Ich war bisher immer der Meinung, dass man, wenn man einen Artikel bei Ebay einstellt, dann auch verpflichtet ist, diesen Artikel zu verkaufen. Ich hatte auf einen Artikel geboten und plötzlich hat der Verkäufer die Auktion beendet mit der Begründung, dass er den Artikel jetzt angeblich doch selbst behalten will. Muss man sich das nicht vorher überlegen? Kann man tatsächlich so nach "Gutdünken" Artikel einstellen und wieder rausnehmen? Als Käufer bin ich ja verpflichtet, Ware abzunehmen, auf die ich geboten habe - habe ich als VERKÄUFER denn keine Pflichten? Kann ich da machen, was ich will? Einstellen, Auktion stoppen usw.?
na klar geht das ..wenn dir der art.kaputt geht bleibt dir ja auch nichts anderes übrig
ja aber was ist, wenn der verkäufer entdeckt hat, dass der artikel einen beachtlichen mangel hat? oder zerbrochen ist? oder gar nicht versendbar ist? dann bestehst du doch nicht darauf, ihn trotzdem zu ersteigern. dann kann/muss er ihn rausnehmen. leider liegt oft der verdacht nahe, die auktion laufe danach privat weiter (hohes sofort-kauf-angebot z.b.)

Mitzubieten heisst aber nicht,das der Artikel schon dir gehört! Der Artikel ist auch trotz bereits abgegebener Gebote immernoch EIGENTUM vom Verkäufer und da darf und soll er auch bestimmen dürfen ob er die Auktion abbrechen möchte. Die Gründe müssen ja nicht immer sein,das er den Artikel nicht mehr verkaufen möchte,sondern wie es bei mir mal der Fall war,das die Ware runtergefallen und beschädigt war.

das passiert immer mal wieder ..... wahrscheinlich wenn zu wenig geboten wird .... rein rechtlich kannst da nichts machen, denn der verkäufer könnte ja einfach behaupten, der artikel wäre beschädigt oder abhanden gekommen und ist deshalb nicht mehr verkaufs- bzw. versteigerungsfähig.
ich glaube die frist ist 12 oder 24 stunden vor ablauf
Ja, dies ist so einfach. Wenn dies 24 h vor Ende der Auktion geschieht oder keine bids vorliegen kann man die Auktion einfach beenden.
Wenn du einen triftigen Grund hast, kannst du den Artikel wieder rausnehmen. Ebay will das aber schon genau wissen.
Und der triftige Grund ist, dass ich das Teil doch selbst behalten will???
TwoSteps4Ward am 11. Oktober 2009 12:07 Und?Was ist dagegen einzuwenden?
Chianti am 11. Oktober 2009 12:10 nur die tatsache, dass etwas zum verkauf angeboten wird, verpflichtet doch nicht zum abschluss!
TwoSteps4Ward am 11. Oktober 2009 12:12 Meine Rede ;) Die Pflichten des Verkäufers liegen doch eigentlich nur darin,den Artikel genaustens zu beschreiben und nach Geldeingang an den Käufer zu versenden - Pflicht Ende!
auktion kann bis 12 stunden vor auktionsablauf beendet werden