zur tatzeit die etwa 2 std vor der blutentnahme war wohl hoeher, ist man da schon gemindert schuldunfaehig? und was kann die strafe unter alkoholeinfluss sein in diesem promillewert? es geht um tritte mit dem beschuhten fuß gegen kopf und rippen des opfers
angeklagt wegen gefährlicher körperverletzung aber blutwert entsprach 2,01promille....
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3Antwort von
TytoonTytoon
vermindert Schuldfaehig ?!?!?!
ob sich das Opfer dann besser fuehlt ? Schade das es keine Gerichte mehr gibt die solche Argumente als billige Ausreden eines feigen Poebels beruecksichtigen . Haerteste Strafen fuer Schlaeger und hoffentlich trifft er im Knast auf einen Staerkeren der ihn genauso behandelt .
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romeo27romeo27
du bist voll schuldfähig und gehörst extrem hart bestraft!!!
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tommi36tommi36 wie kommst du darauf, dass er 2 promille hatte und den schuh?
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cathrochcathroch Nee er hatte 2,0 Promille zur Messung und hat jemanden mit Schuhen getreten.
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tommi36tommi36 das steht da nicht so...... jemand!
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Ruger84 ich versteh die frage nicht
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tommi36tommi36 deine?
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Ruger84 jo person x hatte jemanden nach einem streit zu boden geworfen einmal mit dem fuss heftig gegen den kopf getreten und mehrfach in den rippenbereich, wurde spaeter aufgesammelt und der blutwert ergab 2,01 promille und die tat war halt 2 std vor der messung
nun anklage wegen GKV
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tommi36tommi36 mal ehrlich: warst Du der Drecksack, der da rumgekloppt hat?
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EllwoodEllwood Bis zu 2 Stunden benötigt der Körper um den getrunkenen Alkohol komplett aufzunehmen.
Von daher war der Promillewert zur Tatzeit wohl eher niedriger, denn höher.Kommentar von
cathrochcathroch da steht nicht jemand, sondern "man". Er wird es wohl selber sein....
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tommi36tommi36 jemand, man...
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Ruger84 das ist keine frage das man sich das maul zerreissen soll es geht mir eher darum ob man im falle einer verurteilung die keine ahnung wie aussehen kann noch schadensatz klagen kann
und nocht ob jemand oder man
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tommi36tommi36 Einfache Frage: Hast Du jemandem das Maul verbeult, dann gehörst Du in den Knast, so einfach ist das. Und natürlich, klar, wenn du verbeult hast, wird das auch passieren, dafür sorgen schon alleine die Leute hier, wo du dich geoutet hast ....
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Ruger84 habt ihr die falschen vitamine zu euch genommen oder sowas?
spaaam spaaam ich hatte eigentlich mit sinnvollen antworten gerechnet
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cathrochcathroch Sagen wir es so: wir sind keine Rechtsanwälte...Wärst du in den Staaten und könntest dir nen super Anwalt leisten, würdest du freigesprochen werden. Hier in Deutschland sieht die Geschichte etwas anders aus....Leider habe ich kein StGB zu Hause, sonst würde ich mir sogar die Mühe machen und nachschlagen. Sagen wir es so: es sieht eher schlecht aus....Denn auch ein (zugegeben schlechter Vergleich) alkoholisierter Fahrradfahrer kann beim Ergreifen der Führerschein Klasse B entzogen werden. Vielleicht sollte Person x mal eine Aggressionstherapie machen, und das meine ich ernst.
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EllwoodEllwood Natürlich hast Du ein StGB bei Dir zu Hause. Wie wir alle, die wir Internetanschluß haben:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/index.htmlKommentar von
cathrochcathroch Ich glaube dein Problem ist einfach, dass du selber nicht einsiehst, dass Person x einen Fehler gemacht hat und dafür ordentlich bestraft gehört. Wenn du als Alkoholiker (Sucht-Kranker) (ähh Person x) identifiziert wirst und eine Therapie in Aussicht gestellt wird, kann man auf ein minderes Strafmaß hoffen, bzw Person x.
Ehrlich gesagt: ich hoffe auf eine harte Richterin!
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EichWolfEichWolf
Das haben wir gern! Erst einen Riesenscheiß bauen, mutwillig / absichtlich Leute verletzen, und dann nach Ausreden suchen. Hör auf damit, dich zuzudröhnen und steh zu deiner Tat. Dann kann man wenigstens noch einen Rest Achtung haben. Übrigens wäre eine ehrliche Entschuldigung mehr angebracht als Möglichkeiten zur Strafverminderung zu suchen. Solange du das nicht einsiehst, sehe ich für deine Zukunft schwarz.
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Stan82Stan82
In dem Fall wird ggf. eine verminderte Schuldfähigkeit anzunehmen sein. Ob eine gefährliche Körperverletzung vorliegt wird weiterhin von der Art des Schuhs abhängen. Gewöhnliche Turnschuhe würden hierfür wohl kaum ausreichen, Stahlkappen-Springerstiefel hingegen schon.
Die Strafe hängt weiterhin von so vielen Faktoren ab, von denen wir so wenige kennen, dass eine zuverlässige Schätzung nicht möglich ist.
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Stan82Stan82 Schadensersatz und Schmerzensgeld kann das Opfer nach § 823 BGB einfordern. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem erlittenen materiellen Schaden (der auch die Behandlungskosten umfasst), die Höhe des Schmerzensgeldes nach der Schwere der Verletzungen und der daraus folgenden Beeinträchtigungen.
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EllwoodEllwood
Es gibt keinen gesicherten medizinisch-statistischen Erfahrungssatz darüber, daß ohne Rücksicht auf psycho-diagnostische Beurteilungskriterien allein wegen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in aller Regel vom Vorliegen einer alkoholbedingt erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit auszugehen ist (Aufgabe von BGHSt 37, 231).
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bs043066.html
Soll wohl heissen, allein der Suff rechtfertigt keine Minderung der Schuldfähigkeit, was ich nur unterstützen kann.Kommentar von
Stan82Stan82 Heisst es nicht. Es bedeutet, dass psycho-diagnostische Beurteilungskriterien zur Beurteilung der Schuldfähigkeit herangezogen werden müssen, ein starrer Promille-Grenzwert soll nicht ausreichen.
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EllwoodEllwood Wo genau siehst Du den Unterschied zu meiner Aussage????
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Rudi2009Rudi2009
Bist du der Beschuldigte? Dann gehörst du weggesperrt! Und danach ist Pflichtprogramm: AA!
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tommi36tommi36 AA?
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Rudi2009Rudi2009 Anonyme Alkoholiker!
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tommi36tommi36 okay
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cathrochcathroch Anonyme Alkoholiker (unter der Abkürzung kenn ich jedenfalls nur das)
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JinxValentineJinxValentine Anonyme Alkoholiker!
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Ruger84 wenn ich der beschuldigte waere wuerde ich mich nicht an diese seite wenden oder?
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cathrochcathroch
Wenn dann gemindert schulfähig, nicht unfähig. Ich glaube jedoch dass es dafür keine Minderung gibt. Nur durch ein psychologisches Gutachten, soviel mir bekannt ist. Tut mir leid...
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tommi36tommi36 schulfähig! der war gut
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JinxValentineJinxValentine
Schämst du dich eigentlich nicht? Dir sollten deine beschuhten Füße abfaulen, damit du sowas nie wieder tun kannst.
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tommi36tommi36 wie kommst du auf die idee, dass er der war, welcher?
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JinxValentineJinxValentine Das setze ich bei der Fragestellung mal voraus. Und wenn er "nur" für einen Freund fragt, dann kann er dem meinen frommen Wunsch gerne ausrichten. Für sowas, und für Leute, die andere bei sowas noch unterstützen, habe ich nun mal keinerlei Verständnis.
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tommi36tommi36 das sehe ich etwas anders: "zur tatzeit die etwa 2 std vor der blutentnahme war wohl hoeher, ist man da schon gemindert schuldunfaehig?" - wäre er der Schuldige, würde er dann so fragen????
Wenn ein erwachsener Mensch im "Rausch" eine Straftat begeht ( wofür er ja selber verantwortlich ist - also für für den Rausch ) für vermindert schuldfähig eingestuft wird - kann ich bis heute noch nicht nachvollziehen!