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angebliche Brandflecken - Muss ich zahlen?

Frage von Sandinho Sandinho

Hab hier schon öfter mal Fragen gestellt zum Thema Wohnungsübergabe. Inzwischen ist diese ohne Protokoll erfolgt. Es wurde durch die HV lediglich festgehalten, dass wir die Schlüssel abgegeben haben. Nun kommt's genau so, wie ich schon befürchtet habe: Die haben mir geschrieben, dass so weit alles o. k. ist. Nur würden da noch Brandflecken (von Kerze o. ä.) sein, die behoben werden müssten. Ein Tischler würde beauftragt werden, den ich zu zahlen hätte! Erstens weiß ich, dass ich komplett unschuldig bin. Ausserdem hab ich die Wohnung schon mit diversen schwarzen Flecken übernommen, worauf ich die HV schonmal schriftlich hingewiesen hab. Die wollen mir nach der Mäkelei im Vorfeld jetzt was anlasten und bezahlen lassen, was gar nicht durch mich verursacht wurde. Hab schon mehrere Beschwerdebriefe geschrieben und morgen hat mein Freund nochmal einen Termin ausgemacht, um den "Schaden" zu begutachten. Was kann man denn da machen? Habe ja u. a. mitgekriegt, das Vermieter ziemlich mies drauf sein können. Hilft da nur noch der Rechtsstreit? Meine Power ist langsam echt alle... Dank Euch schonmal für Antworten

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Antworten (6)

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    Antwort von antwort72 antwort72

    Hast Du eine Privathaftpflicht? Die zahlt, wenn Dir die Kerze umkippt und der Boden Schaden nimmt.

    Kommentar von Sandinho Sandinho

    Nein, hab ich nicht. Aber auch wenn ich eine hätte, sehe ich nicht ein, für irgend etwas aufkommen zu müssen, was ich gar nicht verursacht habe. Mal sehen, wie die angeblichen "Schäden" überhaupt aussehen. Bin gespannt...Danke!

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    Antwort von heimwerker heimwerker

    Letzlich zählen nur Beweise. Ein Mittel der Beweisführung ist Ihr Übergabeprotokoll, wenn Sie eines bekommen haben. Sollte dort nicht vermerkt sein, dass Brandflecken oder schwarze Flecken vorhanden sind, sieht es nicht so ganz gut aus. Dass Sie diese Flecken dann während der Mietzeit gemeldet haben (ich gehe davon aus, nach dem Einzug/Schlüsselübergabe) muss Sie hier nicht retten. Denn möglich wäre, dass Sie diese Flecken verursacht haben. Es dürfte sich für Sie sehr schwer gestalten, zu beweisen, dass Sie die Flecken nicht zu verschulden haben, wenn man als Beweis das Übergabeprotokoll heranzieht. MfG

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Wo ist denn das übergabeprotokoll das gemacht wurde als Ihnen die Wohnung übergeben wurde.Da müssten die Brandflecken ja drinstehen,wenn Sie vorhanden waren.

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    Antwort von darky030 darky030

    Das Recht liegt in diesem Fall klar beim Vermieter. (In diesem Fall bei der Hausverwaltung.) Diese (nicht unerheblichen) Mängel hätten bei der Wohnungsübergabe an Dich im Übergabeprotokoll festgehalten werden müssen.

    Aber Du hast noch einen Trumpf im Ärmel. Entweder holst Du Dir einen Gutachter, der feststellen soll, wie lange diese Brandflecken dort schon vor sich hin vegetieren, oder nimmst Dir zwei gute Freunde, die beeiden würden, dass sie die Flecken schon bei Deinem Einzug gesehen haben.

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    Antwort von user1042 user1042

    Zwischen "Ich weiss, dass ich unschuldig bin" und "Ich kann beweisen das ich es bin" sind es himmelweite Unterschiede. Nur so viel: Wenn es kein Protokoll gibt, hat meines Erachtens jetzt die Verwaltung das Nachsehen. Die Übergabe fand statt - wenn bei der Übergabe VOR ORT keine Mängel aufgelistet wurden, kann nun im NACHHINEIN keiner kommen und sagen: "Da war was" - denn wer will nun nachweisen, ob es VORHER schon da war oder NACH dem Auszug entstanden ist. Du wirst ja auch keine Dokumente haben aus denen hervorgeht, dass Du die Wohnung mit Brandflecken gemietet hast, oder? Also: Lass es ggf. auf den Klageweg ankommen - du KANNST verlieren, aber die möglichen Vorleistungen die die Verwaltung erbringen muss: Die stehen wohl in KEINER Relation zu den angemahnten Kosten für eine Instandsetzung...

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    Antwort von veit76 veit76

    Wenn die Flecken schon bei deinem Einzug da waren und du dies dem Vermieter mitgeteilt hattest,brauchst du dafür auch nicht bezahlen.

    Kommentar von darky030 darky030darky030

    Nur müssen die Beweise noch vorhanden sein, dass er der Hausverwaltung bereits beim Einzug "Bescheid" gegeben hat.

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