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Angehalten...Zwangsentstempelt

Frage von mama9704 mama9704

Bin heute von den Cops angehalten worden und diese haben mir vor einem Schuhgeschäft in unserer Stadt die Plakette Zwangsentstempelt sowie den KFZ-Schein abgenommen haben,da mein Fahrzeug wegen nicht bezahlter KFZ-Steuer und abgelaufenen TÜV (06/10)irgendwie zur Fahnung (hört sich ja an wie im Krimi) ausgeschrieben war. Konnte bislang leider die Steuer nicht entrichten,da Harzt4...bitte keine unnötigen Fragen oder sonstigen Kommentare dazu..stelle lediglich eine normale Frage und bitte auch darum das normale Antworten kommen...denn sowas kann jedem mal passieren...

So,Fahrzeug steht noch auf besagten Parkplatz ,will gleich zum TÜV gehen und will mir Rotes Kennzeichen für 5 Tage holen.

Und nun zu der eigentlichen Frage:Welche Kosten kommen auf mich zu,die Cops meinten auch irgendwas mit Staatsanwaltschaft...habe ja allesgleich zugegeben,bin ja ein ehrlicher Mensch...Was muß ich jetzt alles in Bewegung setzen um mein Auto wieder zum Straßenverkehr zuzulassen ,bekomme ich trotzdem eine neue Plakette wenn die KFZ-Steuer noch nicht bezahlt ist aber der TÜV gemacht wurde und bekommeich dann auch meinen KFZ-Schein wieder???

Hiiilfe,Bitte ehrliche Antworten ich schäm mich ja auch und es ist mir echt nicht angenehm ,denn ich brauche das Auto da 2 Kids und einen Mann ohne Führerschein (er hatte auch noch nie einen) :-(

Vielen Dank an alle

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Antworten (5)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Reling Reling

    Also: Fahren ohne TÜV kostet bei 2-4 Monaten 25 Euro Verwarngeld sowie 15 Euro für fehlende ASU, Fahren ohne Zulassung 50 Euro und 3 Punkte.

    Vermutlich wird dein Fahrzeug abgeschleppt, das kostet dann auch noch mal. Jeder Tag auf dem städtischen Abstellplatz kostet ebenfalls.

    Rechne mal vorsichtshalber mit Kosten im Bereich zwischen 500 und 1000 Euro.

    Kommentar von mama9704 mama9704mama9704

    Hab mit dem Geschäft gesprochen kann stehenbleiben bis morgen dann von Bekannten Abschleppen lassen

    Kommentar von Reling RelingReling

    Das ist öffentlicher Verkehrsraum. Wenn eine Politesse dein KFZ sieht, wird die sofort den Abschlepper anrufen. Was 'das Geschäft' sagt, ist dabei völlig irrelevant.

    Abschleppen geht auch nicht, das Fahrzeug muss mit einem Hänger abgeholt werden. Du darfst es auch dann nur auf privatem Grund abstellen. Nicht auf einem Parkplatz.

    Kommentar von Reling RelingReling

    Das ist öffentlicher Verkehrsraum. Wenn eine Politesse dein KFZ sieht, wird die sofort den Abschlepper anrufen. Was 'das Geschäft' sagt, ist dabei völlig irrelevant.

    Abschleppen geht auch nicht, das Fahrzeug muss mit einem Hänger abgeholt werden. Du darfst es auch dann nur auf privatem Grund abstellen. Nicht auf einem Parkplatz.

    Kommentar von mama9704 mama9704mama9704

    Kurzzeitkennzeichen damit ich das wichtigste erldeigen kann ?

    Kommentar von Reling RelingReling

    Ein Kurzzeitkennzeichen bekommst du nur, wenn du eine Deckungskarte deiner Versicherung hast. Hast du die? Ist die Versicherung denn bezahlt?

    Kommentar von Reling RelingReling

    Ein Kurzzeitkennzeichen bekommst du nur, wenn du eine Deckungskarte deiner Versicherung hast. Hast du die? Ist die Versicherung denn bezahlt?

    Kommentar von mama9704 mama9704mama9704

    Habe Deckungskarte

    Kommentar von Reling RelingReling

    Gut! Also morgen früh fix sein, Kennzeichen holen und schnell machen, bevor das Fahrzeug abgeschleppt ist.

    Wünsche dir viel Glück und drücke dir die Daumen, dass es glimpflich abläuft.

    Kommentar von Reling RelingReling

    Noch ein Tipp: wenn es geht, lass jemanden beim Fahrzeug aufpassen. Wenn eine Politesse kommt, kann der/die Bekannte die dann darüber informieren, dass du gerade im Moment im Begriff bist, die Angelegenheit zu klären.

  • 0
    Antwort von Maultier Maultier

    Hallo
    Auf jeden Fall solltest Du das Auto möglichst Kurzfristig von dem öffentlichen Parkplatz wegnehmen oder irgendwie entfernen, sonst bekommst du dafür auch noch Knöllchen`s.
    Du wirst zuerst die Steuern nachzahlen müssen, dann den TÜV machen lassen und dann das Auto wieder anmelden/zulassen.(TÜV + Anmelden evtl. auch umgekehrt.)
    Was evtl. noch an Strafe kommen kann, weiß ich auch nicht, bin aber der Meinung, das sie dich deswegen nicht mal gerade eben ins Gefängniss stecken werden. (Haben sie bei meinem Exmann in selbiger Situation auch nicht gemacht.)
    Hier könnte dir evtl. ein Rechtspfleger bei Gericht kostenlose Auskunft geben.
    Alles Gute, Muli

    Kommentar von mama9704 mama9704mama9704

    Ich danke Dir für die Antwort...ist auch etwas Peinlich

    Kommentar von Maultier MaultierMaultier

    Es gibt Situationen im Leben, in denen man Prioritäten setzen muss.
    Also: Kopf hoch, es werden auch wieder bessere Zeiten kommen,
    LG Muli

    Kommentar von Maultier MaultierMaultier

    Nachtrag:
    1. Leg ggf. einen Zettel in die WIndschutzscheibe: Wegen Fahruntauglichkeit wird KFZ bis xx Uhr abgeschleppt und deine Telefonnummer. (Die meisten Politessen reagieren darauf freundlich.)
    2. Rote Nummer kannst du nur über einen Autohändler "inoffiziell" ausgeliehen bekommen, was garantiert deutlich günstiger kommt als ein Kurzkennzeichen
    3. Sorge dafür, das du auch die Versicherung gezahlt hast, sonst bekommst du das Auto nicht wieder angemeldet.
    LG Muli

  • 0
    Antwort von Welfensammler Welfensammler

    Was du zur Wiederzulassung brauchst:

    Aktuellen HU-Bericht, Bescheinigung über getilgte Steuerschulden, Einzugsermächtigung für künftige KFZ-Steuer.

    Was auf dich zukommt: - 15 € Ordungsgeld weil der TÜV länger als 2 Monate abgelaufen war - Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung

    Kommentar von mama9704 mama9704mama9704

    :-( und was bedeutet das genau ?Strafverfahren?Aber nicht Hinter Gitter oder???

    Kommentar von Welfensammler WelfensammlerWelfensammler

    Welchen Teil verstehst du nicht ?

    Kommentar von Welfensammler WelfensammlerWelfensammler

    Wegen ein paar Euro Steuerschulden kommt man nicht hinter Gittern... außer man weigert sich zu zahlen. Dann kann Beugehaft angeordnet werden.

    Ansonsten kommt es drauf an, wieviele und welche Briefe du bereits ignoriert hast.

    War dir die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bereits amtlich entzogen kommt da auch noch einiges auf dich zu. Ein paar hundert Euro Bußgeld und 5 Punkte in Flensburg.

    Kommentar von DerBesteBayer DerBesteBayerDerBesteBayer

    Nein , ein Strafverfahren wegen dem Tatbestand der Steurhinterzeihung gibt es hir in solch einem Fall nicht. Mal zur Aufklärung: der Tatbestand einer Steuerhinterziehung ist wenn ich etwas zu versteuern habe und dieses nur zu einem gewissen Teil besteuere, und das setzt als Tat voraus das ich beigehe und z.B. etwas als weiniger Wert angebe um Steuern zu sparen. In dem Fall einer nicht bezahlten Kfz Steure handelt es sich nicht um Hinterziehung sondern um das Vorenthalten. In diesem fall fällt das in den sog. Bußgeldbereich.

  • 0
    Antwort von funnypeter funnypeter

    Zahle erst deine Schulden, vorher bekommst du die Papiere nicht. Wen alles beglichen ist hast du wieder Grünes licht. Wen kein Geld vorhanden ist kannst du Ratenzahlung vereinbaren. Danach bekommst du Grünes Licht. Wen die KFZ Steuer auch dann wieder regelmäßig bezahlt wird. Bus Geld kommt auch noch dazu, also es wird noch mal richtig teuer.

    Kommentar von mama9704 mama9704mama9704

    Rote Nummernschilder kann ich aber ohne Probleme besorgen oder?

    Kommentar von Welfensammler WelfensammlerWelfensammler

    Rote Nummernschilder bekommen nur Händler

    Kommentar von funnypeter funnypeterfunnypeter

    Da bin ich jetzt überfragt sorry

    Kommentar von mama9704 mama9704mama9704

    Bzw für 5 Tage

    Kommentar von dietmar632 dietmar632dietmar632

    http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen

    heißen für Privatleute Kurzkennzeichen, etwa 100 Euro für 5 Tage, mit Versicherung und Schilder, die meisten Versicherer wo man versichert ist, geben die 2 x im Jahr so aus, denn nur 25 Euro für Schilder

    Kommentar von mama9704 mama9704mama9704

    Vers.habe ich das heißt ich kann die Kurzkennzeichen ohne Probleme auf Landratsamt holen und die wichtigen Sachen gleich erledigen??

    Kommentar von dietmar632 dietmar632dietmar632

    für Kurzkennzeichen gibt es eine andere Deckungskarte, dein Versicherer anrufen, viele geben die für 5 tage so raus als Service. meine macht das 2 x im Jahr, denn mußte nur die Kennzeichen zaheln un die Verwaltungsgebühr

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    Antwort von dietmar632 dietmar632

    Nicht öffentlicher Verkehrsraum, zB Rennstrecke, euer umzäunter Garten, etc: keine Strafen zu erwarten Öffentlicher Verkehrsraum ohne Nummernschild/Zulassung: BKAT #175 => €50 + 3 Punkte, Ohne Versicherung ist aber eine Straftat und kann mit bis zu 1 Jahr Gefängnis geahndet werden (§6 PflVG). Machst Du Dir ein gefälschtes Nummernschild dran, dann kommt wohl noch Urkundenfälschung hinzu Beschränkst Du die Geschwindigkeit auf 6km/h brauchst Du keine Versicherung mehr

    Kommentar von mama9704 mama9704mama9704

    Ich versteh nur Bahnhof ???

    Kommentar von koch234 koch234koch234
    • Nicht öffentlicher Verkehrsraum(zB Rennstrecke, umzäunter Garten etc) : keine Strafen zu erwarten

    • Öffentlicher Verkehrsraum ohne Nummernschild/Zulassung: BKAT #175 => 50€ + 3 Punkte,

    • Ohne Versicherung ist aber eine Straftat und kann mit bis zu 1 Jahr Gefängnis geahndet werden (§6 PflVG).

    • Machst Du Dir ein gefälschtes Nummernschild dran, dann kommt wohl noch Urkundenfälschung hinzu

    • Beschränkst Du die Geschwindigkeit auf 6km/h brauchst Du keine Versicherung mehr

    Kommentar von dietmar632 dietmar632dietmar632

    Öffentlicher Verkehrsraum ohne Nummernschild/Zulassung: €50 + 3 Punkte, Ohne Versicherung ist aber eine Straftat und kann mit bis zu 1 Jahr Gefängnis geahndet werden (§6 PflVG). extra kurz für Frau

    Kommentar von mama9704 mama9704mama9704

    Mit Nr-Schild und Zulassung KFZ-Steuer nicht bezahlt und abgelaufener TÜV

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