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Angebliche Scheinselbständigkeit bei GbR???

Frage von Nosek Nosek

Hallo Leute,

ich habe im März 2011 mit einer Bekannten zusammen eine GbR gegründet um uns etwas Geld zu unserer Teilzeitarbeit dazu zu verdienen. Bis jetzt hatten wir, trotz Werbung keine Kunden. Leider, bzw. wie jemand vor kurzem sagte, zum Glück nicht. Dieser Jemand meinte, dass man uns wegen "SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT" anzeigen könnte, sobald wir einen Kunden hätten.

"SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT" ist mir nur dem Namen nach bekannt und eine Suche bei Google gab mir keine Antwort, die ich verstanden habe.

Nun meine Frage an euch, bewegen wir uns wirklich im Bereich der "SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT"? Wenn ja, was bedeutet dass für uns und wenn strafbar, was können wir machen, um legal mit unserer GbR Geld zu verdienen?

Bis bald.

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Antworten (4)

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    Antwort von Eratya Eratya

    Da man nicht weiß, WAS Ihr macht, kann man wenihg Hilfe reichen.

    Solange sich Behörden nicht melden, ist es auch keine SSst.

    Ich tendierte an Eurer Stelle zu einer Unternehmerschulung

    Kommentar von Nosek Nosek

    Hallo Eratya,

    danke für Deine Meldung.

    Wir bieten eine sog. haushaltsnahe Dienstleistung an. Siehe: "http://www.service-ohne-sorgen.de/"

    Bis bald.

    Kommentar von Eratya EratyaEratya

    Ein Kunde, der anruft und mit einem Anrufbeantworter Bekanntschaft macht, der ist WEG !

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    Antwort von cagivaroad cagivaroad

    Ihr macht Werbung, also keine Scheinselbstständigkeit. Der Neid der Anderen ist oft schlimm. Aber ich würde mir überlegen, ob ich noch weitere Dienste anbieten kann. Überlegt an Wen ihr eure Dienste anbietet, damit ihr die richtige Zielgruppe erreicht. Evtl Flyer in Reisebüros auslegen. Mommentan sind Eure Dienste nicht gerade groß, keine Auswahl. Wie sieht es mit evtl kleineren Garten Arbeiten aus? Das Finanzamt wird höchstens irgendwann sagen daß es so nicht weiter gehen kann, da keine Umsätze.

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    Antwort von Geochelone Geochelone

    Scheinselbständigkeit ist eigentlich etwas ganz anderes, nämlich wenn ein Unternehmen Mitarbeiter nicht einstellt, sondern diese über eine eigene Gewerbeanmeldung als Subunternehmer arbeiten lässt, um die Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Wenn diese Mitarbeiter gar keinen Einfluß auf ihre Tätigkeit und kein unternehmerisches Risiko haben und nur für diese eine Firma arbeiten, spricht man von Scheinselbständigkeit.

    Kommentar von Nosek Nosek

    Also trifft dass doch auf uns nicht zu.

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    Antwort von NepomukMillepan NepomukMillepan

    habt ihr keine kunden wird eine scheinselbstständigkeit angenommen. einfach mal mit dem finanzamt sprechen. das liegt daran das ihr in teilzeit beschäftigt seid und dennoch eine gbr in vollselbstständigkeit angegeben habt

    Kommentar von Nosek Nosek

    Hallo NepomukMillepan,

    danke für Deine Nachricht.

    Dass Finanzamt hat uns nicht Scheinselbständigkeit vorgeworfen, sondern eine privat Person meine, man könnte uns Scheinselbständigkeit vorwerfen.

    Und überhaupt, wir sind nicht nur zum Schein, wir sind von Gesetzeswegen verpflichtet gewesen, ein Gewerbe anzumelden, wenn wir uns legal Geld dazu verdienen wollen.

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