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Angebliche Nicht-Vertragseinhaltung bei eBay Kleinanzeigen, dann Sperrung des eBay-Kontos?

Frage von sausebiene26 sausebiene26

Hallo. Ich habe bei eBay-Kleinanzeigen etwas angeboten und mit einem Interessenten verhandelt. Auf meinen letzten Preisvorschlag ist er nicht eingegangen, sondern hat einfach überwiesen. Zwischenzeitlich hat mein Partner aber den Vertragsgegenstand in eBay (Aution) gesetzt, weil wir dachten, der Interessent meldet sich ja nciht mehr. Jetzt ist das Geld eingegangen (nach 4 Tagen, ging also auch nicht soo schnell) und ich hab ich entschuldigt, die Sache erklärt und am selben Tag das Geld zurücküberwiesen.

Blöd gelaufen, aber ich hab mir ja nichts zuschulden kommen lassen.

Der Interessent ist aber stinkesauer und verlangt die "Einhaltung des Vertrages". Er besteht auf die Ware, die ich ihm nicht mehr geben kann und sein Geld hat er ja auch zurück!

Er droht aber damit, mich bei eBay sperren zu lassen? Kann er das denn? eBay und eBay-Kleinanzeigen hängen doch primär nicht so zusammen, dass man wegen des einen den anderen Account sperren kann???

Wäre nett, wenn ihr mir eure Erfahrungen mitteilt :-)

Marina

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Antworten (5)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von chinafake chinafake

    Zur Sache. Du hast ein Angebot bei Kleinanzeigen eingesetzt. Der Käufer hat nachgefragt und einen Preis genannt bekommen. Er hat den genannten Kaufpreis überwiesen.

    Kaufvertrag zustande gekommen durch schlüssiges Handeln. Die Willensbekundung des Käufers ist durch die Überweisung des Kaufpreises erfolgt und zwar (wenn man die Dauer einer Überweisung einrechnet) im einem zeitlich angemessenen Rahmen.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/147.html

    Dein Fehler. Du hättest dem Käufer mitteilen müssen, das Du das Angebot zurückziehst und zwar bevor Du den Artikel bei Ebay einstellst.

    In der Tat. Blöd gelaufen. Er kann Schadensersatzansprüche stellen. Eine Sperrung Deines Ebayaccounts kann er rechtlich nicht durchsetzen.

    Kommentar von chinafake chinafakechinafake

    Das Problem für den Käufer liegt darin. Um den Kaufvertrag durchzusetzen liegt die Beweislast auf seiner Seite. Und das ist bei mündlichen Absprachen ohne Zeugen schwierig oder lief alles per Email ab?

    Kommentar von sausebiene26 sausebiene26

    Ja, das lief per E-Mail ab...

    Kommentar von sausebiene26 sausebiene26

    Ich hätte dem Käufer ja gesagt, dass das Angebot nicht mehr gilt, hätte ich gewusst, dass mein Lebensgefährte die Sache in ebay (Auktion) setzt...

    Kommentar von chinafake chinafakechinafake

    Nur per Email ? Ich ging von einer rein mündlichen Absprache aus.

    Du hast ihm mit dem letzten Preisangebot keine Frist genannt, die er für die Akzeptanz des Angebotes zu wahren hat, dann bestimmt sich die Frist nach §147 BGB. Unter Abwesenden können Anträge nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in dem der Antragende unter normalen Umständen mit der Annahme rechnen kann.

    http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/11.html

    In dem Fall hätte der Käufer reagieren müssen.

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    Antwort von Nemisis2010 Nemisis2010

    Ich möchte die Frage mit einem Beispiel beantworten, und zwar bezüglich einer Ware die in einem Schaufenster angeboten wird.

    In einem Schaufenster der X steht ein Schild "Sonderangebot: Konzertkarten für die Smashing Pumpkins nur 25,00 €". Dieses Schild ist für alle vorbeikommenden gut lesbar. Die X hat nur noch 2 Karten, als die Kunden A, B, und C den Laden betreten und jeweils zwei Karten haben wollen. Wäre das Schild im Schaufenster ein bindendes Angebot gewesen, so wären damit drei Verträge zustande gekommen. Die X müsste also 6 Karten verkaufen. Das kann nicht sein, deshalb kann X das Angebot im Schaufenster nicht als Bindendes Angebot gemeint haben. Es hat keine Bindungswirkung. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot macht und der Verkäufer dieses annimmt.

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    Antwort von MarkoMo MarkoMo

    Ich denke nicht, dass er da irgendeine Möglichkeit hat. Es gab ja nichteinmal ein mündliches Abkommen, geschweige denn ein schriftliches.

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    Antwort von selima123 selima123

    schlecht gelaufen marina... wie würdest du dich fühlen!

    Kommentar von sausebiene26 sausebiene26

    Also ich gebe eine Kauf-Zusage bevor ich irgendetwas überweise! Du nicht??

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Du kannst nicht eine Ware zweimal anbieten, das ist nicht erlaubt. Schau in die AGB bei ebay.

    Kommentar von sausebiene26 sausebiene26

    Ich hab sie ja nicht zweimal angeboten. Aber ich hatte insgesamt 5 Kauf-Zusagen und keiner hat bezahlt oder ist aufgetaucht. Da geht man ja nicht davon aus, dass einer bezahlt, obwohl er nicht sagt, dass er mit dem Preis einverstanden ist?!

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