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Angebliches Verkehrsvergehen - Zahlungsverweigerung realistisch?

gefragt von MikrofonMikrofon am 18.09.2009 um 7:23 Uhr

Neulich fuhr ein Freund von uns durch die Slowakei.

Er fuhr durch das Ortsgebiet nach Vorschrift (vielleicht max. 5 km/h mehr). Kurz nach Ortsende wurde er von der hiesigen Polizei aufgehalten und zu einer Zahlung von 150 EUR verdonnert, da er im Ortsgebiet angeblich zu schnell unterwegs war. Ein Polizeikollegen soll ihn vor 5 Minuten im Ort beobachtet und den Kollegen ausserhalb des Ortsgebietets verständigt haben.

Der Freund wollte einen Beweis für sein Vergehen haben. Fotos konnte der Beamte keine zeigen, worauf der Fahrer den Vorschlag machte, dass der Kollege bitte herkommen und den Vorfall bestätigen soll. Worauf der Beamte wieder meinte, dass das nicht möglich ist, da der Kollege "gerade zu einer anderen Stelle fahren musste". Worauf der Freund wiederum vorschlug, dass sie gemeinsam dann doch zu ihm fahren mögen. Stutzig geworden ist der Ordnungshüter und meinte daraufhin plötzlich. Nein, das machen wir nicht - entweder er zahlt die 150 oder der Führerschein wird einbehalten.

Somit hat er blechen müssen. Als Zahlungsbestätigung gab es nur einen Papierabriss mit laufender Nr bzw. Stempel. ohne Betrag, ohne Unterschrift, ohne Ortsangabe. Lief das wirklich mit rechten Dingen? Darf die Polizei mit dubiosen Anschuldigungen und ohne Beweise tatsächlich kassieren? Da kann sich doch theoretisch jeder Uniformierte hinstellen und das behaupten.


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anonym
beantwortet von xyz098 am 18. September 2009 07:32
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Hilfreichste Antwort

Ich nehme an, dass das in der Slowakei passiert ist von der dortigen Polizei. Da hast Du wahrscheinlich mehr Scherereien u.U. ohne Erfolg, weil alles verschleppt wird. Und Gebühren, Gebühren. Ich persönlich würde das als außergewöhnliche Belastung abbuchen. Ansonsten erkundige Dich bei der Polizei.

Kommentar von xyz098 am 18. September 2009 16:31

Danke für den Stern !! :))


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Radiocafe
beantwortet von Radiocafe am 19. September 2009 15:15
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Ich möchte Euch über unseren Vorfall in FRANKREICH berichten. Wir hatten einen Aotunfall, indem ein Franzose den STOPPSCHILD missachtet hat, und uns die Vorfahrt genommen hat und frontal in unser Auto reigefahren ist. Wir mussten eine Strafe von 92 EUR zahlen mit der Drohung, dass uns das Auto (der Wrack) nicht zurück gegeben wird, wenn wir nicht zahlen. Wir haben einen Widerspruch an eine zentrale Stelle in Frankreich geschrieben und NIE eine Antwort bekommen. Fazit: Die Autobahn-(Straßen)-Polizei hat nichts anderes im Kopf nur Geld zu kassieren. Ob mit legalen oder mit illegalen Mitteln (die Österreicher sind besonders schlimm). Die Deutsche Autobahnpolizei ist mit Abstand die fairste. Betrachte die 150 EUR als "Kollateralschaden" oder beschwere Dich beim Konsulat der Slowakei in Deutschland. Sollen sie offiziell erfahren wie die Polizei im Land "funktioniert".


anonym
beantwortet von fastlink am 18. September 2009 09:03
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Andere Länder, andere Sitten. Gerade in östlichen Ländern wird eigentlich sehr viel in die eigene Tasche gewirtschaftet und das sieht mir hierbei genauso aus.

Du hast sowieso keine Chance, wenn die einen Ausländer ausnehmen wollen, Du bist im fremden Land, kennst Dich nicht aus und wenn Du weitergefahren bist, kommt da nie wieder was. Widerspruch bringt gar nichts, vor Ort nicht, dann ziehst Du den kürzeren, von hier aus nicht, das kümmert wirklich niemand.

In diesen Ländern ist das Wort eines Polizisten zumeist Gesetz, wenn der sagt, Dass Du zu schnell warst, dann warst Du zu schnell und selbstverständlich darf in diesen Ländern geschätzt werden, sowas ist selbst in Österreich möglich und man ist komplett chancenlos. Hiesige Rechtsbehelfe oder Rechtsmerkmale gelten gar nicht, es gelten die dortigen Gesetze - und vor allem die dortigen Seilschaften.

Mag sein, dass sie viele Leute über die Polizei in Deutschland beklagen, dabei haben wir noch die humanste aller, wenn man sich dieses Beispiel ansieht.

Ein kleines Beispiel noch, in Polen ist Widerwort gleichbedeutend mit Widerstand. Das bedeutet, wenn ein Polizist etwas anordnet oder behauptet, dann sagt man dazu ja, nicht einmal ja - aber. Alles andere ist sehr gefährlich.


Mike73
beantwortet von Mike73 am 18. September 2009 07:44
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Sorry....da hast du oder dein freund warsch. schlechte karten.........das selbe ist mir in Tschechien schon passiert und musste auch plechen......in der beziehung verstehen die keinen spass und man immer das nachsehen.


Pantex
beantwortet von Pantex am 18. September 2009 07:41
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Man hört und liest ab und zu davon, daß die Polizei in Ländern wie Slowakei, Rumänien, Polen oder auch (besser vor allem) Rußland gern in die eigene Tasche wirtschaftet, um das kleine Gehalt aufzubessern.

Beweisen kann man es natürlich schlecht, weil die Polizei auch dort - wie überall - zur Staatsgewalt gehört, aber in vielen Ländern herrscht eben auch Korruption.

Das mit dem Schätzen der Geschwindigkeit ist übrigens in Österreich gängige Praxis, aber die Beamten dort sind darin ausgebildet.


anonym
beantwortet von tergenna am 18. September 2009 07:26
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also, DAS hört sich ja SEHR DUBIOS an, wenn da man nicht in die eigene Tasche gewirtschaftet wurde...aber rechtlich: keine Ahnung!


anonym
beantwortet von sataan1337 am 18. September 2009 07:33
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dass sie das geld oder führerschein sofort einbehalten dürfen ist mir neu - normalerweise kannst dir die rechnung auch zuschicken lassen zumal mit geschwindigkeitsmessung per augenmaß hast vor gericht eigendlich gute chancen - wenn das geld bereits bezahlt wurde allerdings weniger

wenns im ausland war würd ich mich mal an die botschaft wenden - die machen aber im normalfall auch nicht mehr als nen bösen brief zu schreiben


anonym
beantwortet von newcomer am 18. September 2009 07:28
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dass in diesem Land die Polizei manchmal willkürlich handelt, ist doch bekannt. Machen kannst du in diesem Fall so gut wie nichts. Hintergrund ist, dass Beamte dort äusserst schlecht bezahlt werden.


anonym
beantwortet von Morrrpheus am 18. September 2009 07:26
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Leider kann das immer wieder vorkommen, dass sich da jemand unrechtmässig bereichert!


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