Ich wurde wegen gefährliche Körperverletzung angeklagt. Laut StBG 223 und. StGB 224.
Ich bin 22 Jahre alt und verheiratet. Bin arbeitslos.
Ich habe am 15. Oktober ein Verhandlungstermin. Und in dem gleichen Monat werde ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen.
Würde meine Strafe auf Grund des Arbeitsvertrages vermindert oder spielt der Vertrag keine Rolle??
wenn 3 Leute auf dich los gehen und du verteidigst dich erfolgreich, dann kann dir auch en Verfahren wegen Koerperverletzung bluehen. also denk nochmal ueber den Unfug nach den du geschrieben hast. ist ja ne Frechheit ohne den Fall genau zu kennen jemanden abzuurteilen...
Dann solltest Du den wahren Sachverhalt wiedergeben, der Begriff "gefährliche Körperverletzung ist nach dem Gesetz, sehr eindeutig, das scheinst noch nicht begriffen zu haben.