Wie lange ist jemand an ein Angebot gebunden (z.B. Reparaturarbeiten), wenn auf dem Angebot kein Termin bzw. "Angebot freibleibend bis..." vermerkt ist?
Antworten (3)
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deneckedenecke
Nach §19 VOB/A (Zuschlag- und Bindefristen) sollte die Dauer der Bindung 30 Tage nicht überschreiten. Dies deckt sich glaube ich auch mit dem BGB, dessen § ich aber nicht kenne. Im Streitfall kann aber auch anders geurteilt werden. Ich selbst (Bauunternehmer) halte meine Angebote in der Regel 3 Monate.
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1Antwort von
rudelmoinmoinrudelmoinmoin
moin-moin,nach §19VOB/A,ist zwar richtig aber ein Anruf bei der Firma wäre angebrachter,um weiteren Ärger aus dem Wege zu gehen !
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0Antwort von
maxmuster1maxmuster1
wenn keine bindefrist oder "angebot freibleibend" angegeben ist...seltsam. würde VERMUTEN, dass sein angebot gilt, so lange es die firma gibt. oder schau mal in die Agb´s...
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Diese Frage
Um Gottes willen. Stell dir vor, eine noch existierende Firma hätte dir vor 5 Jahren ein Angebot für irgendwas gemacht und du möchtest es heute ausführen lassen. Unmöglich die Preise des alten Angebotes zu halten, da Baustoffe in dieser Zeit bis zu 20 % teurer geworden sind.