Hallo, habe am 28.Februar mir eine Anbauwand für 250€ gekauft, nun sah ich am Montag (09. März) das sie um 50€ heruntergesetzt wurde (9 Tage zwischen kauf und Angebot). Meine Frage wäre nun, ob mir hätte bei der Info gesagt werden müssen, dass es nächste Woche im Angebot ist, wenn ja wieviele Tage zwischen kauf und Angebot liegen müssen für diese Information oder ob dies rein freiwillig ist? Vielen Dank
hallo, solch sachen müssen dir nicht gesagt werden. alles freiwillig..somit hast du leider pech gehabt..
Ich denke mal, dass die es vielleicht selber nicht wußten die Angestellten. und ich denke mal, es ist keiner gezwungen, dir das zu sagen...

Nein, das muss Dir niemand sagen, es zählt immer der Preis zum Zeitpunkt des Kaufes
Da hast du Pech gehabt, denn es gilt immer der Tag des Kaufes.

Müssen - meines Erachtens nach nicht, aber es wäre fair gewesen...
dir muss keiner sagen, das es etwas im angebot gibt. schließlich soll die ware ja aus dem laden gehen. meist wissen die verkäufer auch selbst erst von einem angebot, wenn der kunde schon längst informiert ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Verkäufer irgendeine Inforamtionspflicht zu künftigen Preisänderungen hat Jedes Unternehmen kann ja seine Preise selbst gestalten.

Hast Du die Anbauwand schon??
Wenn nicht,rufe da an und schildere denen das,dann bekommst Du sie sicher zum Angebotspreis.
Meine Schwägerin hats getan und siehe da,es geht :o)
das ist dann aber auch Kulanzsache des Möbelhauses.
es muß nicht gesagt werden.Dies hätte Dir das Möbelhaus freiwillig sagen können, vorrausgesetzt der Verkäufer wußte es auch schon.
also sagen müssen sie es dir nicht :0))
aber ich würde mal nachfragen ob DU den Reduzierten - Preis zahlen kannst ( bzw. 50 Euro evtl. als Gutschrift erhältst)- Hast ja Rückgaberecht von 14 Tagen....also einfach mitteilen, daß wenn sie dir die 50 Euro nicht nachlassen- du alles zurück bringst...
14 Tage Rückgaberecht?wo lebst denn Du?Dann bräuchten die Möbelhäuser keine wöchentlich Werbung machen.Ist doch kein Versandhaus.
nicht frech werden...man kann sich hier wohl im normalen "Ton" austauschen. Außerdem funktioniert meine Angabe! Habe schon selbst solch einen Fall gehabt. Auf die Kulanz des Möbelhauses kommt es an
akademikus am 11. März 2009 11:29 @johannak: das sehe vollkommen genauso
es war nicht frech gemeint.Nur ich erlebe es jeden Tag,gestern gekauft und heute brauchen sie das nicht mehr.Ohne Mangel oder eindeutiger falscher Preisausschreibung wird bei uns nichts mehr zurückgenommen.
...wie schon gesagt: KULANZ ist das Zauberwort... Viele Möbelhäuser ( gute ) die Wert auf Kundschaft legen- vorallem das wiederkommen :0) lassen mit sich reden. wenn schon kein Geld- dann Gutschein
Kulanz, ja. RückgabeRECHT, definitiv falsch. Ob es hier funktioniert oder nicht, wer weiss...
tuppergirl am 11. März 2009 11:38 das mit dem Rückgaberecht ist mir fremd, Umtausch ist immer eine Kulanzsache des Verkäufers, egal ob kleiner Klamottenladen oder großes Kaufhaus. Der Vertrag ist mit bezahlen des Kaufpreises abgeschlossen. Dann kann nur noch reklamiert werden, wenn Mängel vorliegen, da aber viele Läden und Kaufhäuser aus Kulanz umtauschen, denken viele, dass dies Recht ist, kaufmännisch gesehen, ist es das aber nicht...

Pech. Da könntest Du ja alles bei Real beanstanden was eine Woche später im Angebot ist