Ladendiebstahl von waren etwa 200 Euro. Person 26 Jahre, nicht bekannt bei der Polizei. Ware wurde nicht gestohlen. Wurde am Tag zuvor gekauft doch Quittung als Kaugummipapier verwendet. Ware war noch in Tasche weil es Geburtstagsgeschenk werden sollte, sollte später mit Freunden verpackt werden. Quittung kann an Kasse nicht erneut eingesehen werden, da manuell eingegeben. Kameras, die alles hätten aufklären können, waren dann plötzlich doch nichtmehr vorhanden. Verhörung bei Polizei in 3 Tagen. Vergehen anerkennen obwohl nicht gemacht und auf Milde hoffen? Wie sieht Strafe hier aus? Kann ich Ware von Polizei wiederhaben?
Angeblicher Ladendiebstahl und Folgen. Zugeben???
Antworten (16)
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4Antwort von
YuLy42YuLy42
Auf keinen Fall irgendetwas anerkennen und unbedingt einen Anwalt nehmen.
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3Antwort von
juezijuezi
das versteht ja kein Mensch (zumindest ich)
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SenselesswaysSenselessways Er/Sie hat nix geklaut, aber den Kassenzettel verschlampt und nun wird behauptet man hätte es geklaut. Frage ist ob er/sie es "zugeben" soll und deshalb auf ein mildes Urteil hoffen, oder auf Unschuld plädieren soll.
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ImbecillitasImbecillitas klingt aber schon ein wenig plausibel die ganze geschichte...
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ImbecillitasImbecillitas sie hat waren für 200 euronen gekauft, den beleg weggeworfen und ist am nächsten tag mit den sachen immer noch in der tasche in den gleichen laden gegangen und ist "erwischt" worden. kameraaufzeichnung gibs nicht, belege von seiten des ladens über die vortags verkauften waren nicht vorhanden. soll sies zugeben und gnade erhoffen oder nicht?
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ImbecillitasImbecillitas wieso haben die deine tasche denn überhaupt untersucht? was fürn laden und was für waren sind es denn?
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Bienchen26 weil sie meinten ich hätte ein Deo dort verschwinden lassen, welches ich der Detektivin aber sofort im Regal zeigen konnte. Hatte es nur falsch abgestellt
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ImbecillitasImbecillitas also ein abgekartetes spiel...
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ImbecillitasImbecillitas und was für waren hattest du in der tasche?
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ImbecillitasImbecillitas wenn das jetzt rasierklingen für 200 euro waren, die du verschenken wolltest, würd ich dich freisprechen.
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Bienchen26 Kleidung und Schuhe, sollte ein Geburtstagsgeschenk werden. Ware wurde am Tag zuvor beim Bezahlen auch entsichert, aber das keine Sicherungen und Etiketten mehr daran waren interressierte nicht
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MikeMoltoMikeMolto Klingt allerdings auch sehr unglaubwürdig
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RuediRuedi
Zunächst das Grundsätzliche: Eine rechtliche Beratung darf nur von einem Rechtsanwalt aus geschehen. Einen solchen solltest Du dir, bzw. die Beschuldigte, schleunigst nehmen. Ohne einen solchen rate ich der Beschuldigten, die Aussage zu verweigern.
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OliHeidrichOliHeidrich
Ich denke, Du wist am besten wissen was zu tun ist. Denk aber daran, dass ein Kaufhaus immer eine Bestandsliste hat. Was, wenn "gestern" gar keiner von deinen Gegenständen verkauft wurde? Und "heute" fehlt einer, ohne dass er bezahlt wurde? Dann ist deine Geschichte nicht mehr so glaubwürdig und die Beweislage ziemlich eindeutig. Hast du aber "gestern" eine Quittung bekommen, dann wird auch das Kaufhaus noch entsprechende Dokumente (doppelter Bong, elektronische Daten, Bestandsliste) haben, die deine Geschichte belegen könnten. FAZIT: Bist du unschuldig, atme tief durch und sprich dich mit einem Anwalt ab (evtl vorher zum Amtsgericht und Beratungsbeihilfe beantragen). Bist du schuldig, dann gib es beim Verhör in 3 tagen zu. Danach gehst du schnurstracks ins Kaufhaus und entschuldigst dich dort beim Leiter des Kaufhauses persönlich! Also, du weißt am besten was zu tun ist... Good Luck!
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ImbecillitasImbecillitas klingt gut.
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ShyGeeShyGee
Na so ganz glaubhaft finde ich die Geschichte nicht.
Tut mir Leid das zu sagen, aber mit der Wahrheit fährt man am Besten!
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Bienchen26 sehe ich genauso, und es war leider so. Wenn da wirklich video wäre wäre ich ja froh, denn dann würden sie sehen dass ich alles zurückhabe was ich diesen Tag anprobierte. Habe auch alles Detektivin gezeigt, sie meinte nur aha und das aus der Tasche woher ist das. Ich erklärte es ihr. Alle Sachen die sie anscheinend sah konnte ich ihr genau zeigen wo ich sie hinlegte
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RBMannheimRBMannheim
Wieso sollte es Milde geben, wenn man etwas abstreitet? Für mich hört sich das alles sehr nach einer konstruierten Geschichte an! Wenn es das erste Mal war, kommt man vielleicht mit ein paar Sozialstunden oder einer Geldstrafe davon! Aber die Ware ist selbstverständlich weg!
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Bienchen26 Na wenn ich es nicht zugebe kommt es vielleicht zu einer Verhandlung etc. Beweise habe ich ja nicht...könnte teuer werden. Ist da gestehen nicht besser, auch wenn es nicht so war
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RBMannheimRBMannheim Dann kommt es auch zu einer Verhandlung und auch zu einer Strafe! Aber für etwas, dass man ja angeblich gar nicht begangen hat! Das ist doch noch schlimmer!
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Bienchen26 habe gelesen, dass es dann eingestellt werden könnte oder geringe Strafe weil nie auffällig. Eine Verhandlung wäre doch teurer oder?
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RBMannheimRBMannheim Sicher wäre eine Verhandlung teurer. Aber die Strafe wird auch nicht gering sein und in deinem Führungszeugnis bleibt ein Makel! Der kann später richtig viel Geld kosten, z.B. wenn man deswegen einen Job nicht bekommt!
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Bienchen26 Mein Führungszeugnis ist absolut blank? Kann es bei einer ersttat nicht eingestellt werden bzw. nur eine Strafe geben ohne Eintrag?
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RBMannheimRBMannheim Ich denke schon, dass auch eingestellte Verfahren eingetragen werden! Lediglich ein Freispruch bleibt unberücksichtigt!
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LeoMamaLeoMama
Wenn sich die Sache so darstellt, wie von Dir geschrieben, würde ich nichts anerkennen. Dumm von Dir, die Sachen wieder ins gleiche Geschäft mitzunehmen. Wenn ich einen Laden betrete, mit zuvor gekauften Sachen (die ich dort auch kaufen könnte) sage ich vorher an der Kasse Bescheid. Am besten aber lasse ich die Sachen im Auto. Du wirst wohl ohne einen Anwalt nichts ausrichten können. Vielleicht ist aber auch noch die Verkäuferin/Kassiererin zu ermitteln, die die Sachen gebont hat. Vielleicht kann Sie sich an Dich erinnern.
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Bienchen26 konnte sie leider nicht, weil viel los war.Habe da leider echt nicht daran gedacht
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Mimmy55Mimmy55
wenn so passiert sehr unglücklich, sprich doch schnell mit einem anwalt welches vorgehen das sinnvollste ist. ansonsten mein ich: nichts zugeben, was man nicht auch getan hat! ach ja drück dich bei dem verhör besser etwas deutlicher aus !
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MikeMoltoMikeMolto
Wenn das Vergehen anerkannt wird, so wird mit Sicherheit das "Diebesgut" einbehalten bzw. dem Geschäft wieder gegeben.
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ImbecillitasImbecillitas
ohne es zu wissen, könnt ich mir vorstellen, daß es rechtlich entscheidend ist, ob die ein schild hatten, das besagt, daß mitgebrachte waren anzumelden oder einzuschließen sind.
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RamsesIIRamsesII
Auf jeden Fall nichts zugeben wenn Du diese Straftat nicht begangen hast, ich empfehle Dir einen Anwalt!
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SenselesswaysSenselessways
Im Zweifel für den Angeklagten! Es gibt keine Beweise für den Diebstahl, und man kann wohl kaum verlangen das du für alles, was du in den Taschen hast, den Kassenzettel 2 Jahre lang aufhebst! Da könnte man ja nie z.B. zu H&M gehen wenn man ein Kleidungsstück von H&M trägt!
Auf keinen Fall zugeben, sondern auf Unschuld plädieren!
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Bienchen26 es wird aber darauf gebaut,dass in der Kasse nichts registriert sei. Verkäuferin gab aber auch manuell ein weil kein Kassenschild.
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SenselesswaysSenselessways Du bist nicht in der Beweislast, sondern die! Solange die keine Beweise oder Zeugen haben, bist du im Recht.
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Bienchen26 sie meinen es wäre Beweis, dass kein Beleg in der Kasse sei. Das es anders eingegeben wurde könne sein wäre aber nicht relevant. Detektivin behaubtet sie hätte nicht gesehen wie ich alle Waren die ich anprobiert hatte zurück habe. Habe ihr aber alles zeigen können und hoffte auf Video, welches es dann plötzlich doch nicht gab:-(
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SenselesswaysSenselessways Ich fürchte um einen Anwalt oder Gerichtstermin wirst du nicht vorbei kommen, denn da steht wohl aussage gegen aussage! Wobei ich mir nicht vorstellen kann, das irgendein Richter einen nicht vorhandenen Beleg als "Beweisstück" akzeptiert.
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Bienchen26 Also lieber obwohl nicht gemacht zugeben (weil keine Beweise) und auf Rechtsspruch ohne Verhandlung hoffen=?
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SenselesswaysSenselessways Auf keinen Fall zugeben! Lügen haben IMMER kurze Beine!
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LorelaiLorelai
1.Wenn man nichts gestohlen hat, dann kann man doch auch nichts zugeben. 2.Kaugummipapier als Beleg? Verstehe ich nicht.
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SenselesswaysSenselessways Er/Sie hat den Beleg benutzt, um einen Kaugummi darin einzuwickeln und weg zu werfen.
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Mimmy55Mimmy55 andersrum ;) beleg für ein altes kaugummi benutzt
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Bienchen26 habe meinen gebrauchten Kaugummi eingwickelt und weggeworfen, weil ich nicht annahm ihn je wieder zu brauchen
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LorelaiLorelai Ach so, sorry habe gerade auf der Leitung gestanden. Bin wieder unten.
...und zusätzlicher Hinweis: Der Laden, welcher zum genannten Zeitpunkt den/die Artikel verkaufte, müsste darüber einen Buchungsvorgang in seinen Büchern haben. Kurz gesagt, der Verkaufsvorgang dürfte damit bewiesen und der Diebstahlsvorwurf damit hinfällig sein. Hierüber mit deinem Anwalt reden.
Danke für die gute Ergänzung. LG, Yu Ly