n13m4nn5 am 14.03.2008 um 16:46 Uhr
Meine Großeltern sind angeblich in den Niederlanden zu schnell gefahren.
Zu dem Zeitpunkt waren sie aber definitv nicht drüben (Zeugen!).
Ich tippe gerade den Widerspruch.
Auf dem Bescheid steht bei den Angaben über die Verwaltung und Polizei etwas von einer "Fotofilmnummer", bezieht sich das auf Fotos/Videos einer Kamera/eines Blitzers?
Wenn ja, kann ich diese anfordern?
ja, das ist die nummer des fotos auf dem film.
aus kostengründen werden oft die fotos nicht mehr mitgeschickt und man kann anhand der nummer das foto anfordern.
In mehreren Fernsehsendungen wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Niederländer nur das notieren dürfen, was sie auf dem Kennzeichen lesen. Da zwischen den Ortsbuchstaben und den folgenden Zahlen kein Zeichen steht, schreiben sie sie zusammen. So wir z.B. A-CD 123 und AC-D 123 das gleiche Kennzeichen, nämlich ACD123!!!
Du kannst um Einsicht des Fotos bitten. In einem ähnlichen Fall wurde ich dann dazu auf die lokale Polizeistation gebeten. Dort wurde mir dann das Foto vorgelegt.
n13m4nn5 am 14. März 2008 18:10 getan! dh!
Die holländischen Knöllchen sind echt teuer. Auch ich habe schonmal auf diese Art und Weise mit den holländischen Behörden zu tun gehabt. Die zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft hat ihren Sitz in Leeuwaarden. Mittlerweile sind die Knipser auf den holländischen Autobahnen fast gänzlich abgebaut. Stattdessen gibt es neue Geräte, welche in den Leitplanken eingebaut sind. Außerdem gibt es angeblich Teststrecken, wo einzelne Autobahnabschnitte die Überwachung des Verkehrs per Satelittentechnik geschieht (funktioniert ähnlich des Systems von Toll-Collect). Fotos von neuwertigen Kameras kann ich gerne nach Anforderung per EMail zur Verfügung stellen. Sie erreichen mich unter MisterRR@web.de. In der Woche nach Ostern kann ich allerdings erst antworten.
DH...das wollt ich auch gerade schreiben
was ich gerade auch direkt gemacht habe...
danke!
Xy ist höllisch fix, was?...ggg.
JA