gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Angebote im Möbelhaus

gefragt von CoffeeInjektion am 11.03.2009 um 11:20 Uhr

Hallo, habe am 28.Februar mir eine Anbauwand für 250€ gekauft, nun sah ich am Montag (09. März) das sie um 50€ heruntergesetzt wurde (9 Tage zwischen kauf und Angebot). Meine Frage wäre nun, ob mir hätte bei der Info gesagt werden müssen, dass es nächste Woche im Angebot ist, wenn ja wieviele Tage zwischen kauf und Angebot liegen müssen für diese Information oder ob dies rein freiwillig ist? Vielen Dank


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Angebote (117)
Möbelhaus (39)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von deepunder am 11. März 2009 11:22
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hallo, solch sachen müssen dir nicht gesagt werden. alles freiwillig..somit hast du leider pech gehabt..


anonym
beantwortet von Laura2004 am 11. März 2009 11:22
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich denke mal, dass die es vielleicht selber nicht wußten die Angestellten. und ich denke mal, es ist keiner gezwungen, dir das zu sagen...


akademikus
beantwortet von akademikus am 11. März 2009 11:22
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

da muss das möbelhaus nicht!


monja1995
beantwortet von monja1995 am 11. März 2009 11:22
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, das muss Dir niemand sagen, es zählt immer der Preis zum Zeitpunkt des Kaufes


anonym
beantwortet von Regenmacher am 11. März 2009 11:22
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da hast du Pech gehabt, denn es gilt immer der Tag des Kaufes.


Maja38
beantwortet von Maja38 am 11. März 2009 11:23
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Müssen - meines Erachtens nach nicht, aber es wäre fair gewesen...


anonym
beantwortet von julefra am 11. März 2009 11:23
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

dir muss keiner sagen, das es etwas im angebot gibt. schließlich soll die ware ja aus dem laden gehen. meist wissen die verkäufer auch selbst erst von einem angebot, wenn der kunde schon längst informiert ist.


anonym
beantwortet von anneroseX am 11. März 2009 11:23
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Verkäufer irgendeine Inforamtionspflicht zu künftigen Preisänderungen hat Jedes Unternehmen kann ja seine Preise selbst gestalten.


Brittchen
beantwortet von Brittchen am 11. März 2009 11:22
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hast Du die Anbauwand schon??

Wenn nicht,rufe da an und schildere denen das,dann bekommst Du sie sicher zum Angebotspreis.

Meine Schwägerin hats getan und siehe da,es geht :o)

Kommentar von Simple_avatar2smallanna74rg am 11. März 2009 11:23

das ist dann aber auch Kulanzsache des Möbelhauses.


anna74rg
beantwortet von anna74rg am 11. März 2009 11:22
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

es muß nicht gesagt werden.Dies hätte Dir das Möbelhaus freiwillig sagen können, vorrausgesetzt der Verkäufer wußte es auch schon.


Johannak
beantwortet von Johannak am 11. März 2009 11:22
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

also sagen müssen sie es dir nicht :0))

aber ich würde mal nachfragen ob DU den Reduzierten - Preis zahlen kannst ( bzw. 50 Euro evtl. als Gutschrift erhältst)- Hast ja Rückgaberecht von 14 Tagen....also einfach mitteilen, daß wenn sie dir die 50 Euro nicht nachlassen- du alles zurück bringst...

Kommentar von Simple_avatar2smallanna74rg am 11. März 2009 11:25

14 Tage Rückgaberecht?wo lebst denn Du?Dann bräuchten die Möbelhäuser keine wöchentlich Werbung machen.Ist doch kein Versandhaus.

Kommentar von Simple_avatar6smallJohannak am 11. März 2009 11:27

nicht frech werden...man kann sich hier wohl im normalen "Ton" austauschen. Außerdem funktioniert meine Angabe! Habe schon selbst solch einen Fall gehabt. Auf die Kulanz des Möbelhauses kommt es an

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 11. März 2009 11:29

@johannak: das sehe vollkommen genauso

Kommentar von Simple_avatar2smallanna74rg am 11. März 2009 11:30

es war nicht frech gemeint.Nur ich erlebe es jeden Tag,gestern gekauft und heute brauchen sie das nicht mehr.Ohne Mangel oder eindeutiger falscher Preisausschreibung wird bei uns nichts mehr zurückgenommen.

Kommentar von Simple_avatar6smallJohannak am 11. März 2009 11:33

...wie schon gesagt: KULANZ ist das Zauberwort... Viele Möbelhäuser ( gute ) die Wert auf Kundschaft legen- vorallem das wiederkommen :0) lassen mit sich reden. wenn schon kein Geld- dann Gutschein

Kommentar von Ellwood am 11. März 2009 16:41

Kulanz, ja. RückgabeRECHT, definitiv falsch. Ob es hier funktioniert oder nicht, wer weiss...

Kommentar von B412a50c117f2a0fe1f5361e4d36ad99smalltuppergirl am 11. März 2009 11:38

das mit dem Rückgaberecht ist mir fremd, Umtausch ist immer eine Kulanzsache des Verkäufers, egal ob kleiner Klamottenladen oder großes Kaufhaus. Der Vertrag ist mit bezahlen des Kaufpreises abgeschlossen. Dann kann nur noch reklamiert werden, wenn Mängel vorliegen, da aber viele Läden und Kaufhäuser aus Kulanz umtauschen, denken viele, dass dies Recht ist, kaufmännisch gesehen, ist es das aber nicht...


maiki01
beantwortet von maiki01 am 11. März 2009 11:24
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Pech. Da könntest Du ja alles bei Real beanstanden was eine Woche später im Angebot ist


stef1601
beantwortet von stef1601 am 11. März 2009 11:24
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dazu sind sie nicht verpflichtet...


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.