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Angeblicher "Unfall" beim Ausparken - was tun?

Frage von Andi2701 Andi2701

Hallo,

ich hab beim ausparken vor knapp 1,5 Monaten ein fremdes Auto gerammt, dies jedoch nicht bemerkt und den Unfallort verlassen. Dann erhielt ich einen Anruf der Polizei, dass ich mein Auto zur nächsten Polizei fahren sollte, zwecks Spurensicherung. Dabei wurden dann absolut minimalste Lackpartikel vom anderen Fahrzeug gefunden, jedoch wirklich nur so klein, dass es sich maximal um einen Lackschaden.

Nun hat der Fahrzeughalter des Autos mich angerufen und wollte wissen, wie wir den Schaden begleichen. Auf die Frage, was für Schäden entstanden sind, meinte er sein Scheinwerfer wäre gerissen, sein Nummernschild eingedellt und seine Stoßstange verbogen. Jedoch hat er diverse Dinge schon selbst repariert und es ginge nur noch um das Lackieren der Stoßstange, was 700€ kosten soll. Danach meinte er, wenn wir das ganze ohne Versicherung abwickeln würden, würde er mir preislich "noch etwas entgegen kommen"...

Ich habe ihm gesagt, dass ich erstmal eine Bestätigung bzw. ein Urteil der Polizei abwarten will. Jetzt droht er mir mit seinem Anwalt, wenn ich ihm keine sofortige Antwort gebe...

Wie soll ich mich verhalten? Mir erscheint das ganze sehr suspekt, vor allem die Positionen der Schäden kommen mir seltsam vor (Scheinwerfer/Stoßstande/Nummernschild). Darf er überhaupt selbst etwas reparieren, bevor der Schaden durch die Versicherungen geklärt ist?

Vielen Dank

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Antworten (12)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von MojitoTom MojitoTom

    Da die Polizei den Schaden aufgenommen hat und bei Dir ebenfalls eine Spurensicherung vorgenommen hat, gibt es darüber ein Protokoll.
    Reich dieses mit der Schadensmeldung bei Deiner Versicherung ein. Die setzt sich dann mit dem Halter auseinander.
    Auf keinen Fall Schuldeingeständnisse unterschreiben oder Rechnungen einfach so bezahlen.
    Die Vers. regelt das für Dich!

  • 5
    Antwort von EvilEnte EvilEnte

    lass es über deine versicherung ablaufen. die schicken dann nen experten, der guckt was da wirklich war und was der andre "dazu geflunkert" hat

  • 5
    Antwort von swallowtail swallowtail

    Warte das Gutachten der Polizei ab. Und melde den Vorfall auch der Polizei.

  • 4
    Antwort von Simone01 Simone01

    Bleib dabei, Die Polizei hat ein Protokoll über die Begutachtung Deines Autos :-) Sag' es ihm. Bzw. frag bei der Polizeidienststelle nach, ob sie Dir das Protokoll schneller zu schicken können, da Unfallgegner Dir ein "Zweifelhaftes" Angebot gemacht hat :-) Ich denke Du hast nicht viel zu befürchten, von dem "Erpresser".

  • 4
    Antwort von ranke41 ranke41

    Warte unbedingt ab was die Polizei sagt und wenn er dir droht, dann ihn mal drohen mit Anzeige wegen NÖTIGUNG. Es ist dein Recht das du abwartest was bei der Polizei rauskommt...ich glaube der gute Mann will Geld rausschlagen wegen einem minimalen Lackschaden.

  • 2
    Antwort von PlayaNr1 PlayaNr1

    also schaden melden, schaden schildern bzw. schildern, dass du wirklich nichts gemerkt hast..und was du uns hier geschrieben hast, solltest du deiner versicherung erzählen!

    ansonsten wehrt deine versicherung ansprüche des dritten ab, wenn diese nicht gerechtfertigt sind.

  • 1
    Antwort von borussenfan borussenfan

    Du kannst es Deiner Versicherung melden. Die Haftpflichtversicherung wird dann Deine Interessen vertreten. Der Vorwurf der Fahrerflucht steht zwar im Raum, kann aber ggf. aufgrund des Gutachtens beseitigt werden. Sollte jedoch die Fahrerflcuht bestätigt werden, so kann bzw. wird die Versicherung vom Versicherungsschutz zurücktreten. Dies hat aber dann nur die Folgen, dass die 700,- selber getragen werden müssten.

  • 1
    Antwort von Oberzicke Oberzicke

    Das ist immer das Problem, wenn man den Schaden nicht gleich bemerkt oder denkt, dass er nicht so schlimm sein kann. Man lässt den anderen dann fahren und schwups fallen dem noch zig andere Dinge ein, die ja repariert werden könnten ...

    Am besten wäre es daher immer, gleich Fotos davon zu machen, aber wenn Du es nicht gemerkt hast ... das kann dann aber auch kein großer Schaden sein.

    Ich bin heuer auch schon an einem Auto angebeckt und hab's richtig gemerkt, dachte, dass alles kaputt wäre. Derweil war nicht mal ein Kratzer zu sehen, bei keinem der Autos!

    Ich denke, der andere will Dich nur ausnehmen, von daher: warte auf das Gutachten oder wende Dich gleich direkt an die Polizei.

  • 1
    Antwort von monege22 monege22

    Das ist Fahrerflucht, denn selbst eine kleinen Stoß bemerkt man, ist mir auch schon passiert, da haut man doch nicht ab, dafür ist man versichert.

  • 1
    Antwort von Berggarten Berggarten

    So wie du es sagst kann da etwas nicht stimmen! Lass es über deine Versicherung laufen! Ich denke der versucht dich zu verarschen!

  • 1
    Antwort von Nellina Nellina

    Das ist auch suspekt. Lasse Dich nicht unter Druck setzen. Hast Du den Schaden verursacht, dann lasse es ueber Deine Versicherung laufen.

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    ... und die nachgewiesene Fahrerflucht?

    Kommentar von xxSQUIRRELxx xxSQUIRRELxxxxSQUIRRELxx

    ich finde das riecht nach betrug.

    Kommentar von Nellina NellinaNellina

    Wieso Fahrerflucht? Wenn er der Polizei gesagt hat, er hätte nichts gemerkt, dann ist die Fahrerflucht ja schon ausdiskutiert.

    Kommentar von Auskunft AuskunftAuskunft

    Nein, noch lange nicht.

    Da kann noch was nachkommen.

    Kommentar von JaAl1 JaAl1JaAl1

    Die Fahrerflucht ist nicht vom Tisch. Man muß beweisen, dass man nix mitbekommen hat und das kann man für gewöhnlich nicht! Und da der Schaden weit über der Grenze liegt, droht evtl. sogar Fahrverbot. Also Anwalt nehmen!

    Zum Thema Schaden, melde es deiner Versicherung und lass die das klären - Haftpflichtschäden kann man nach Abschlußbeqarbeitung innerhalb von 6 Monaten an die Versicherung bezahlen und wird behandelt, ob man kein Unfall gehabt hätte.

  • 1
    Antwort von ingridshaus ingridshaus

    Nimm der auch einen Anwalt, die zwei sollen sich dann streiten.

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Ich fürchte, der Geschädigte bekommt zunächst kostenlosen Rechtsbeistand über den Staatsanwalt!

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