gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Angedrohte Kündigung durch den Vermieter wg. geplantem Wohnungsverkauf, bin im 10. Monat schwanger!

gefragt von NinaD82NinaD82 am 12.04.2008 um 12:00 Uhr

Wir wohnen seit fast dreieinhalb Jahren in unserer Mietwohnung, mit ganz normalem Mietvertrag, unbefristet. Ich bin schwanger und habe in knapp 2 Wochen meinen errechneten Entbindungstermin. Vor 2 Wochen teilte uns unser Vermieter mit, dass er die Wohnung verkaufen will. Heute morgen rief nun der Vermieter an, dass er einen Kaufinteressenten hat und das Paar schnellstmöglich selbst in die Wohnung ziehen will und er uns deswegen für den 15.07. die Kündigung aussprechen möchte (würde er dann auch zuschicken) weil die sonst evt. abspringen. Kündigen darf uns doch eigentlich erst der neue Vermieter, oder? Gibt es da auch Schutzfristen wg. meiner Schwangerschaft? Was habe ich für Möglichkeiten?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Wohnung (4413)
Kündigung (2615)
schwanger (2037)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Mismid
beantwortet von Mismid am 12. April 2008 12:02
9x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

er kann euch nicht kündigen. Kündigen können euch höchstens die neuen Besitzer wegen Eigenbedarfs. Wenn er eine Kündigung ausspricht ist diese ungültig und du mußt höchstens widersprechen. Ob die neuen Besitzer deshalb abspringen ist nicht dein Problem sondern die des Vermieters. Abgesehen davon ist die Kündigungsfrist viel zu kurz. Selbst wenn euch der neue Besitzer kündigt (das dauert bestimmt noch Wochen oder Monate) kannst du mit einer einfachen Kündigungsklage die Zeit um Mindestens 6 Monate herauszögern. Also vor Ende des Jahres werdet ihr bestimmt nicht rausmüssen

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 12. April 2008 12:03

DH..so sehe ich es auch

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 12. April 2008 12:06

da euch der Vermieter noch nicht gekündigt hat( er weiß wohl selbst, daß er damit keine Chance hat), sondern nur angekündigt (was aber keinerlei rechtliche Folgen hat), ist der Termin vom 15.07 sowieso hinfällig. Bist du übrigens sicher daß du im 10. Monat schwanger bist?

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 12. April 2008 12:52

Da heute bei einer Schwangerschaft mit 40 Wochen gerechnet wird, ist sie tatsächlich im 10. Monat (pro Monat 4 Wochen mal 9 ergäbe nur 36 Wochen)schwanger. Alles alles Gute für die Geburt und nicht aufregen, Dein Vermieter hat keine Chance

Kommentar von 56925cc9dcb6620cbcb4d7a691d25492smallNinaD82 am 12. April 2008 12:53

:-) Ja, die Schwangerschaft dauert rein rechnerisch 40 Wochen und da ist man in der 39. Woche nun mal im 10. Monat. Hört man nur so selten, weil wohl alle Schwangeren wohlweißlich zum Schluss eher sagen: Nur noch soundsoviel Wochen... offtopic Ende


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 12. April 2008 12:09
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ordentliche Kündigung ist möglich wegen Eigenbedarf oder anderweitig nicht mögliche wirtschaftliche Verwertung. Letzteres trifft hier zu. Allerdings erst zum 31.07.

Du hast die Möglichkeit, der Kündigung schriftlich zu widersprechen. Frist: Zwei Monate vor Kündigungstermin. In Deinem Fall wäre wohl eine außerordentliche Härte begründbar. Letztendlich entscheidet das aber ein Gericht.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 12. April 2008 12:18

da noch kein Kaufvertrag vorliegt und der neue Besitzer die Wohnung folglich noch nicht besitzt, wird dies aber erst viel viel später möglich sein

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 12. April 2008 14:48

Der ALTE Eigentümer hat die Möglichkeit zu kündigen, wenn er die Wohnung nicht angemessen wirtschaftlich verwerten, sprich verkaufen, kann.

Wird von Laien häufig übersehen, ist aber von § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB erfasst.

Kommentar von 56925cc9dcb6620cbcb4d7a691d25492smallNinaD82 am 12. April 2008 15:14

Aber eigentlich kann man nach vielleicht 3 Anzeigen (wir haben eine davon gesehen, da wurde noch nicht mal auf vermietete Wohnung und Kapitalanlage angedeutet) und 3 Leute, die die Wohnung besichtigt haben und nicht kaufen wollen doch eigentlich nicht davon sprechen, dass die Wohnung nicht angemessen wirtschaftlich zu verwerten ist, nur weil sie vermietet ist, oder? Finde er müsste es dafür erst längere Zeit mit entsprechenden Anzeigen versucht haben, oder?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 12. April 2008 15:24

Kann man so paschal nicht sagen, aber ich denke, daß Du bei Abwägung der Härtegründe doch recht gute Chancen hast.

(Eine Garantie gibt Dir natürlich keiner.)

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 12. April 2008 19:02

das müßte er aber erstmal nachweisen. Und das kann Monate oder Jahre gehen. Nur weil ein einziger Kunde eventuell nicht kaufen will, kann man kaum von einer nicht wirtschaftlichen Verwetung reden und womöglich gar nicht, wenn die Mieteinahmen auskömmlich sind


anonym
beantwortet von cigaM am 12. April 2008 12:05
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Um euch zu kündigen, müssen schon dringende Gründe vorliegen. Dass jemand anderes die Wohnung bewohnen möchte, zählt wohl weniger als Grund. Der alte Vermieter kann euch also nicht einfach so vor die Tür setzen. Der neue Vermieter alldings kann euch wegen Eigenbedarfs kündigen. Allerdings beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Das heißt, dass der nächst mögliche Kündigungstermin erst der 31.07.2008 ist. Eine Kündigung kann nur zum Ende des Monats erfolgen und nicht mitten drin. Was Schutzfristen wegen der Schwangerschaft betreffen, weiß ich allerdings auch keinen Rat.


anonym
beantwortet von hammerhai am 12. April 2008 12:30
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der alte Vermieter spielt Versteck mit dem neuen Käufer! Er weiß, daß Du schwanger bist und daß er eigentlich keine Aussicht hat, Euch aus der Wohnung herauszubekommen! Wahrscheinlich tut er dem Käufer gegenüber so, als ob diese ganz schnell in diese Wohnung ziehen könnten. Wenn Du nicht im Mieterverein bist, solltest Du das ganz schnell machen! Dein Vermieter scheint mir eine unehrlich linke Bazille zu sein, der über Leichen geht. Übrigens laß Dich nicht in Deinem Zustand beängstigen, denke an Dein Baby und wisse, daß nach meiner Erfahrung die Mieter immer in der besseren Situation sind als die Vermieter. LG


mitra54
beantwortet von mitra54 am 12. April 2008 13:21
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Geht am Montag zum Mieterbund (kostet ein,alig so um 50,- € für ein Jahr) und laßt euch durch die vertreten. Euch kann erst mal gar nichts passieren. Und du brauchst im Moment Ruhe. Also keine Panik. Das Recht ist auf eurer Seite.


Kommentar von 56925cc9dcb6620cbcb4d7a691d25492smallNinaD82 am 12. April 2008 13:33

Im Mieterbund sind wir glücklicherweise schon, mach mich hier nur grad schon kirre und hätte die Unwissenheit nicht mehr bis Montag ausgehalten, war gestern schon im Krankenhaus wg. zu hohem Blutdruck und diese Hiobsbotschaft jetzt macht das eindeutig nicht besser! Da beruhigen mich eure Antworten auf jeden Fall schon etwas!

Kommentar von Simple_avatar7smallmitra54 am 12. April 2008 14:22

Ja, denk jetzt erst mal nur an dich und dein Kind. Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Blöder Spruch, aber genau so ist es. Ich wünsche dir für die bevorstehende Geburt alles Gute.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 12. April 2008 12:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

bei einem solchen Vermieter würde ich allerdings mir auch schon mal was neues in aussicht stellen, weil das geht auf die Dauer nicht gut..ansonsten siehe die antwoert von Mismid


Seelenlos
beantwortet von Seelenlos am 12. April 2008 12:25
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Er kann euch nicht kündigen. Soweit ich weiß, geht es aber bei Eigenbedarf. Sollte er den ankündigen und sich nicht daran halten, kannst du dagegen angehen.


wolli3454
beantwortet von wolli3454 am 12. April 2008 12:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hier kommt §566 BGB zum Tragen. Einfach bei Google "Kauf bricht nicht Miete" eingeben. Es werden entsprechende Hinweise aufgezeigt. Der Vermieter kennt sicher dieses Gesetz..


NinaD82
beantwortet von NinaD82 am 12. April 2008 12:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Schon mal Danke für die vielen Antworten, der Vermieter hatte uns auch erst gesagt, er würde nur Kapitalanleger für die Wohnung suchen und jetzt das. Die Kaufinteressenten sind ein älteres russisches Ehepaar, ich glaube die wissen gar nicht wie die rechtliche Lage ist und gehen davon aus, dass sie direkt in die Wohnung können. Kann mir gut vorstellen, dass unser Vermieter das gar nicht erwähnt, und die die Wohnung ganz gutgläubig kaufen. Normalerweise müsste einen Privatkäufer ja abschrecken ca. 6 Monate oder länger nicht in die Wohnung zu kommen.

Kommentar von hammerhai am 12. April 2008 12:56

Sag mal, hast Du die Käufer etwa kennengelernt? Dann könntest Du Deinen Vermieter klar drauf ansprechen, was Du denkst und siehst. Trete in den Mieterschutzbund ein und mache dem Vermieter klar, daß Du nicht gehst, sondern kämpfen wirst. Dazu brauchst Du Mut und hoffentlich hast Du den!

Kommentar von 56925cc9dcb6620cbcb4d7a691d25492smallNinaD82 am 12. April 2008 13:19

Ja, die haben sich ja die Wohnung hier angeguckt, hab dem Vermieter auch am Telefon gesagt, dass wir unsere rechtlichen Möglichkeiten nutzen werden und er meint tatsächlich wir sollten uns mal in SEINE Lage versetzen, er würde die Wohnung sonst nicht verkauft kriegen und er würde uns auch ein paar hundert Euro geben und wir müssten nicht vor Auszug renovieren. Er scheint also eigentlich zu wissen dass er schlechte Karten hat. Und wer versetzt sich dann in unsere Lage? Grade Kinderzimmer renoviert und eingerichtet und dann mit Säugling ausziehen? Der ist total dreist, daher hab ich die befürchtung, dass er das den Käufern gar nicht so sagt...

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 12. April 2008 19:07

bei Kündigung von Vermieterseite muß man eh nie etwas renovieren!


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.