1

Angebliche Rücküberweisung Versicherungsbeitrag nicht erhalten ! Soll aber noch mal zahlen ! Hilfe !

Frage von Jadann Jadann

Drohende Fahrzeugstilllegung konnte im letzten Moment verhindert werden ( II/09 ) und säumige Beträge wurden überwiesen. Versicherung und Landratsamt bestätigen telefonisch, daß alles ok ist.

Cousine überweist für mich dann im folgenden Quartal ( III/09 ) den Folgebeitrag (erhält Betrag in bar von mir).

Als ich mich wundere, daß ich keine Folgerechnung für das neue Quartal ( I / 10 ) erhalte, rufe ich bei der Versicherung an, um den Betrag zu erfahren (besserer SF-Rabatt). Diese teilt mir mit, daß der Versicherungsvertrag ruhen würde ... ??? Es stellt sich im weiteren heraus, daß ein Fehleintrag vorlag ( aus II / 09 s.o. ) ... das ganze scheint soweit geklärt aber ...

Die Versicherung behauptet den Versicherungsbetrag aus ( III / 09 ) umgehend auf das Konto meiner Cousine zurück erstattet zu haben. Meine Cousine behauptet keine Erstattung erhalten zu haben (erhalte jedoch keinen Einblick in ihre Kontounterlagen). Die Versicherung fordert von mir nun den Betrag aus III/09 erneut ein. Kann das zusätzliche Geld für III/09 im Moment jedoch nicht aufbringen ... bin aber auf das Fahrzeug dringend angewiesen !

Wer ist für den "verschollenen" Beitrag aus III/09 verantwortlich ? Wie kann gesichert festgestellt werden wo das Geld verblieben ist ? Wer ist in der Beweispflicht ?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 1
    Antwort von AndyWalles AndyWalles

    Sehr geehrter Herr Jadann,

    hiermit möchte ich folgend Ihnen ihre Fragen beantworten:

    1. Überweisungen die mit Versicherungen wie KFZ-Versicherung oder Haftpflichtversicherung zu tun haben, dürfen Sie auf keinen Fall anderen Leuten erledigen lassen, auch wenn Sie Ihren Verwandten vertrauen, solche Vertrauenswürdigen Angelegenheiten sind in Ihrem in messen zu erledigen.

    2. Da Sie im Vertrauen ihrer Cousine die Überweisung tätigen ließen, müssen Sie sich einen Überweisungsbeleg von Ihrer Cousine einholen, damit Sie ihrer Versicherung, dies nachweisen können.

    3. Es ist vollkommen unwichtig was eine Versicherung behauptet, sie können sogar behaupten das Sie die Versicherung ausgeraubt haben, wichtig ist das Sie der Versicherung ein Fax oder Einschreiben mit dem Überweisungsbeleg als Nachweis zusenden, dass Sie auch den fehelenden Betrag überwiesen haben.

    4. So lange Sie nicht nachweisen können, das Sie den Betrag bzw. ihre Cousine überwiesen hat, steht es Aussage gegen Aussage.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andy Walles

    Ihr Berater

  • 1
    Antwort von GhastlyGherkinG GhastlyGherkinG

    Das ist blöd, wenn die Versicherung nicht gezahlt wurde ist der Schutz weg und das Auto wird stillgelegt.

    Das wird zusätzlich auch noch sauteuer...

    Lass dir von der Versicherung eine Kopie der Erstattung zukommen und hole das geld bei deiner Cousine wieder. Zur Not erzählt es ihren / deinen Eltern...

    (warum hat die Versicherung Geld zurückgezahlt, was ihr zusteht?)

    Merke dir für die Zukunft, mache deine Überweisungen selber, wenn du kein Konto hast zur Not als Bareinzahlung.

    Kommentar von Jadann Jadann

    Die Versicherung hat das zurück erstattet, da (angeblich) fälschlicherweise eingegeben wurde, daß der Vertrag ruhen würde (also Stilllegung) ... was ja nicht der Fall war, sonst hätte sich das Landratsamt noch mal gemeldet und das Fahrzeug zwangsstillgelegt.

    Meine Cousine hält mich hin ... erst fehlen Kontoauszüge ... heute konnte sie sich nicht einloggen (da sie angeblich mehrmals die falsche TAN eingegeben hätte) ... kommt mir komisch vor, auf der anderen Seite hat sie mir schon öfter geholfen ...

    Kann ich Bareinzahlungen bei jeder Bank machen ? Sind die Gebühren teuer ?

    Kommentar von GhastlyGherkinG GhastlyGherkinGGhastlyGherkinG

    Bareinzahlungen kannst du bei jeder Bank machen. Die Gebühren sind von Bank zu Bank unterschiedlich. Besser wäre es allerdings du schaffst dir ein Konto auf Guthabenbasis an (falls du wegen vorheriger Probleme schlecht ein Konto bekommst) zB bei der Post bekommst du bestimmt eines.

    Ansonsten gibt es eine "Selbstverpflichtung" von einigen Banken, jedem ein Konto auf Guthabenbasis zu ermöglichen.

    Ab und an ist eine Bareinzahlung ja Okay aber wenn es jeden Monat mehrmals ist, merkt man die Gebühren schon...

  • 0
    Antwort von JR0903 JR0903

    Das Ganze klingt irgendwie unlogisch. 1. Wenn die Versicherung zurück überwiesen hat können sie Dir Kontonummer und BLZ und Empfänger sowie Wertstellungsdatum nennen. Also danach fragen! 2. Natürlich kann man auf ein Überweisungskonto zurück überweisen aber Auszahlungen erfolgen im Regelfall nur an den Versicherungsnehmer. 3. Was ist mit dem Beitrag für IV/2009?? der müsst dann ja auch noch fehlen. 4. eine Barüberweisung kostet im Regelfall ca 5-10€

    Kommentar von Jadann Jadann

    zu 1) die Rücküberweisung soll am 06.11. erfolgt sein auf das Konto meiner Cousine die genauen Daten versuche ich noch schriftlich zu erhalten. Zunächst hieß es übrigens seitens der Versicherung, Sie hätten mir einen Verrechnungsscheck gesendet.

    zu 2) wundert mich auch sehr. Habe selbst jedoch definitiv nichts erhalten, da mir im Moment kein Konto zur Verfügung steht.

    zu 3) Stimmt ist ein Fehler. Es ging ums 3. und 4. Quartal. Stilllegung drohte zum 25.09. also 3. Quartal. Angebliche oder tatsächliche Erstattung des Beitrags vom 4.Quartal am 06.11.. Scheinbar kann man die Frage jetzt nicht mehr editieren.

    Konnte leider

    Kommentar von Jadann Jadann

    Konnte die Frage leider nicht ausführlicher darstellen wegen der Zeichenbegrenzung.

    PS: die Editierfunktion ist nicht wirklich hilfreich ;-)

  • 0
    Antwort von Berny2 Berny2

    "Die Versicherung behauptet den Versicherungsbetrag aus ( III / 09 ) umgehend auf das Konto meiner Cousine zurück erstattet zu haben."

    Das glaube ich nicht, weil ein Zahlungsempfänger nicht die KontoNr. des Absenders mitgeteilt bekommt.

    Ausserdem hat ja, wie Du schreibst, die Vers. tel. bestätigt, dass alles i.O ist.

    Da kann man doch dran fühlen, dass da etwas nicht stimmt...

    Kommentar von Jadann Jadann

    Hatte das schon mal vor ein Paar Jahren, daß Finanzamt und/oder Versicherung mir auf ein Konto zurückertattet hatten von dem ich überwiesen hatte (das denen aber definitiv davor nicht bekannt war). Ist also möglich.

    Das alles Ok sei, wurde mir damals bestätigt ... darum war ich auch geschockt, als es plötzlich hieß der Vertrag würde ruhen. Bin also unverschuldet 2-3 Monate ohne Versicherung gefahren.

    Bei der Versicherung weiß eine Hand nicht was die andere tut. Hatte 1 Woche gedauert bis endlich alles geklärt war ...

    Kommentar von Candlejack CandlejackCandlejack

    Natürlich werden die Absenderdaten übermittelt, stehen sogar manchmal auf meinem Kontoauszug mit drauf. Die Bank hat sie auf jeden Fall.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.