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Angehalten von der polizei während der arbeitszeit

Frage von minusch1985 minusch1985

Mein Lebensgefährte arbeitet bei der post und trägt nachts zeitung aus.Er wurde dann während der arbeitzeit angehalten sie wollten ohne Grund einen Drogen test machen er konnte aber nicht in denn becher pinkeln.Er mußte sein Auto stehen lassen und mit auf die Wache fahren zum Blut abnehmen bis der Arzt kamm dauert es noch mal 45min. dann ließen sie 15km ungefähr nach hause laufen. Ihnen wahr das egal das haben sie auch gesagt.Und fahren durfte er für denn Tag auch nicht mehr obwohl sie nichts in der hand habe er konnte nachmittags nicht arbeiten fahren und jetzt kann es uns passieren das er die arbeit nachmittags verliert die hat er ers vor zwei Tagen begonnen.

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Antworten (14)

  • 8
    Antwort von Kapstadt Kapstadt

    Grundlos wird weder ein Drogen- noch ein Alkoholtest angeordnet !

    Kommentar von Mariposa68 Mariposa68Mariposa68

    genau. Er muss wohl auffällig gewesen sein.

    Kommentar von boriswulff boriswulffboriswulff

    Vor allem darf der Fahrer natürlich wieder Auto fahren, wenn die Polizei nichts findet.

    Kommentar von minusch1985 minusch1985

    das dachte ich auch aber bei uns sind die zwei polizisten bekannt bei meiner guten freundin ist genau das selbe passiert

  • 4
    Antwort von istie istie

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß die Polizei irgendetwas unbegründet macht. Ich glaube Dein Freund hat Dich da mächtig angeschwindelt.

    Kommentar von minusch1985 minusch1985

    das glaube ich nicht!!Ich arbeite auch bei der Post nachts !!und die biden polizisten sind hier in der gegent bekannt.bei meiner freundin haben sie das auch gemacht.

  • 3
    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Das wäre mir neu, dass die Polizei nachts durch die Gegend fährt und Zeitungsausträger willkürlich zum Drogentest schleppt! Das hat andere Hintergründe, garantiert!

    Kommentar von minusch1985 minusch1985

    zeitungsträger vieleicht nicht!!!Aber bei meiner Freundin haben sie das auch gemacht.selbst unser arbeitgeber hat angerufen und anzeige erstattet

    Kommentar von RBMannheim RBMannheimRBMannheim

    Anzeige erstattet? Wegen was? Gerade so?

  • 3
    Antwort von LittleDammi LittleDammi

    glaubst du diese version seiner geschichte? klingt nach ner billigen ausrede

  • 3
    Antwort von andreas48 andreas48

    das list sich sehr nach Märchenstunde, denn die Polizei handelt bei solchen sachen niemals grundlos und vor allem nicht so..

    Kommentar von minusch1985 minusch1985

    Ich kann Ihn das schon glauben da meiner freundin das selbe passiert ist bei den selben polizisten wir haben die sache auch schon eine Rechtsanwalt übergeben.

  • 2
    RatgeberHelden Antwort von PepsiMaster PepsiMaster

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Geschichte so abgespielt hat wie Du sie hier schilderst bzw. wie sie Dir von Deinem Lebensgefährten geschildert wurde.

  • 2
    Antwort von seehasenbraut seehasenbraut

    klingt schon sehr abenteuerlich. kann mir das auch nicht so vorstellen. ein bekannter musst mal pusten, die Beamten haben ihn dann sogar nach hause gefahren. Da hat er bestimmt geschwindelt

  • 2
    Antwort von russeliana russeliana

    Das hört sich ja wie Schikane an. Lass dir von der Polizei eine Bestätigung geben, dass er dort war und ich würde, wenn das alles so stimmt, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.

    Kommentar von minusch1985 minusch1985

    das sehen wir auch so zu mal das nicht das erste mal ist bei meiner freundin die gerade von der arbet kamm wahr das genau das selbe. Ohne grund! wir haben die sach jetzt eine Anwalt übergeben

  • 1
    Antwort von Gruiten Gruiten

    was möchtest du denn eigentlich wissen -das es deiner Freundin auch passiert ist hast du ja nun mehr als einmal kundgetan. Und da ihr schon beim Anwalt seid, finde ich den Sinn deiner Frage nicht wirklich.....

  • 1
    Antwort von seehasenbraut seehasenbraut

    ach was ich vorhin noch vergessen habe. Becher pinkeln??? Sorry das ist wohl die grösste Lüge die er dir erzählt hat. Das wird inzwischen mit einem Abstrich auf Händen und Stirn gemacht.

    Kommentar von minusch1985 minusch1985

    da muß ich dich entäuschen!!!bei uns wird noch in denn beche gepinkel als meine freundin an gehalten wurde wahr ich dabei und das ist nicht alt zu lang her

    Kommentar von seehasenbraut seehasenbrautseehasenbraut

    wie in den Becher? Auf der Strasse? In der Öffentlichkeit? Woher bist du denn?

    Kommentar von seehasenbraut seehasenbrautseehasenbraut

    die Frage wo du her kommst ist nicht böse gemeint, frage mich nur wo das noch gemacht wird.

  • 1
    Antwort von maiki01 maiki01

    die Polizei läßt ihn garantiert nicht nachts 15 km nach Hause laufen. Dein Freund hat bestimmt eine Freundin wo er war

    Kommentar von minusch1985 minusch1985

    doch das ist richtig!!Bei meinerFreundin haben sie das sebe gemacht sind auch immer die selben

  • 1
    Antwort von newcomer newcomer

    das sieht sehr danach aus, dass ihn jemand verpfiffen hat

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    Antwort von drgroet drgroet

    Der Artikel ist ja nun schon etwas älter. Der Ergebnis der Blutprobe müsste inzwischen bekannt sein. Was kam denn nun heraus?

  • 0
    Antwort von MrDirekt MrDirekt

    Hallo Minusch1985,

    ... Deine Sachverhaltschilderung versuche ich mal ein wenig (wird wohl eher viel) aus Sicht der Polizei nachzuvollziehen.

    Also ... im Rahmen einer Personen- und/oder Fahrzeugkontrolle z. Bsp. können die Fahrzeugführer/-innen auf ihre Fahrtauglichkeit jederzeit und überall in der Öffentlichkeit hin befragt und überprüft werden. Für die Kontrolle ist es egal, ob sich jemand gerade in der Arbeitsausübung befindet, oder Freizeit hat. Bei der Kontrolle hat der Kontrollierende mitzuwirken, insoweit seine Rechte als Betroffener/Beschuldigter nicht eingeschnitten werden. Sich selbst belasten muss niemand. Wenn sich im Rahmen der Befragung oder Überprüfung aber ein Verdacht ergibt, dass Drogen, Medikamente oder Alkohol konsumiert wurde, folgen im Anschluß strafprozessuale Maßnahmen.

    Das geringste Übel der von der Polizei veranlaßten Maßnahmen ist neben einem Alkotest auch das Befüllen eines Urinbechers (wie er in Arztpraxen ausgegeben wird). Dieses Befüllen kann mit Einverständnis des Betroffenen vor Ort geschehen, oder an einem anderen Ort (in der Regel die Dienststelle), zu dem der Betroffene dann in Polizeibegleitung hingebracht wird. Im Urin kann vor Ort mittels eines BTM-Test sofort bestimmt werden, ob BTM (meistens noch welche Art) konsumiert wurde oder nicht. Die Schweißtester werden zwar auch von der Polizei eingesetzt, sind aber - meines Wissens nach - zu ungenau. Vergleichbar ist das Testen des Urins wie der Alkotest vor Ort. Er ist Orientierungshilfe für die Polizei, welche Maßnahmen im Anschluß daran durchgeführt werden müssen oder ob sich der Anfangsverdacht nicht bestätigt.

    Vielleicht sollte auch hier einmal nicht unerwähnt bleiben, dass der Alkotest und die Urinprobe freiwillig sind, und als Minimalmaßnahme von der Polizei angeboten werden sollen. Eine Ablehnung von beiden Dingen hat zur Folge, dass eine oder zwei Blutproben, ggfls. auch eine Haarprobensicherung, angeordnet wird. Diese Dinge sind als Beweismittel (Belastung oder Entlastung) strafprozessual notwendig und dann auch - mittels polizeilichen Zwang - durchsetzbar. Wie gesagt, Urinprobe und Alkotest sind da wirklich das geringste Übel.

    Eine Urinprobe ist bei einem Gerichtsmedinziner später genauso und genauer auswertbar wie die Blutprobe. In beiden Flüssigkeiten lassen sich Betäubungsmittelsubstanzen gleich welcher Art und natürlich Alkohol nachweisen. Und bei Drogen ist es egal, wie hoch die Konzentration ist, hier ist in jeden Fall gerichtsverwertbar der Beweis, dass BTM im Körper vorhanden war. Beim Alkohol gibt es den Promillestand, der, je nach Höhe zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat pendeln kann.

    In Deinem geschilderten Fall gehe ich mal davon aus, dass Dein Freund schon einmal mit Drogen zu tun hatte, dies bei der Kontrolle angegeben hat oder im Rahmen des Personenabgleiches im Polizeisystem eingetragen war. Die weitere Befragung und Prüfung am Kontrollort wird wohl zum Ergebnis geführt haben, dass zumindestens BTM bei Deinem Freund im Körper vorhanden sein könnte.

    Die Urinprobe konnte er nicht freiwillig geben, aus diesem Grund wurde die Blutentnahme angeordnet. Wenn er ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstosses nach dem Straßenverkehrsgesetz/Ordnungswidrigkeitengesetz zu erwarten hat, wird ihm in der Regel der Führerschein belassen, bis die zuständige Behörde über den Entzug entscheidet. Wenn eine Straftat (Strassenverkehrsgefährdung) vorliegt, dann wird der Führerschein noch am Ort einbehalten und die vorläufige Entziehung wird durch einen Richter bestätigt.

    Das er nach den abgeschlossenen polizeilichen Maßnahmen wieder ein "freier Mann" ist, hat zur Folge, dass die Polizei nicht verpflichtet ist, den Festgenommenen wieder nach Hause oder an den Kontrollort zurück zu fahren. In der Regel soll diesen Personen aber die Möglichkeit gegeben werden, einen Angehörigen zur Abholung zu verständigen, oder ein Taxi zu rufen, den Arbeitsgeber zu verständigen. Das einzigste, wozu die Polizei hier verpflichtet ist, ist die Person zur nächsten Haltestelle (Bus/Bahn) zu begleiten. In Deinem geschilderten Fall gehe ich mal davon aus, dass Dein Freund nichts von alledem wollte, und so seinen beschwerlichen Weg von "15 km" sich selbst aufbürdete. Wenn ich auch mal davon ausgehe, dass Dein Freund ein Handy mitführte, warum hat er Dich oder einen Kumpel nicht angerufen?

    Abschließend denke ich mal, dass Ihr den Weg - mittels eines eingeschalteten Anwaltes - rechtlich abgesichert habt. Sollte im Verfahren bekannt werden, dass Betäubungsmittel konsumiert wurden, so hoffe ich doch sehr, dass Du Deinen Freund unterstützt und ihn dabei hilfst, von den Drogen loszukommen?

    Ansonsten ... nicht aufgeben. Das Verfahren wird bald ein Ende haben, und dann wird die Gewissheit Euch sein.

    In diesem Sinne ...

    MrDirekt

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