Hallo,
eine Nachbarin hat an eine Wohn-, und Baugesellschaft ein Angebot geschickt, dass sie einen Teil ihres Gartens verkaufen möchte. In dem Schreiben steht einfach nur das sie der Gesellschaft anbietet, für 80€ netto das Grundstück zu erwerben. Es sind keine Angaben über die Quadratmeterzahl gemacht worden und genauso wenig über welchen Teil ihres Gartens...
Kann die Gesellschaft jetzt z.b den kompletten Garten verlangen, oder genau das Stück in der Mitte?? Ist das Angebot jetzt gültig?
da werdne die käufer schon nachfragen wie viel qm sie verkaufen will^^