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Angebot von meiner Krankenkasse, dass ich 200 € bekomme, wenn ich die Kündigung zurücknehme, dürfen die das?

gefragt von hannah am 06.08.2007 um 21:21 Uhr

Ich hab e meine Mitgliedschaft bei meiner gesetzlichen Krankenkasse gekündigt, will zu einer BKK wechseln. Meine alte Krankenkasse hat mich daraufhin angerufen und mir 200 € geboten, wenn ich bei ihnen bleibe, ich fand das ganz schön unverschämt, dürfen die das überhaupt??


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anonym
beantwortet von vincent am 6. August 2007 21:25
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Was ist dagegen einzuwenden, geht doch ohnehin alles aus dem Topf der Beitragszahler.

Kommentar von 1aae3257ff904262245bb2473f8ee9cfsmallmokinys am 6. August 2007 21:28

Richtig und letztendlich zahlst du dies ja selbst. Nimm einfach das Delta zwischen deinem jetzigen Beitragssatz und dem günstigeren bei der BKK, zu der du wechseln möchtest. Multipliziere dieses Delta mit der Anzahl der Monate der neuen Bindungsdauer. Sollte dieses Produkt größer als 200 EUR sein, so wechsle. Ist es kleiner, dann bleib und kassiere das Geld. :-)


anonym
beantwortet von Regenmacher am 6. August 2007 21:23
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Warum sollen die das denn nicht dürfen? Solche Geschenke zur Kundenbindung sind mittlerweile üblich.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 6. August 2007 21:27
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kleine Geschenke erhalten die Freundschaft, große machen sie auch nicht unbdingt kaputt...oder sagt man auch Fang- und Kopfprämien dazu


Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 6. August 2007 21:23
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Das probiere ich auch mal, schneller und einfacher kann man ja denn kein Geld verdienen. :) LG Lotusblume

Kommentar von 52a6a9132a85c3c4a5b9333bbaa38fecsmallLotusblume12 am 6. August 2007 21:27

BKK`s sind aber doch auch gesetzliche Krankenkassen. Du wirst noch jung sein, vielleicht würde es bei mir gar nicht klappen :(. LG Lotus


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 6. August 2007 22:00
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Da sieht man, wohin unsere Krankenkassenbeiträge fließen!


Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 6. August 2007 22:17

Ist doch bei Zeitungskündigungen dasselbe. Ehe die einem eine Kündigungsbestätigung schicken, rufen sie an und versuchen einen mit einer Werbeprämie (u.a. Geld) zu halten. Zahlen auch die Tageszeitungskäufer mit.

Kommentar von 5a31655a018d627bf5afb818c551f4b1smallneurodoc am 6. August 2007 23:24

Ja, wird aber nicht mitmeinem Geld gemacht!


anonym
beantwortet von susanne4321 am 6. August 2007 21:30
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Klar, über unerwarteten Geldzufluß freut sich jeder. Dich scheint das ganze aber gestört zu haben und sicherlich hattest du auch deine Gründe zu wechseln. Tatsächlich dürfen die Krankenkassen Zuwendungen in dieser Höhe nicht machen, das ist wettbewerbswidrig und verstößt gegen das Sozialrecht.

Kommentar von 1aae3257ff904262245bb2473f8ee9cfsmallmokinys am 6. August 2007 21:40

Ist das deine Meinung oder kannst du belegen, dass dies wettbewerbswidrig ist? Quelle?


jaguar4
beantwortet von jaguar4 am 6. August 2007 22:09
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die scheinen es ja sehr nötig zu haben. man könnte meinen, dass gute krankenkassen sowas nicht nötig haben

Kommentar von vincent am 6. August 2007 22:59

@jaguar4. Doch, die leitenden werden nach der Anzahl der Mitglieder entlohnt. Und je mehr dort Mitglied sind, entsprechend das monatl. Entgeld.

Kommentar von C207f83a93f2d439f0033fdc7bbdbdb7smalljaguar4 am 6. August 2007 23:42

deshalb ist die aok so groß, danke ;-)


justii
beantwortet von justii am 7. August 2007 14:15
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Hallo. Laut Sozialgesetzbuch sind entsprechende Rückwerbemaßnahmen gegenüber wechselwilligen Kunden nicht zulässig und derartige Maßnahmen verstoßen meines Dafürhaltens sogar gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Sicherlich sind diese 200.-Euro weniger als das was Du Dir durch einen Wechsel in den nächsten 18 Monaten (Bindefrist bei der neuen Kasse) einsparen würdest. Du wirst also mit unrechtmäßigen Maßnahmen auch noch über den Tisch gezogen. Wer bei einer solchen Kasse bleibt, braucht sich nicht zu wundern, wenn diese Kasse später im Leistungsfall auch ihm gegenüber unrechtmäßig handelt. Wo ist bloß die Moral solcher Geschäftemacher geblieben...? Ich würde das Geld kassieren und dann halt einen Monat später eine erneute Kündigung einreichen. Rückforderungsansprüche für gesetzwidrige Zahlungen dürften keine bestehen und eine "Zusatzvereinbarung", nach der Du mindestens soundso lange bleiben mußt um die 200.-Euro endgültig Dein Eigen nennen zu können, dürfte den guten Sitten und geltendem Recht widersprechen. Oder handelt es sich um eine "Neukunden-Werbeprämie"? Dann pass bloß auf, daß die Dir nicht eine 18monatige Bindefrist auf den Buckel schrauben... Schöne Grüße justii


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