Ich hab e meine Mitgliedschaft bei meiner gesetzlichen Krankenkasse gekündigt, will zu einer BKK wechseln. Meine alte Krankenkasse hat mich daraufhin angerufen und mir 200 € geboten, wenn ich bei ihnen bleibe, ich fand das ganz schön unverschämt, dürfen die das überhaupt??
Was ist dagegen einzuwenden, geht doch ohnehin alles aus dem Topf der Beitragszahler.
Warum sollen die das denn nicht dürfen? Solche Geschenke zur Kundenbindung sind mittlerweile üblich.

kleine Geschenke erhalten die Freundschaft, große machen sie auch nicht unbdingt kaputt...oder sagt man auch Fang- und Kopfprämien dazu

Das probiere ich auch mal, schneller und einfacher kann man ja denn kein Geld verdienen. :) LG Lotusblume
Lotusblume12 am 6. August 2007 21:27 BKK`s sind aber doch auch gesetzliche Krankenkassen. Du wirst noch jung sein, vielleicht würde es bei mir gar nicht klappen :(. LG Lotus

Da sieht man, wohin unsere Krankenkassenbeiträge fließen!
critter am 6. August 2007 22:17 Ist doch bei Zeitungskündigungen dasselbe. Ehe die einem eine Kündigungsbestätigung schicken, rufen sie an und versuchen einen mit einer Werbeprämie (u.a. Geld) zu halten. Zahlen auch die Tageszeitungskäufer mit.
neurodoc am 6. August 2007 23:24 Ja, wird aber nicht mitmeinem Geld gemacht!
Klar, über unerwarteten Geldzufluß freut sich jeder. Dich scheint das ganze aber gestört zu haben und sicherlich hattest du auch deine Gründe zu wechseln. Tatsächlich dürfen die Krankenkassen Zuwendungen in dieser Höhe nicht machen, das ist wettbewerbswidrig und verstößt gegen das Sozialrecht.
mokinys am 6. August 2007 21:40 Ist das deine Meinung oder kannst du belegen, dass dies wettbewerbswidrig ist? Quelle?

die scheinen es ja sehr nötig zu haben. man könnte meinen, dass gute krankenkassen sowas nicht nötig haben

Hallo. Laut Sozialgesetzbuch sind entsprechende Rückwerbemaßnahmen gegenüber wechselwilligen Kunden nicht zulässig und derartige Maßnahmen verstoßen meines Dafürhaltens sogar gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Sicherlich sind diese 200.-Euro weniger als das was Du Dir durch einen Wechsel in den nächsten 18 Monaten (Bindefrist bei der neuen Kasse) einsparen würdest. Du wirst also mit unrechtmäßigen Maßnahmen auch noch über den Tisch gezogen. Wer bei einer solchen Kasse bleibt, braucht sich nicht zu wundern, wenn diese Kasse später im Leistungsfall auch ihm gegenüber unrechtmäßig handelt. Wo ist bloß die Moral solcher Geschäftemacher geblieben...? Ich würde das Geld kassieren und dann halt einen Monat später eine erneute Kündigung einreichen. Rückforderungsansprüche für gesetzwidrige Zahlungen dürften keine bestehen und eine "Zusatzvereinbarung", nach der Du mindestens soundso lange bleiben mußt um die 200.-Euro endgültig Dein Eigen nennen zu können, dürfte den guten Sitten und geltendem Recht widersprechen. Oder handelt es sich um eine "Neukunden-Werbeprämie"? Dann pass bloß auf, daß die Dir nicht eine 18monatige Bindefrist auf den Buckel schrauben... Schöne Grüße justii
Richtig und letztendlich zahlst du dies ja selbst. Nimm einfach das Delta zwischen deinem jetzigen Beitragssatz und dem günstigeren bei der BKK, zu der du wechseln möchtest. Multipliziere dieses Delta mit der Anzahl der Monate der neuen Bindungsdauer. Sollte dieses Produkt größer als 200 EUR sein, so wechsle. Ist es kleiner, dann bleib und kassiere das Geld. :-)