit Schuhen getreten.

    Kommentar von tommi36 tommi36tommi36

    das steht da nicht so...... jemand!

    Kommentar von Ruger84 Ruger84

    ich versteh die frage nicht

    Kommentar von tommi36 tommi36tommi36

    deine?

    Kommentar von Ruger84 Ruger84

    jo person x hatte jemanden nach einem streit zu boden geworfen einmal mit dem fuss heftig gegen den kopf getreten und mehrfach in den rippenbereich, wurde spaeter aufgesammelt und der blutwert ergab 2,01 promille und die tat war halt 2 std vor der messung

    nun anklage wegen GKV

    Kommentar von tommi36 tommi36tommi36

    mal ehrlich: warst Du der Drecksack, der da rumgekloppt hat?

    Kommentar von Ellwood EllwoodEllwood

    Bis zu 2 Stunden benötigt der Körper um den getrunkenen Alkohol komplett aufzunehmen.
    Von daher war der Promillewert zur Tatzeit wohl eher niedriger, denn höher.

    Kommentar von cathroch cathrochcathroch

    da steht nicht jemand, sondern "man". Er wird es wohl selber sein....

    Kommentar von tommi36 tommi36tommi36

    jemand, man...

    Kommentar von Ruger84 Ruger84

    das ist keine frage das man sich das maul zerreissen soll es geht mir eher darum ob man im falle einer verurteilung die keine ahnung wie aussehen kann noch schadensatz klagen kann

    und nocht ob jemand oder man

    Kommentar von tommi36 tommi36tommi36

    Einfache Frage: Hast Du jemandem das Maul verbeult, dann gehörst Du in den Knast, so einfach ist das. Und natürlich, klar, wenn du verbeult hast, wird das auch passieren, dafür sorgen schon alleine die Leute hier, wo du dich geoutet hast ....

    Kommentar von Ruger84 Ruger84

    habt ihr die falschen vitamine zu euch genommen oder sowas?

    spaaam spaaam ich hatte eigentlich mit sinnvollen antworten gerechnet

    Kommentar von cathroch cathrochcathroch

    Sagen wir es so: wir sind keine Rechtsanwälte...Wärst du in den Staaten und könntest dir nen super Anwalt leisten, würdest du freigesprochen werden. Hier in Deutschland sieht die Geschichte etwas anders aus....Leider habe ich kein StGB zu Hause, sonst würde ich mir sogar die Mühe machen und nachschlagen. Sagen wir es so: es sieht eher schlecht aus....Denn auch ein (zugegeben schlechter Vergleich) alkoholisierter Fahrradfahrer kann beim Ergreifen der Führerschein Klasse B entzogen werden. Vielleicht sollte Person x mal eine Aggressionstherapie machen, und das meine ich ernst.

    Kommentar von Ellwood EllwoodEllwood

    Natürlich hast Du ein StGB bei Dir zu Hause. Wie wir alle, die wir Internetanschluß haben:
    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/index.html

    Kommentar von cathroch cathrochcathroch

    Ich glaube dein Problem ist einfach, dass du selber nicht einsiehst, dass Person x einen Fehler gemacht hat und dafür ordentlich bestraft gehört. Wenn du als Alkoholiker (Sucht-Kranker) (ähh Person x) identifiziert wirst und eine Therapie in Aussicht gestellt wird, kann man auf ein minderes Strafmaß hoffen, bzw Person x.

    Ehrlich gesagt: ich hoffe auf eine harte Richterin!

  • 0
    Antwort von EichWolf EichWolf

    Das haben wir gern! Erst einen Riesenscheiß bauen, mutwillig / absichtlich Leute verletzen, und dann nach Ausreden suchen. Hör auf damit, dich zuzudröhnen und steh zu deiner Tat. Dann kann man wenigstens noch einen Rest Achtung haben. Übrigens wäre eine ehrliche Entschuldigung mehr angebracht als Möglichkeiten zur Strafverminderung zu suchen. Solange du das nicht einsiehst, sehe ich für deine Zukunft schwarz.

  • 0
    Antwort von Stan82 Stan82

    In dem Fall wird ggf. eine verminderte Schuldfähigkeit anzunehmen sein. Ob eine gefährliche Körperverletzung vorliegt wird weiterhin von der Art des Schuhs abhängen. Gewöhnliche Turnschuhe würden hierfür wohl kaum ausreichen, Stahlkappen-Springerstiefel hingegen schon.

    Die Strafe hängt weiterhin von so vielen Faktoren ab, von denen wir so wenige kennen, dass eine zuverlässige Schätzung nicht möglich ist.

    Kommentar von Stan82 Stan82Stan82

    Schadensersatz und Schmerzensgeld kann das Opfer nach § 823 BGB einfordern. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem erlittenen materiellen Schaden (der auch die Behandlungskosten umfasst), die Höhe des Schmerzensgeldes nach der Schwere der Verletzungen und der daraus folgenden Beeinträchtigungen.

  • 0
    Antwort von Ellwood Ellwood

    Es gibt keinen gesicherten medizinisch-statistischen Erfahrungssatz darüber, daß ohne Rücksicht auf psycho-diagnostische Beurteilungskriterien allein wegen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in aller Regel vom Vorliegen einer alkoholbedingt erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit auszugehen ist (Aufgabe von BGHSt 37, 231).
    http://www.servat.unibe.ch/dfr/bs043066.html
    Soll wohl heissen, allein der Suff rechtfertigt keine Minderung der Schuldfähigkeit, was ich nur unterstützen kann.

    Kommentar von Stan82 Stan82Stan82

    Heisst es nicht. Es bedeutet, dass psycho-diagnostische Beurteilungskriterien zur Beurteilung der Schuldfähigkeit herangezogen werden müssen, ein starrer Promille-Grenzwert soll nicht ausreichen.

    Kommentar von Ellwood EllwoodEllwood

    Wo genau siehst Du den Unterschied zu meiner Aussage????

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    Antwort von Rudi2009 Rudi2009

    Bist du der Beschuldigte? Dann gehörst du weggesperrt! Und danach ist Pflichtprogramm: AA!

    Kommentar von tommi36 tommi36tommi36

    AA?

    Kommentar von Rudi2009 Rudi2009Rudi2009

    Anonyme Alkoholiker!

    Kommentar von tommi36 tommi36tommi36

    okay

    Kommentar von cathroch cathrochcathroch

    Anonyme Alkoholiker (unter der Abkürzung kenn ich jedenfalls nur das)

    Kommentar von JinxValentine JinxValentineJinxValentine

    Anonyme Alkoholiker!

    Kommentar von Ruger84 Ruger84

    wenn ich der beschuldigte waere wuerde ich mich nicht an diese seite wenden oder?

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    Antwort von cathroch cathroch

    Wenn dann gemindert schulfähig, nicht unfähig. Ich glaube jedoch dass es dafür keine Minderung gibt. Nur durch ein psychologisches Gutachten, soviel mir bekannt ist. Tut mir leid...

    Kommentar von tommi36 tommi36tommi36

    schulfähig! der war gut

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    Antwort von JinxValentine JinxValentine

    Schämst du dich eigentlich nicht? Dir sollten deine beschuhten Füße abfaulen, damit du sowas nie wieder tun kannst.

    Kommentar von tommi36 tommi36tommi36

    wie kommst du auf die idee, dass er der war, welcher?

    Kommentar von JinxValentine JinxValentineJinxValentine

    Das setze ich bei der Fragestellung mal voraus. Und wenn er "nur" für einen Freund fragt, dann kann er dem meinen frommen Wunsch gerne ausrichten. Für sowas, und für Leute, die andere bei sowas noch unterstützen, habe ich nun mal keinerlei Verständnis.

    Kommentar von tommi36 tommi36tommi36

    das sehe ich etwas anders: "zur tatzeit die etwa 2 std vor der blutentnahme war wohl hoeher, ist man da schon gemindert schuldunfaehig?" - wäre er der Schuldige, würde er dann so fragen????

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