NinaD82 am 12.04.2008 um 12:00 Uhr
Wir wohnen seit fast dreieinhalb Jahren in unserer Mietwohnung, mit ganz normalem Mietvertrag, unbefristet. Ich bin schwanger und habe in knapp 2 Wochen meinen errechneten Entbindungstermin. Vor 2 Wochen teilte uns unser Vermieter mit, dass er die Wohnung verkaufen will. Heute morgen rief nun der Vermieter an, dass er einen Kaufinteressenten hat und das Paar schnellstmöglich selbst in die Wohnung ziehen will und er uns deswegen für den 15.07. die Kündigung aussprechen möchte (würde er dann auch zuschicken) weil die sonst evt. abspringen. Kündigen darf uns doch eigentlich erst der neue Vermieter, oder? Gibt es da auch Schutzfristen wg. meiner Schwangerschaft? Was habe ich für Möglichkeiten?
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er kann euch nicht kündigen. Kündigen können euch höchstens die neuen Besitzer wegen Eigenbedarfs. Wenn er eine Kündigung ausspricht ist diese ungültig und du mußt höchstens widersprechen. Ob die neuen Besitzer deshalb abspringen ist nicht dein Problem sondern die des Vermieters. Abgesehen davon ist die Kündigungsfrist viel zu kurz. Selbst wenn euch der neue Besitzer kündigt (das dauert bestimmt noch Wochen oder Monate) kannst du mit einer einfachen Kündigungsklage die Zeit um Mindestens 6 Monate herauszögern. Also vor Ende des Jahres werdet ihr bestimmt nicht rausmüssen

Ordentliche Kündigung ist möglich wegen Eigenbedarf oder anderweitig nicht mögliche wirtschaftliche Verwertung. Letzteres trifft hier zu. Allerdings erst zum 31.07.
Du hast die Möglichkeit, der Kündigung schriftlich zu widersprechen. Frist: Zwei Monate vor Kündigungstermin. In Deinem Fall wäre wohl eine außerordentliche Härte begründbar. Letztendlich entscheidet das aber ein Gericht.
da noch kein Kaufvertrag vorliegt und der neue Besitzer die Wohnung folglich noch nicht besitzt, wird dies aber erst viel viel später möglich sein
WolfRichter am 12. April 2008 14:48 Der ALTE Eigentümer hat die Möglichkeit zu kündigen, wenn er die Wohnung nicht angemessen wirtschaftlich verwerten, sprich verkaufen, kann.
Wird von Laien häufig übersehen, ist aber von § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB erfasst.
NinaD82 am 12. April 2008 15:14 Aber eigentlich kann man nach vielleicht 3 Anzeigen (wir haben eine davon gesehen, da wurde noch nicht mal auf vermietete Wohnung und Kapitalanlage angedeutet) und 3 Leute, die die Wohnung besichtigt haben und nicht kaufen wollen doch eigentlich nicht davon sprechen, dass die Wohnung nicht angemessen wirtschaftlich zu verwerten ist, nur weil sie vermietet ist, oder? Finde er müsste es dafür erst längere Zeit mit entsprechenden Anzeigen versucht haben, oder?
WolfRichter am 12. April 2008 15:24 Kann man so paschal nicht sagen, aber ich denke, daß Du bei Abwägung der Härtegründe doch recht gute Chancen hast.
(Eine Garantie gibt Dir natürlich keiner.)
das müßte er aber erstmal nachweisen. Und das kann Monate oder Jahre gehen. Nur weil ein einziger Kunde eventuell nicht kaufen will, kann man kaum von einer nicht wirtschaftlichen Verwetung reden und womöglich gar nicht, wenn die Mieteinahmen auskömmlich sind
Um euch zu kündigen, müssen schon dringende Gründe vorliegen. Dass jemand anderes die Wohnung bewohnen möchte, zählt wohl weniger als Grund. Der alte Vermieter kann euch also nicht einfach so vor die Tür setzen. Der neue Vermieter alldings kann euch wegen Eigenbedarfs kündigen. Allerdings beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Das heißt, dass der nächst mögliche Kündigungstermin erst der 31.07.2008 ist. Eine Kündigung kann nur zum Ende des Monats erfolgen und nicht mitten drin. Was Schutzfristen wegen der Schwangerschaft betreffen, weiß ich allerdings auch keinen Rat.
Der alte Vermieter spielt Versteck mit dem neuen Käufer! Er weiß, daß Du schwanger bist und daß er eigentlich keine Aussicht hat, Euch aus der Wohnung herauszubekommen! Wahrscheinlich tut er dem Käufer gegenüber so, als ob diese ganz schnell in diese Wohnung ziehen könnten. Wenn Du nicht im Mieterverein bist, solltest Du das ganz schnell machen! Dein Vermieter scheint mir eine unehrlich linke Bazille zu sein, der über Leichen geht. Übrigens laß Dich nicht in Deinem Zustand beängstigen, denke an Dein Baby und wisse, daß nach meiner Erfahrung die Mieter immer in der besseren Situation sind als die Vermieter. LG
Geht am Montag zum Mieterbund (kostet ein,alig so um 50,- € für ein Jahr) und laßt euch durch die vertreten. Euch kann erst mal gar nichts passieren. Und du brauchst im Moment Ruhe. Also keine Panik. Das Recht ist auf eurer Seite.
NinaD82 am 12. April 2008 13:33 Im Mieterbund sind wir glücklicherweise schon, mach mich hier nur grad schon kirre und hätte die Unwissenheit nicht mehr bis Montag ausgehalten, war gestern schon im Krankenhaus wg. zu hohem Blutdruck und diese Hiobsbotschaft jetzt macht das eindeutig nicht besser! Da beruhigen mich eure Antworten auf jeden Fall schon etwas!
Ja, denk jetzt erst mal nur an dich und dein Kind. Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Blöder Spruch, aber genau so ist es. Ich wünsche dir für die bevorstehende Geburt alles Gute.

bei einem solchen Vermieter würde ich allerdings mir auch schon mal was neues in aussicht stellen, weil das geht auf die Dauer nicht gut..ansonsten siehe die antwoert von Mismid

Er kann euch nicht kündigen. Soweit ich weiß, geht es aber bei Eigenbedarf. Sollte er den ankündigen und sich nicht daran halten, kannst du dagegen angehen.
Hier kommt §566 BGB zum Tragen. Einfach bei Google "Kauf bricht nicht Miete" eingeben. Es werden entsprechende Hinweise aufgezeigt. Der Vermieter kennt sicher dieses Gesetz..

Schon mal Danke für die vielen Antworten, der Vermieter hatte uns auch erst gesagt, er würde nur Kapitalanleger für die Wohnung suchen und jetzt das. Die Kaufinteressenten sind ein älteres russisches Ehepaar, ich glaube die wissen gar nicht wie die rechtliche Lage ist und gehen davon aus, dass sie direkt in die Wohnung können. Kann mir gut vorstellen, dass unser Vermieter das gar nicht erwähnt, und die die Wohnung ganz gutgläubig kaufen. Normalerweise müsste einen Privatkäufer ja abschrecken ca. 6 Monate oder länger nicht in die Wohnung zu kommen.
Sag mal, hast Du die Käufer etwa kennengelernt? Dann könntest Du Deinen Vermieter klar drauf ansprechen, was Du denkst und siehst. Trete in den Mieterschutzbund ein und mache dem Vermieter klar, daß Du nicht gehst, sondern kämpfen wirst. Dazu brauchst Du Mut und hoffentlich hast Du den!
NinaD82 am 12. April 2008 13:19 Ja, die haben sich ja die Wohnung hier angeguckt, hab dem Vermieter auch am Telefon gesagt, dass wir unsere rechtlichen Möglichkeiten nutzen werden und er meint tatsächlich wir sollten uns mal in SEINE Lage versetzen, er würde die Wohnung sonst nicht verkauft kriegen und er würde uns auch ein paar hundert Euro geben und wir müssten nicht vor Auszug renovieren. Er scheint also eigentlich zu wissen dass er schlechte Karten hat. Und wer versetzt sich dann in unsere Lage? Grade Kinderzimmer renoviert und eingerichtet und dann mit Säugling ausziehen? Der ist total dreist, daher hab ich die befürchtung, dass er das den Käufern gar nicht so sagt...
bei Kündigung von Vermieterseite muß man eh nie etwas renovieren!
DH..so sehe ich es auch
da euch der Vermieter noch nicht gekündigt hat( er weiß wohl selbst, daß er damit keine Chance hat), sondern nur angekündigt (was aber keinerlei rechtliche Folgen hat), ist der Termin vom 15.07 sowieso hinfällig. Bist du übrigens sicher daß du im 10. Monat schwanger bist?
Da heute bei einer Schwangerschaft mit 40 Wochen gerechnet wird, ist sie tatsächlich im 10. Monat (pro Monat 4 Wochen mal 9 ergäbe nur 36 Wochen)schwanger. Alles alles Gute für die Geburt und nicht aufregen, Dein Vermieter hat keine Chance
:-) Ja, die Schwangerschaft dauert rein rechnerisch 40 Wochen und da ist man in der 39. Woche nun mal im 10. Monat. Hört man nur so selten, weil wohl alle Schwangeren wohlweißlich zum Schluss eher sagen: Nur noch soundsoviel Wochen... offtopic Ende