hallo weiss jemand wie das ist, wenn man Montags in ein Geschäft geht und die haben vergessen den Angebotspreis von der woche zuvor an einem Artikel wegzumachen. Kann man dann den Preis noch verlangen? Die Verkäuferin sagte nein das war einmal:-( LG Sonja
Antworten (9)
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5Antwort von
TrilobitTrilobit
Die Preisauszeichnung an der Ware oder am Regal ist nur ein unverbindliches Vertragsangebot an den Kunden. Geschlossen wird der Vertrag erst an der Kasse, wenn beide ihn annehmen - d.h. der Kassierer den Preis nennt und der Kunde ihn bezahlt. Der Vertrag kann aber auch im letzten Moment vom Kassierer abgelehnt werden, beispielsweise bei falscher Auszeichnung.
Daher muss der Verkäufer dir die Ware nicht zum ausgezeichneten Preis verkaufen. Wenn sich solche Fälle häufen, solltest du einfach woanders einkaufen.
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ZyogenZyogen Kurz und knapp aber vollständig korrekt dargestellt: DH!
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JeanRuttiJeanRutti Dh das ist korrekt
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1Antwort von
JeanRuttiJeanRutti
Preisauszeichnungen sind keine verbindlichen verkaufsangebote die preischilder sind lediglich eine art orientierungshilfe §145 BGB " Bindung an den Antrag"
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schmaul09schmaul09
Der Verkäufer muss dir das Verkaufen!!!
Der Preis steht drauf und für diesen kannst du ihn auch mitnehmen
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flirtheavenflirtheaven falsch! der verkäufer ist nicht verpflichtet dem kunden irgendwas zu verkaufen.
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jamaga1jamaga1 Quatsch!
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kitomakitoma Stimmt :)
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jamaga1jamaga1
Die Verkäuferin hat recht. Du gehst mit der Ware an die Kasse und machst das Angebot die Ware zum ausgewiesenen Preis zu erwerben. Wenn es die Verkäuferin nicht zu diesem Preis verkaufen will, kommt kein Kaufvertrag zustande.
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dssa1888 Der preis der angeschlagen ist gilt egal wie hoch oder tief da würde ich mich auch nicht abwimmeln lassen
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JeanRuttiJeanRutti da haste aber pech , der verkäufer braucht dir nichts zu verkaufen wenn er nicht will
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flirtheavenflirtheaven bringt dir aber nichts, weil du kein anrecht hast.
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NussbecherNussbecher
So wie die Ware ausgeziechnet ist muss sie auch verkauft werden! Es ist deren Problem, wenn sie die Schilder nicht entfernt haben.
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jamaga1jamaga1 Völliger Quatsch!
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flirtheavenflirtheaven die müssen dir gar nichts verkaufen!
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NussbecherNussbecher Dann habe ich mich wohl geirrt, allerdings wäre ich dann zum letzen mal in diesem Laden gewesen.
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flirtheavenflirtheaven ja, das ist dein gutes recht und dieses argument ist oft auch wirksam
so ist es!