Hallo zusammen, ein Thema, mit dem man sich zum Glück nur sehr selten beschäftigen muss. Die Schwiegermutter (verwitwet) meines Sohnes ist jetzt verstorben. Wenn noch ein Partner überlebt, wird ja m.E. die Rente drei Monate weitergezahlt. Aber wie verhält es sich in unserem Fall? Weiß da jemand bescheid? Gruss Maano
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Angehörige verstorben
Frage von
maano
Antworten (2)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
boondocksboondocks
Das gilt nur für den verbleibenden Ehepartner. In Eurem Fall gibt es keine Weiterzahlung. Für Kinder gilt das nämlich leider nicht.
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1Antwort von
sheela2011sheela2011
Das ist mir neu dass die Rente drei Monate nach dem ableben an den Partner weitergezahlt wir, die Rente wird eingestellt, auch in eurem Fall, der Ehegatte kann und sollte auch Witwenrente beantragen.
Kommentar von
boondocksboondocks Doch, das gibt es tatsächlich. Zumindest in Berlin ist das so.
Diese Frage
http://de.wikipedia.org/wiki/Sterbevierteljahr
Hab gerade selbst gegooglet und habe gesehen dass tatsächlich 3 Monate die Rente an den hinterbleibenen Ehepartner noch bezahlt wird, ist mir aber neu, bei meiner Mutter war das damals nicht so, liegt allerdings auch schon 20 Jahre zurück.
Das habe ich noch gefunden:
Fragen zur Hinterbliebenenrente beantworten die Mitarbeiter des kostenlosen Service-Telefons der Deutschen Rentenversicherung unter Tel. 0800 1000 4800 (Mo-Do 7.30 bis 19.30 Uhr, Fr 7.30 bis 15.30 Uhr). Auf der Internetseite: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de kann man sich Formulare und Info-Broschüren herunterladen.