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Angebotspreis vergessen wegzumachen

Frage von Kinder111 Kinder111

hallo weiss jemand wie das ist, wenn man Montags in ein Geschäft geht und die haben vergessen den Angebotspreis von der woche zuvor an einem Artikel wegzumachen. Kann man dann den Preis noch verlangen? Die Verkäuferin sagte nein das war einmal:-( LG Sonja

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Antworten (9)

  • 5
    Antwort von Trilobit Trilobit

    Die Preisauszeichnung an der Ware oder am Regal ist nur ein unverbindliches Vertragsangebot an den Kunden. Geschlossen wird der Vertrag erst an der Kasse, wenn beide ihn annehmen - d.h. der Kassierer den Preis nennt und der Kunde ihn bezahlt. Der Vertrag kann aber auch im letzten Moment vom Kassierer abgelehnt werden, beispielsweise bei falscher Auszeichnung.

    Daher muss der Verkäufer dir die Ware nicht zum ausgezeichneten Preis verkaufen. Wenn sich solche Fälle häufen, solltest du einfach woanders einkaufen.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    so ist es!

    Kommentar von Zyogen ZyogenZyogen

    Kurz und knapp aber vollständig korrekt dargestellt: DH!

    Kommentar von JeanRutti JeanRuttiJeanRutti

    Dh das ist korrekt

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    Antwort von JeanRutti JeanRutti

    Preisauszeichnungen sind keine verbindlichen verkaufsangebote die preischilder sind lediglich eine art orientierungshilfe §145 BGB " Bindung an den Antrag"

  • 1
    Antwort von schmaul09 schmaul09

    Der Verkäufer muss dir das Verkaufen!!!

    Der Preis steht drauf und für diesen kannst du ihn auch mitnehmen

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    falsch! der verkäufer ist nicht verpflichtet dem kunden irgendwas zu verkaufen.

    Kommentar von jamaga1 jamaga1jamaga1

    Quatsch!

    Kommentar von kitoma kitomakitoma

    Stimmt :)

  • 1
    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Die Verkäuferin hat recht. Du gehst mit der Ware an die Kasse und machst das Angebot die Ware zum ausgewiesenen Preis zu erwerben. Wenn es die Verkäuferin nicht zu diesem Preis verkaufen will, kommt kein Kaufvertrag zustande.

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    Antwort von jospe jospe

    doch, du kannst den angebotspreis noch verlangen

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    Antwort von dssa1888 dssa1888

    Der preis der angeschlagen ist gilt egal wie hoch oder tief da würde ich mich auch nicht abwimmeln lassen

    Kommentar von JeanRutti JeanRuttiJeanRutti

    da haste aber pech , der verkäufer braucht dir nichts zu verkaufen wenn er nicht will

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    bringt dir aber nichts, weil du kein anrecht hast.

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    Antwort von diroda diroda

    Nein, in ihren Geschäftsbedingungen schließen sie das aus.

  • 0
    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    nö, du hast keinen anspruch darauf

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    Antwort von Nussbecher Nussbecher

    So wie die Ware ausgeziechnet ist muss sie auch verkauft werden! Es ist deren Problem, wenn sie die Schilder nicht entfernt haben.

    Kommentar von jamaga1 jamaga1jamaga1

    Völliger Quatsch!

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    die müssen dir gar nichts verkaufen!

    Kommentar von Nussbecher NussbecherNussbecher

    Dann habe ich mich wohl geirrt, allerdings wäre ich dann zum letzen mal in diesem Laden gewesen.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    ja, das ist dein gutes recht und dieses argument ist oft auch wirksam

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