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Angebot bei Ebay zurückziehen - ist das so einfach?

gefragt von FridaGT am 11.10.2009 um 12:02 Uhr

Ich war bisher immer der Meinung, dass man, wenn man einen Artikel bei Ebay einstellt, dann auch verpflichtet ist, diesen Artikel zu verkaufen. Ich hatte auf einen Artikel geboten und plötzlich hat der Verkäufer die Auktion beendet mit der Begründung, dass er den Artikel jetzt angeblich doch selbst behalten will. Muss man sich das nicht vorher überlegen? Kann man tatsächlich so nach "Gutdünken" Artikel einstellen und wieder rausnehmen? Als Käufer bin ich ja verpflichtet, Ware abzunehmen, auf die ich geboten habe - habe ich als VERKÄUFER denn keine Pflichten? Kann ich da machen, was ich will? Einstellen, Auktion stoppen usw.?

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Ebay x 5.844

anonym
beantwortet von blackshiva am 11. Oktober 2009 12:08
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na klar geht das ..wenn dir der art.kaputt geht bleibt dir ja auch nichts anderes übrig


anonym
beantwortet von fourxxx am 11. Oktober 2009 12:07
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ja aber was ist, wenn der verkäufer entdeckt hat, dass der artikel einen beachtlichen mangel hat? oder zerbrochen ist? oder gar nicht versendbar ist? dann bestehst du doch nicht darauf, ihn trotzdem zu ersteigern. dann kann/muss er ihn rausnehmen. leider liegt oft der verdacht nahe, die auktion laufe danach privat weiter (hohes sofort-kauf-angebot z.b.)


TwoSteps4Ward
beantwortet von TwoSteps4Ward am 11. Oktober 2009 12:06
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Mitzubieten heisst aber nicht,das der Artikel schon dir gehört! Der Artikel ist auch trotz bereits abgegebener Gebote immernoch EIGENTUM vom Verkäufer und da darf und soll er auch bestimmen dürfen ob er die Auktion abbrechen möchte. Die Gründe müssen ja nicht immer sein,das er den Artikel nicht mehr verkaufen möchte,sondern wie es bei mir mal der Fall war,das die Ware runtergefallen und beschädigt war.


Chianti
beantwortet von Chianti am 11. Oktober 2009 12:05
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das passiert immer mal wieder ..... wahrscheinlich wenn zu wenig geboten wird .... rein rechtlich kannst da nichts machen, denn der verkäufer könnte ja einfach behaupten, der artikel wäre beschädigt oder abhanden gekommen und ist deshalb nicht mehr verkaufs- bzw. versteigerungsfähig.

ich glaube die frist ist 12 oder 24 stunden vor ablauf


anonym
beantwortet von cooolio am 11. Oktober 2009 12:04
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Ja, dies ist so einfach. Wenn dies 24 h vor Ende der Auktion geschieht oder keine bids vorliegen kann man die Auktion einfach beenden.


anonym
beantwortet von rejo52 am 11. Oktober 2009 12:04
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Wenn du einen triftigen Grund hast, kannst du den Artikel wieder rausnehmen. Ebay will das aber schon genau wissen.

Kommentar von FridaGT am 11. Oktober 2009 12:04

Und der triftige Grund ist, dass ich das Teil doch selbst behalten will???

Kommentar von 0c3c56792619db7bc1e0f85b8eaa494asmallTwoSteps4Ward am 11. Oktober 2009 12:07

Und?Was ist dagegen einzuwenden?

Kommentar von 68783464ab552fae39e69b6a2ca3c0bfsmallChianti am 11. Oktober 2009 12:10

nur die tatsache, dass etwas zum verkauf angeboten wird, verpflichtet doch nicht zum abschluss!

Kommentar von 0c3c56792619db7bc1e0f85b8eaa494asmallTwoSteps4Ward am 11. Oktober 2009 12:12

Meine Rede ;) Die Pflichten des Verkäufers liegen doch eigentlich nur darin,den Artikel genaustens zu beschreiben und nach Geldeingang an den Käufer zu versenden - Pflicht Ende!


anonym
beantwortet von jericho83 am 11. Oktober 2009 12:03
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auktion kann bis 12 stunden vor auktionsablauf beendet werden


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