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angebliche mängel 10 wochen nach auszug aus mietwohnung

Frage von happy62 happy62

die mutter meiner schwiegertochter ist am 31.10.08 aus ihrer Mietwohnung wegen auf Eigenbedarf ausgezogen. Die Wohnungs/Schlüsselübergabe haben meine Schwiegertochter und ich durchgeführt. Es war alles in Ordnung und es wurde zugesichert die Kaution auszubezahlen. Nun kommt 10 Wochen nach Auszug ein Schreiben vom Anwalt, daß drei Bretter, welche als Unterkonstruktion für eine Esstheke verwendet waren, angeblich angesägt bzw. sich Bohrlöcher darin befanden. Auf diese Konstruktion hatte wir mit mündlicher Genehmigung eine Arbeitsplatte aufgebracht, welche ebenfalls von uns entfernt werden sollte und getan wurde. Eine Küche war nicht mehr vorhanden, diese sollte und ist auch von entfernt worden, da sich der Vermieter eine neue gekauft hat. Daher hat der Vermieter diese Bretter sofort entsorgt und stellt uns nun dafür eine Rechnung von 200 Euro, ohne daß wir uns diese ansehen konnten. Außerdem wären 2 Bohrlöcher im Laminat, wobei darauf seit einer Woche nach Auszug eine neue Küche bzw neue Esstheke steht. Nun verlangt der VM 1400 Euro für das ausbessern bzw. erneuern des Klicklaminats (laut Angebot ). Wie verhalte ich mich, der Anwalt hat den Vergleich angeboten, die 300 Euro Kaution als Vergleich einzubehalten. Das stinkt doch eindeutig nach Betrug. Uns geht es nicht um die 300 Euro, sondern ums Recht.

Danke im voraus Sigrid

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Antworten (11)

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    Antwort von kittykat77 kittykat77

    Mieterschutzbund aufsuchen!

    Kommentar von happy62 happy62

    sind leider kein Mitglied, kann man da im laufenden Verfahren noch was machen. LG Sigrid

    Kommentar von bkanu bkanubkanu

    ja - ich bin auch anläßlich eines Problemes mit dem Vermieter dem Verein beigetreten

    Kommentar von happy62 happy62

    hat es was genutzt ? stehen "die" einem wirklich bei, wenn es vor Gericht geht? LG

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    Antwort von kunni kunni

    auf die Kündigung wegen eigenbedarf greife ich deshalb zurück, da diese der häufigste Kündigungsgrund ist und nicht immer den tatsachen entspricht. Denn diese Kündigungsart stellt hohe Anforderungen an den Vermieter. a) Nur in schriftlicher Form mit Angaben über b) welche Person will dort einziehen und welchen Grad der Familie hat diese Person c) dieser Kündigungsgrund darf auf keinen Fall als Vorwand genommen werden er muss auch während der Kündigungszeit und eines evtl. streitigen Verfahrens bestehen bleiben. d) das Kündigungsschreiben muss zwingend den Hinweis auf Widerspruch des Mieters enthalten ansonsten Kündigung nicht rechtswirksam

    Zieht ein Nichtverwander oder eine Person dort ein, die nicht zum engeren Familienkreis gehört, so muss der Vermieter nachweisen worauf der besondere engere soziale Kontakt beruht, und welche Wohnverhältnisse dieser vorher hatte.

    Sollte sich hier ein Ansatzpunkt ergeben, so würde ich mit einer möglichen Klage drohen wegen vertragswidriger Kündigung und Schadenersatz.

    Kommentar von happy62 happy62

    sorry, war gestern nicht online. Die Eigenbedarfskündigung besagte, daß die Eigentümerin selbst da einziehen will(das Haus gehörte den Eltern, welche als Mieter nun die Hauptwohnung bewohnen ,da diese das Haus der Tochter überschrieben haben) Die gekündigte Wohnung ist eine Einliegerwohnung von ca 45 qm. Die Vermieterin hat sich angeblich von ihrem Freund im Juni getrennt und muß aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Aber die Dame wohnt bis heute noch bei ihrem Freund und die Wohnung steht leer. LG sigrid

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    Antwort von kunni kunni

    Kündigung wegen Eigendarf: Hat der Vermieter dies schriftlich avisiert mit angabe von genauen Gründen? Wäre gut wenn du das Kündigungsschreiben bezw. die genaue Formulierung der Kündungsgründe einstellen könntest. Beim Ein - und Auszug immer ein Übergabeprotokoll machen. Beim Auszug wenn keine Mängel bei Begehung festgestellt werden das Eintzugsprodokoll hernehmen dies mit Begehungsdatum vom Auszug versehen und den Vermieter - keine Mängel festgestellt - unterschreiben lassen.

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    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    die forderungen sind unverschämt und m. e. nicht durchsetzbar. für die entsorgung von 2 brettern 200 euro zu verlangen, dass ist größenwahnsinn und wegen zwei bohrlöchern das laminat erneuern auch. der vermieter hätte außerdem zunächst den mieter auffordern müssen, dass er die "mängel" beseitigt, erst dann, wenn dieser in einer angemessen frist dem nicht folge geleistet hätte, konnte er einen handwerker etc. beauftragen. nun ist aber außerdem überhaupt nicht bewiesen, dass die löcher im laminat von der mieterin verursacht wurden. diesen sachverhalt einfach bestreiten, schließlich kannst du das bezeugen. außerdem, wenn sie denn bei wohnungsübergabe schon da gewesen wären, warum wurde da das nicht bemängelt? es dürfte seitens des vermieters schwierig sein, hier anderes zu beweisen. evtl. ist ja bei der montage der neuen küche durch die handwerker das laminat angebohrt worden? ein "verdeckter" mangel ist ja wohl auch nicht da und kann deshalb auch nicht geltend gemacht werden, da ja alle möbel und einbauten vorher beräumt wurden. ich sehe keinerlei durchsetzbare verpflichtung zur zahlung der geforderten beträge. das artet schon in erpressung und ungerechtfertigte bereicherung aus, beides trafrechtlich relevant. eine mitgliedschaft im mieterverin könnte dir rechtssicherheit geben. beratung ist ab bezahlung des mitgliedsbeitrages sofort kostenlos, rechtsschutz würde hier noch nicht greifen, würde aber unter umständen gewährt, zunächst auf deine kosten, aber letztlich muss der unterlegene für alle kosten aufkommen. auf jeden fall wäre der beitrag gut angelegtes geld im verhältnis zu den 1600 euro, die gefordert werden. das angebot des rechtsanwalt, doch die 300 euro zu nehmen, gewissermaßen als vergleichsangebot, erachte ich nicht sachgerecht und würde dem nicht zustimmen. letztendlich müsste ja auch der vermieter klagen und das dürfte für ihn kaum erfolgreich sein, er wird es deshalb lassen. zunächst müsste ja auch erst mal ein mahnbescheid erlassen werden. was nun die kaution betrifft, muss er diese spätestens nach 6 monaten verzinst zurückzahlen. er muss eine exakte abrechnung übergeben, aus der alle evtl. einbehaltenen beträge (warum, wofür usw.) mit rechnungskopie. wenn er das nicht macht oder nicht vollständig, kann die rückzahlung der vollen kaution gefordert werden.

    Kommentar von happy62 happy62

    Ich bin heute erst in das Forum eingetreten und ich fühle mich wohl dabei. Es ist wirklich schön das Gefühl zu haben nicht ganz alleine zu sein. Ich danke Euch allen für die Antworten und hoffe, vielleicht auch mal jemanden in Not helfen zu können. Liebe Grüße Sigrid

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Teilt dem Anwalt mit, dass die angeblichen Schäden nicht entstanden sind, bzw. eine Beseitigung durch die Exmieterin nicht möglich war, weil keine Begutachtung der angeblichen Schäden möglich war.

    Kündige gleichzeitig eine Klage für den Fall an, wenn die Kaution nicht nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten ausbezahlt ist.

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    Antwort von josysue josysue

    da haben die Pech, sie haben das Protokoll unterschrieben und die Wohnung abgenommen, also was soll das jetzt?????? aber wenn die gleich mit Anwalt auffahren, wird euch wohl nichts anderes übrig bleiben auch einen zu nehmen...........bei meinem Sohn war es das Selbe..........Anwälte wissen das eigentlich, daß da der Vermieter nicht im Recht ist, deshalb gibt es ja Übergaben........

    Kommentar von happy62 happy62

    haben leider kein Protokoll unterschrieben.Vermieter/bzw.dessen Eltern waren bis vor 2 Wochen gute Nachbarn. Dass sowas dabei rauskommt, hätte keiner von uns erwartet. LG

    Kommentar von josysue josysuejosysue

    vielleicht hilft es ja, wenn sie zu zweit waren, daß es einer bezeugen kann..........ist die Schlüsselübergabe auch nicht unterschrieben worden?

    Kommentar von happy62 happy62

    als "gute" Nachbarn sind wir ein und ausgezogen.Hätte keiner gedacht daß eine Unterschrift jemals von nöten sein wird. LG

    Kommentar von josysue josysuejosysue

    wenn ich eines gelernt habe.......bei Geld hört die Freundschaft auf........ging mir leider auch schon so.........dachte bis dahin, es ist nur ein dummer Spruch, aber leider ist doch etwas dran........ich wünsche dir trotzdem Glück........

    Kommentar von kunni kunnikunni

    tja, bin der meinung, daß der der Willens ist Vereinbarungen einzuhalten, diese auch schriftlich fixieren lässt und abzeichnet.

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    Antwort von auchmama auchmama

    Gibt es ein Übergabeprotokoll??? Sollte von Beiden unterzeichnet sein, dann wäre sie aus dem Schneider. So steht wohl Aussage gegen Aussage, wird wohl ne Klage geben...LG

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Hat es ein Übergabeprotokoll gegeben? Wenn die Mängel darin nicht vermerkt sind, kann der Ex-Vermieter auch keine Rechnung mehr dafür stellen.

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Falsch! Verdeckte Mängel, aber nur wenn es sich um diese handelt, können noch 6 Monate nach Auszug geltend gemacht werden.

    http://www.mietrecht.unserforum.de

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    Danke für den hilfreichen Link.

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    Antwort von bigfoot76 bigfoot76

    Da kann wohl nur ein Anwalt helfen, da die Gegenseite bereits einen eingeschaltet hat. Ich befürchte jedoch dass die Kosten die 300 Euro übersteigen.

    Kommentar von emjay emjayemjay

    Es sei denn, die Rechtschutzversicherung übernimmt das.

    Kommentar von bigfoot76 bigfoot76bigfoot76

    ja das ist richtig sofern vorhanden

    Kommentar von happy62 happy62

    Rs leider nicht vorhanden. Die alte Dame hat nur kleine Rente.

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    Antwort von emjay emjay

    Wurde beim Auszug ein Protokoll gemacht? Dann seid ihr auf der sicheren Seite.

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    Antwort von Mystika1245 Mystika1245

    Wurde bei der der Schlüsselübergabe kein Übergabeprotokoll ausgehändigt?! Wenn ja glaub ich kaum das später Ansprüche gelten.

    Kommentar von happy62 happy62

    Leider gibt es nur einen Zettel mit Ablesedaten von vm und uns unterschrieben. LG Sigrid

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