1) In welchen Fällen ist ein Angebot nicht verbindlich?
- Gem. § 145 BGB für den Fall, dass der Antragssteller die Gebundenheit ausgeschlossen hat
- Wenn es von Anfang nichtig ist (z.B. Sittenwidritkeit §138 BGB, Verstoß gegen gesetzliches Verbot §134 BGB, Mangel der Ernstlichkeit §118 BGB, etc.)
- Wenn es später wirksam angefochten wurde
- Wenn das Angebot nicht fristgemäß angenommen oder abgelehnt wurde, § 146 BGB
4)Widerruf des Angebots?
- Bis Zugang per Widerruf (einseitige Willenserklärung) aufhebbar (§ 130 I BGB)
- Nach Zugang und Annahme des ANtrags nur noch anfechtbar da Vertrag zustande gekommen durch Annahme
2) Wie lange ist ein Großhändler an ein schriftliches Angebot gebunden...
- Ich kenne jetzt keine Spezialregelung im HGB für den Fall, somit richtet sich dies nach §§ 145 ff. BGB.
3)GEbundenheit des Verkäufers:
- Versteh ich nicht, in welchen Fällen kann denn der Preis noch falsch sein, wenn nicht falsch ausgezeichnet?
- Evtl. falls in Fernseh-/Prospektwerbung ein falscher Preis ausgezeichnet wurde: Hierfür haftet der Verkäufer, vgl. § 434 I 3 BGB
4)
1) In welchen Fällen ist ein Angebot nicht verbindlich?
- Gem. § 145 BGB für den Fall, dass der Antragssteller die Gebundenheit ausgeschlossen hat
- Wenn es von Anfang nichtig ist (z.B. Sittenwidritkeit §138 BGB, Verstoß gegen gesetzliches Verbot §134 BGB, Mangel der Ernstlichkeit §118 BGB, etc.)
- Wenn es später wirksam angefochten wurde
- Wenn das Angebot nicht fristgemäß angenommen oder abgelehnt wurde, § 146 BGB
4)Widerruf des Angebots?
- Bis Zugang per Widerruf (einseitige Willenserklärung) aufhebbar (§ 130 I BGB)
- Nach Zugang und Annahme des ANtrags nur noch anfechtbar da Vertrag zustande gekommen durch Annahme
2) Wie lange ist ein Großhändler an ein schriftliches Angebot gebunden...
- Ich kenne jetzt keine Spezialregelung im HGB für den Fall, somit richtet sich dies nach §§ 145 ff. BGB.
3)GEbundenheit des Verkäufers:
- Versteh ich nicht, in welchen Fällen kann denn der Preis noch falsch sein, wenn nicht falsch ausgezeichnet?
- Evtl. falls in Fernseh-/Prospektwerbung ein falscher Preis ausgezeichnet wurde: Hierfür haftet der Verkäufer, vgl. § 434 I 3 BGB
4) Widerruf des Antrags?
- Bis Zugang widerrufbar gem. § 130 I BGB
- Nach Zugang und ANnahme nur noch anfechtbar, da Vertrag mit ANnahme zustande gekommen
Da ging bei Senden wohl was schief...