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Angebot bei Ebay zurückziehen - ist das so einfach?

Frage von FridaGT FridaGT

Ich war bisher immer der Meinung, dass man, wenn man einen Artikel bei Ebay einstellt, dann auch verpflichtet ist, diesen Artikel zu verkaufen. Ich hatte auf einen Artikel geboten und plötzlich hat der Verkäufer die Auktion beendet mit der Begründung, dass er den Artikel jetzt angeblich doch selbst behalten will. Muss man sich das nicht vorher überlegen? Kann man tatsächlich so nach "Gutdünken" Artikel einstellen und wieder rausnehmen? Als Käufer bin ich ja verpflichtet, Ware abzunehmen, auf die ich geboten habe - habe ich als VERKÄUFER denn keine Pflichten? Kann ich da machen, was ich will? Einstellen, Auktion stoppen usw.?

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Antworten (9)

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    Antwort von martin0reg martin0reg
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    Antwort von blackshiva blackshiva

    na klar geht das ..wenn dir der art.kaputt geht bleibt dir ja auch nichts anderes übrig

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    Antwort von TwoSteps4Ward TwoSteps4Ward

    Mitzubieten heisst aber nicht,das der Artikel schon dir gehört! Der Artikel ist auch trotz bereits abgegebener Gebote immernoch EIGENTUM vom Verkäufer und da darf und soll er auch bestimmen dürfen ob er die Auktion abbrechen möchte. Die Gründe müssen ja nicht immer sein,das er den Artikel nicht mehr verkaufen möchte,sondern wie es bei mir mal der Fall war,das die Ware runtergefallen und beschädigt war.

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    Antwort von jericho83 jericho83

    auktion kann bis 12 stunden vor auktionsablauf beendet werden

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    Antwort von rodnand rodnand

    Der Verkäufer ist sehr wohl gem. der E-Bay AGB und der gesetzlichen Grundlage zu Auktionen an sein Angebot gebunden.

    Wenn der Höchstbietende es drauf ankommen lässt und in höhere Instanzen klagt, kann das teuer werden. Hier ein Urteil dazu mit Verweisen auf weitere, begründende Urteile und Gesetze:

    8 U 93/05, 12 O 2731/04 Landgericht Osnabrück

    (einfach in die Suchmaschine kopieren oder diesen Link anklicken: http://www.heyers-rechtsanwaelte.de/abgebrochene_Auktion.104.0.html).

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    Antwort von fourxxx fourxxx

    ja aber was ist, wenn der verkäufer entdeckt hat, dass der artikel einen beachtlichen mangel hat? oder zerbrochen ist? oder gar nicht versendbar ist? dann bestehst du doch nicht darauf, ihn trotzdem zu ersteigern. dann kann/muss er ihn rausnehmen. leider liegt oft der verdacht nahe, die auktion laufe danach privat weiter (hohes sofort-kauf-angebot z.b.)

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    Antwort von Chianti Chianti

    das passiert immer mal wieder ..... wahrscheinlich wenn zu wenig geboten wird .... rein rechtlich kannst da nichts machen, denn der verkäufer könnte ja einfach behaupten, der artikel wäre beschädigt oder abhanden gekommen und ist deshalb nicht mehr verkaufs- bzw. versteigerungsfähig.

    ich glaube die frist ist 12 oder 24 stunden vor ablauf

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    Antwort von cooolio cooolio

    Ja, dies ist so einfach. Wenn dies 24 h vor Ende der Auktion geschieht oder keine bids vorliegen kann man die Auktion einfach beenden.

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    Antwort von rejo52 rejo52

    Wenn du einen triftigen Grund hast, kannst du den Artikel wieder rausnehmen. Ebay will das aber schon genau wissen.

    Kommentar von FridaGT FridaGTFridaGT

    Und der triftige Grund ist, dass ich das Teil doch selbst behalten will???

    Kommentar von TwoSteps4Ward TwoSteps4WardTwoSteps4Ward

    Und?Was ist dagegen einzuwenden?

    Kommentar von Chianti ChiantiChianti

    nur die tatsache, dass etwas zum verkauf angeboten wird, verpflichtet doch nicht zum abschluss!

    Kommentar von TwoSteps4Ward TwoSteps4WardTwoSteps4Ward

    Meine Rede ;) Die Pflichten des Verkäufers liegen doch eigentlich nur darin,den Artikel genaustens zu beschreiben und nach Geldeingang an den Käufer zu versenden - Pflicht Ende!

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