Hallo leute ich hätte vor unserer haustür einen zaun angefahren . ein kleiner kratzer drauf und es wird gesagt du mussten den fuß vom tor neu einbauen .. die polizei sagt ich soll rückwärts gegen den zaun gefahren sein obwohl ich das nicht bin . am auto sieht man nix außer einen kleinen riss der gerade mal 1mm breit is und vielleicht einen cm lang . das auto is 20 jahre alt da sind überall beulen. die polizei sagt das das fahrerflucht sei. mein frage ist nur in so einen fall ob ich da punkte bekommen würde weil ich bin noch in der probezeit und kann mir keine erlauben hab jetzt nur ein bischen angst auch wenn ich keine schuld trage , interresiert es mich . mfg
Angebliche fahrerfluchtwas bitte hilfe!
Antworten (5)
-
2Antwort von
DerRumpelrudiDerRumpelrudi
Vor der eigenen Haustür ?
Dann wird Dich einer beobachtet haben.
Wenn die Polizei von Rückwärts spricht, kann es ihrer Meinung nach keine Fahrerflucht sein, denn zur Fahrerflucht gehört, dass Du den Unfall offensichtlich bemerkt hast und vorsätzlich abgehauen bist. Aber wohin ? Du wohntest dort. Hättest Du dir selbst einen Zettel in den Briefkasten werfen sollen ?
-
0Antwort von
hoermirzuhoermirzu
Wenn Du nicht dagegen gefahren bist, musst Du das auch sagen, dann kann Dir keiner den Einbau eines Zaunpfostens berechnen. Die Pfeiler unseres Zauses könnte ein betrunkener Passant aus der Verankerung reißen. Es müsste Dich jemand gesehen und Du müsstest auch etwas bemerkt haben. Ein Freund von mir hat ein Auto versehentlich angefahren, so zart, dass er es nicht bemerkt hatt, konnte das Gericht davon überzeugen, dass er tagsüber, vor den Augen von Passanten nicht absichtlich weggefahren wäre, wenn er etwas bemerkt hätte. Seine Versicherung übernahm das Ausbessern eines Kratzers am gegnerischen Seitenspiegel; keine Strafe, keine Punkte.
-
0Antwort von
Silvie11700Silvie11700
Wenn die Polizei sagt, dass Du Dich schuldig gemacht hast, dann wird es wohl doch so gewesen sein. Wenn Du nicht bereit bist zu kooperieren, dann bekommst Du sicher Punkte. Wenn Du alles machst, was man von Dir erwartet, dann kommt es vermutlich zu keiner Anzeige.
-
-
0Antwort von
Det1965Det1965
Bei erwiesener Fahrerflucht gibts bestimmt Punkte, aber das muß eben erstmal bewiesen werden.
Diese Frage teilen