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Angeklagt wegen gefährliche Körperverletztung! Strafminderung wegen Job möglich?

Frage von Sascha1970 Sascha1970

Ich wurde wegen gefährliche Körperverletzung angeklagt. Laut StBG 223 und. StGB 224.

Ich bin 22 Jahre alt und verheiratet. Bin arbeitslos.

Ich habe am 15. Oktober ein Verhandlungstermin. Und in dem gleichen Monat werde ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen.

Würde meine Strafe auf Grund des Arbeitsvertrages vermindert oder spielt der Vertrag keine Rolle??

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Antworten (11)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von sweety5580 sweety5580

    Der Vertrag spielt eine Rolle, er zeigt das Sie Ihr Leben in den Griff bekommen wollen. Auch das Sie verheiratet sind ist nicht schlecht. Der Richter macht sich ein Bild über Ihre Gesammtsituation, er wird Sie nach Ihrem Lebenslauf fragen von Grundschule über Ausbildungen und Arbeitsstellen. Legen Sie eine Kopie des Arbeitsvertrages in der Verhandlung vor, oder besser schicken Sie das vorher schon zu dem Aktenzeichen zum Gericht dann sieht der Richer es schon vorher. Er wird Sie auch nach Schulden fragen, dazu können Sie sich ja vorher Gedanken machen und machen Sie dann ehrliche Angaben. Sie sollten sich einen anwalt nejmen falls sie noch keinen haben. Wenn sie sich keinen Anwalt leisten können müssen sie zum Gericht gehen und bei der Rechtsantragsstelle einen Beratungshilfeschein beantragen. Der Anwalt sollte sich im Strafrecht auskennen und kann sie weiter Beraten. Wichtig gepflegtes Auftreten bei der Verhandlung, vernünftige Kleidung, laut und deutlich sprechen.

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    Antwort von speedfam speedfam

    Alles was du wissen willst hat dir Sweety5580 sachlich erklärt. Du sollst nicht auf die Schwätzer hier hören,ich frag mich eh was diese doofen Kommentare hier immer sollen.Wenn einer zu der Frage nicht konkret antworten kann,dann soll man hier kein Müll hinter lassen.Wegen der gefährliche KV hatte ich dir schon erklärt,bzw. wegen der Frage zu der Bewährungsgeschichte.Ich rate dir hier nicht zu viele Fragen zu stellen,denn nur die wenigen können dir hier tatsächlichen Rat geben,der Rest wird dich nur zu müllen,und ich denke das ist nicht im Sinne der Lösung,schließlich bist du ja kein Kind mehr da brauchen wir uns nichts vor zu machen.

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    Antwort von Radic Radic

    also wenn du das nicht gewohnheitsmaessig machst sondern es das 1. mal war wird's wharscheinlich ne geldstrafe wenn derjenige nicht in nem lebensbedrohlichen zustand war und du'S nicht vorsaetzlich gemacht hast.

    also du wirst deine arbeit wahrscheinlich antreten koennen...

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    Antwort von Michel76 Michel76

    Bei dem Urteil wird immer alles berücksichtigt. Sowohl deine Vergangenheit, als auch deine Zukunftsaussichten. Ein geregeltes Leben mit Arbeit etc. ist immer von Vorteil!

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    Antwort von DieDummeTante DieDummeTante

    Kommt drauf an was du getan hast :l

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Mit Glück wirkt sich das aus.

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    Antwort von jowacht jowacht

    Hallo Sascha, wenn Du eine Straftat begangen hast, wirst Du dafür zur Rechenschaft gezogen. Ich glaube nicht, dass eine Arbeitsaufnahme die Strafe mindern wird. Wenn das die 1. Straftat ist, wird es wahrscheinlich nicht so schlimm werden. Jedenfalls nicht so, dass Du die Arbeit nicht antreten kannst. Hast Du keinen Anwalt? Der muss Dir doch so etwas genauer sagen können.

    Viel glück!

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    Antwort von Mahoni1 Mahoni1

    selbst, wenn es eine rolle spielen würde, dann glaube ich nicht, dass du "unterm strich" besser weg kommen wirst.

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    Antwort von BlackyNW BlackyNW

    Du wirst deinen Arbeitsvetrag in Ruhe verbrennen können, klar ist das Du mit gefährlichen Gegenständen gewirkt hast, ich vermute, dass Du einfahren wirst, mit Recht!

    Kommentar von Radic RadicRadic

    wenn 3 Leute auf dich los gehen und du verteidigst dich erfolgreich, dann kann dir auch en Verfahren wegen Koerperverletzung bluehen. also denk nochmal ueber den Unfug nach den du geschrieben hast. ist ja ne Frechheit ohne den Fall genau zu kennen jemanden abzuurteilen...

    Kommentar von BlackyNW BlackyNWBlackyNW

    Dann solltest Du den wahren Sachverhalt wiedergeben, der Begriff "gefährliche Körperverletzung ist nach dem Gesetz, sehr eindeutig, das scheinst noch nicht begriffen zu haben.

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    Antwort von Midgarden Midgarden

    Dein Job spielt keine wesentliche Rolle - wieso auch?

    Du wirst ja für eine Tat bestraft und die hat absolut nix mit Deinem Noch-Nicht-Job zu tun.

    Begünstigt wird höchstens die Strafaussetzung zur Bewährung - sicher ist das aber nicht

    Kommentar von sweety5580 sweety5580sweety5580

    Es kommt auf die Gesammtsituation an und das man einen Job nachweisen kann hat noch keinem vor Gericht geschadet.

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    Antwort von holsch holsch

    spielt keine rolle

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