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Angebliche Beamtenbeleidigung

Frage von candice25waf candice25waf

Hallo zusammen,

ich bin heute gegen 8:30 Uhr, mit meinem Freund zu einem Arzttermin mit dem Auto gefahren. Wenn man aus unserer Straße abbiegen will muss man echt gucken ob nix von links kommt, weil dort die Autos bis zum bitteren Ende parken und unser eins die Straße nur noch schwer einsehen kann. Ich habe wie immer angehalten und mehrmals geschaut, bin langsam vorgefahren und habe nix kommen sehen, in dem Moment wo ich logischweise im 1. Gang los bin kam doch ein Auto von links, ohne Lichtt, ich habe mich erschrocken, habe Handzeichen gegeben um mich zu entschuldigen und der hat Lichthupe gemacht und gehupt. Wir sind weiter gefahren, musste mich erstmal von der Schrecksekunde erholen. Und an der nächsten Ampel stand das Auto von gerade eben neben uns und auf der Kelle stand Polizei. Dachte ich, Na toll, jetzt muss ich irgendwie ne Strafe zahlen weil ich ihn nicht gesehen habe und gefahren bin. Der Polizist kam und zeigte mir seine Marke wo Kriminalpolizei drauf stand. Und meinte ich hätte ihm und seinem Kollegen den Mittlefinger gezeigt und die hätten eine Vollbremsung hingelegt, und ich wäre aus der Straße rausgerast gekommen, was nicht stimmt, denn das kann man garnicht weil der Boden dort so uneben ist das man sich das Auto dort kaputt machen kann und ich halte dort immer an. Bin doch nicht lebensmüde. Wir haben geschaut und da waren keinerlei Bremsspuren. Der war richtig sauer und wurde total laut und aggressiv in der Stimme, worauf hin ich mich dann aber auch mal gewehrt habe und gesgat habe er muss mich nicht so angehen. Fing er an zu diskutieren das würde er ja garnicht, wo mein Freund dann aber auch sagte doch er ist mich angegangen. Führerschein und Fahrzeugschein hat er verlangt. Sein Kollege kam uns ziemlich verunsichert vor, der sagte dann wir brauchen nix sagen aber das kann teuer werden. Ich habe noch nie etwas mit der Polizei zu tun gehabt. Was mache ich denn jetzt? Ich bin Schwanger und das belstet mich jetzt schon, weil ich nicht weiß was auf uns zu kommt. Hat jemand mit so etwas Erfahrung?

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Antworten (17)

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    Antwort von LondonerNebel LondonerNebel

    Erstens gibt es im StGB keine Beamtenbeleidigung und zweitens wird sich dieser Polizist wahrscheinlich beruhigen, wenn er den ersten echten Straftäter so richtig verprügelt hat. Ich glaube kaum, dass noch etwas nachkommt, wahrscheinlich musste sich der "Freund und Helfer" nur an irgend jemandem abreagieren weil er wegen irgend etwas schräg drauf war...

    Kommentar von f4bm4n f4bm4nf4bm4n

    Richtig daran ist, dass es keine besondere Strafnorm "Beamtenbeleidigung" gibt. Natürlich ist die Beleidigung eines Amtsträgers (Polizisten) nach dem Strafgesetzbuch strafbar. Das ist rechtlich eine normale Beleidigung, wird aber im Volksmund gerne Beamtenbeleidigung genannt. Es gibt auch keine "Unfallflucht", trotzdem ist das "Unerlaubte entfernen vom Unfallort" nach dem Strafgesetzbuch strafbar.

    Richtig daran dürfte auch sein, dass diese ärgerliche Episode wohl keine weiteren Folgen haben wird. Bei der "Beamtenbeleidigung" wird der erforderliche Strafantrag normalerweise vom Dienstvorgesetzten gestellt. Ich halte es vor diesem Hintergrund für unwahrscheinlich, dass sich der beleidigte Beamte bei dem von dir geschilderten Sachverhalt: Schwangere Frau rast zu schnell aus der Kreuzung hervor, nimmt der Kripo die Vorfahrt UND steckt den Mittelfinger raus an seinen Vorgesetzten wendet, zumahl du auch noch einen Zeugen hattest.

    Ganz locker bleiben und schweigen, schweigen, schweigen :D

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    Antwort von jonas50 jonas50

    Einfach abwarten und reg dich nicht auf bevor nicht irgendein offizielles Schreiben kommt und freu dich auf die Schwangerschaft.

    Kommentar von candice25waf candice25waf

    Ich gebe mein bestes :-)

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    Antwort von suntimes suntimes

    Vergiss es einfach. Da kommt garantiert nix mehr nach. Beamtenbeleidigung is sowieso Blödsinn, denn selbst wenn es sie überhaupt geben würde müsstest du GEWUSST haben dass er ein Beamter ist, was ja bei einem Polizisten in zivil kaum der Fall sein kann. Ich bin mir gar nicht so sicher ob er überhaupt - ohne konkreter Anlass-(Straf-)tat - berechtigt ist dich und dein Fahrzeug zu kontrollieren, das könnte m. E. Amtsmißbrauch darstellen.Also wenn ICH von dem nochmal hören würde, dann würde ich dem gehörig einheizen. Wenn du selbst etwas machen möchtest könntest du mittels Dienstaufsichtsbeschwerde oder Maßnahmenbeschwerde wegen schlicht hoheitlichen Handelns entsprechende Rechtsmittel ergreifen.

    Kommentar von candice25waf candice25waf

    Die Frage habe ich mir auch schon gestellt ob er das mit den Papieren überhaupt durfte

    Kommentar von AterNex AterNex

    Ja darf er. Bspw. im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle oder wenn ein begründeter Verdacht zu einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit besteht. Den Grund für diese Kontrolle deiner Papiere muss er dir vorher nennen. Ganz ohne Grund ist das Amtsmißbrauch.

    Das mit dem Mittelfinger muss auch erstmal nachgewiesen werden. Solange nur er das behauptet und du das Gegenteil behauptest steht Aussage gegen Aussage. Benennt er seinen Kollegen als Zeuge, dann benenne deinen Freund als Zeugen. Wenn dann noch nachgeprüft wurde, dass das vorgeworfene Fahrverhalten, so wie du sagst, nicht möglich ist. Dann wird es da zu einer Einstellung des Verfahrens kommen. Ich bezweifle aber ganz Stark, dass da etwas kommt. Denn wie schon gesagt wurde: Das StGB kennt das Wort an und für sich nicht, was nicht bedeutet, dass es keine Beamtenbeleidigung als solches gibt. Ein Polizist ist nämlich nicht nur einfach Beamter, da steht noch eine ganze Institution und am Ende der Staat dahinter (grob gesagt). Und was auch bereits erwähnt wurde, du musst den Beamten als solchen erkennen können.

    Wer weiß welche Laus ihm über die Leber gelaufen ist. Mach dir keinen Kopf. Ein frustrierter Polizist ist nicht so wichtig. Wichtig sind du und dein Kind. Also alles Gute, viel Glück und Gesundheit für euch beide ;-)

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    Antwort von GoetheDresden GoetheDresden

    Die Polizeibeamten sagen, ihr habt den Stinkefinger gezeigt. Ihr sagt, ihr habt ihn nicht gezeigt. Da steht Aussage gegen Aussage. Das wird im Sande verlaufen. Ihr könnt euch gern schriftlich über diesen Beamten beschweren, sehr viel bringen wird es aber wahrscheinlich nichts.

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    Antwort von hauseltr hauseltr

    Es gibt zwar keine Bamtenbeleidigung, aber die Beleidigung eines Beamten kann trotzdem höher bewertet werden, wenn nämlich der Dienstherr des Beamten eine zusätzliche Klage einreicht.

    Zu dem Fall:

    Habt ihr zufälligerweise die Kfz - Nummer von dem Wagen, bzw. war es ein Automodell, welches von der Kripo gefahren wird? Falls es, wie hier schonmal erwähnt, ein Fake war?

    Die – üblicherweise – an einer Kette gesicherte Marke dient (in Verbindung mit dem Dienstausweis) den Polizeivollzugsbeamten der Kriminalpolizei dazu, sich trotz fehlender Uniform als Polizeibeamte zu legitimieren, wobei die Nummer der Dienstmarke auf dem Dienstausweis vermerkt ist. Die Dienstmarke alleine ist keine ausreichende Legitimierung. Wikipedia

    Kommentar von candice25waf candice25waf

    Ich habe ein Kennzeichen im Kopf, kann aber nicht 100% sagen das es richtig ist. Es war ein VW, eine Art VAN. Die Dienstmakre war oval, kupfer goldfarbe und im oberen Teil Stand Kriminal und im unteren Polizei.

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    Antwort von sts78 sts78

    Ich hoffe, Du hast seinen Namen und bestenfalls seine Dienstnummer. Damit würde ich dann eine ordentliche und sachliche Dienstaufsichtsbeschwerde an die Polizeidirektion schreiben, in der Du die Situation aus Deiner Sicht schilderst und warum Du Dich ungerecht behandelt fühlst.

    PS: Polizei-, Zollbeamte sind verpflichtet auf Verlangen Einheit, Dienstgrad und Dienstnummer zu nennen.

    Kommentar von candice25waf candice25waf

    Ich war so erschrocken das ich daran nicht gedacht habe .-( Erstv wo sie weg waren----

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    Antwort von Schlappentiger Schlappentiger

    Das andere Auto war - wenn ich das richtig verstehe - nicht als Dienstfahrzeug der Polizei zu erkennen, aber auf der Kelle stand "Polizei". Auf der Marke stand "Kriminalpolizei". Das klingt für mich erst mal sehr seltsam.

    Auf mich macht das Ganze den Eindruck, als hätte sich da jemand einen üblen Scherz erlaubt. Echte Ploizeibeamte haben nicht nur eine Marke, sondern einen Dienstausweis mit Bild und Namen drauf. Kelle und "Hundemarke" kann ich mir an jeder Ecke kaufen. Das allein bedeutet gar nichts.

    Gut wäre, wenn Du das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs hättest. Dann könntest Du selbst zur Ploizei gehen und den Vorfall melden. Die könnten nachprüfen, ob das echte Kollegen waren. Sollte sich herausstellen, dass da jemand Blödsinn macht, passiert Dir gar nichts und die mutmaßlichen falschen Plozisten bekommen eine Anzeige wegen Amtsanmaßung.

    Ein aufbrausender Polizist und ein verunsicherter Kollege - das passt alles nicht so richtig zusammen. So wie Du die beiden beschrieben hast, verhalten sich zwielichtige "Plizisten" in schlechten Filmen.

    Kommentar von candice25waf candice25waf

    Die Überlegung hatte ich auch schon, ob das ein schlechter Scherz war. Er tat dann noch was reden..."ja unser Dienstwagen und sie wären weg gewesen und das bei der Kälte" ...Ich habe nur Bahnhof verstanden...

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Nur ganz nebenbei: Es gibt keine Kellen mit der Aufschrift "Kriminalpolizei", die Kripo führt tatsächlich die normalen Polizeikellen in den Dienstfahrzeugen mit. Aber wenn es wirklich keine echte Polizei war, ist doch ohnehin jede Angst vor Folgen unbegründet.

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    Antwort von fs112 fs112

    Es gibt auch hier genügend Stoff zu dem Thema, und zu den möglichen Folgen einer Beleidigung (eines Beamten) zudem wissen wir nicht, was wirklich vorgefallen ist, wir haben nur deine Sicht der Dinge.

    Wenn dann tatsächlich Strafantrag gegen dich oder euch erstattet wird, habt ihr noch ausreichend Gelegenheit euch zu dem Fall zu äußern, und auch um Dinge richtig zu stellen^^

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    Antwort von Medienbaer Medienbaer

    Gelassen abwarten, ob eine Anzeige bzw. Verwarnung erfolgt. Da kann man dann Stellung nehmen. Da ihr zu zweit wart, würde Aussage gegen Aussage stehen, und mit Hilfe eines guten Rechtsanwalts hättet ihr vor Gericht Chance, das abzuwehren. Aber wie gesagt, erstmal abwarten. Sollte es ein niedriges Verwarngeld geben, könntest du ja überlegen, ob du es zahlst und dir damit jede Menge Ärger und Zeit ersparst.

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    würde Aussage gegen Aussage stehen

    ihr Bären seit euch wohl einig^^

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    Antwort von DeinErklaerbaer DeinErklaerbaer

    Bei sowas kommt gar nichts. Beamtenbeleidgung gibt es nicht. Nur Beleidigung. Du warst nicht alleine und hast einen Zeugen. Da steht dann Aussage gegen Aussage und nicht bei jedem Bockmist glaubt der Richter pauschel der Polizei. Sein ungehobeltes Verhalten kommt auch noch hinzu. Ich würde abwarten und mir keinen Kopp machen. Freu Dich auf das Kind, der Rest ist unwichtig. Jeder, der noch nie mit der Polizei zu tun hatte, ist dann total verunsichert und macht sich Sorgen. Das sind auch nur Menschen und viele backen da aufgrund ihrer Komplexe ganz kleine Brötchen.

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    Da steht dann Aussage gegen Aussage

    ohje Bärchen... ;-)

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Aber mit den Komplexen hat er nicht ganz unrecht...

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    joah stimmt, is halt wie überall..

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    Antwort von GuteFrage89 GuteFrage89

    wenn du nichts getan hast, dann brauchst du dir auch keine sorgen machen.

    das wird wohl ein missverständnis sein. lass es auf dich zukommen. sollte was kommen, bleib locker. die vollbremsung kann er ja net beweisen. das heißt schonmal was.

    da wird man sich auch fragen, ob der rest auch stimmt, was er sagt.

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    Antwort von Ballonie Ballonie

    Es mag trivial klingen, aber hier ist anwaltliche Hilfe und deine Rechtsschutzversicherung von Nöten! Darüber hinaus sind Zeugen oberwichtig.

    Kommentar von DeinErklaerbaer DeinErklaerbaerDeinErklaerbaer

    Solange kein Schreiben kommt, ist der Gang zum Anwalt sinnlos. Die Rechtschutz wegen so einem Kinkerlitzchen einzuschalten lohnt auch nicht. Da steht erstmal nur Aussage gegen Aussage und einen Zeugen hat sie ja.

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    Antwort von gfheini gfheini

    mache dir mal nicht zu viele gedanken. zum glück hattest du ja einen zeugen dabei,der deine aussagen bestätigen kann. sollte es aber wirklich der mittelfinger gewesen sein, könnte es durchaus teurer werden. ;)

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    Antwort von Olaf68 Olaf68

    Ziehe einen Anwalt hinzu, der sich im Verkehrsrecht auskennt und spreche alle Aussagen mit ihm vorher ab.

    Kommentar von Medienbaer MedienbaerMedienbaer

    Aber erst, wenn überhaupt irgendwas passiert!

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    Antwort von carmen1976 carmen1976

    Wenn dein Freund bezeugen kann, dass es nicht so war, wirst du keine Probleme bekommen. Allerdings war die Polizei zu zweit. Schwierig

    Kommentar von candice25waf candice25waf

    Wir waren auch zu zweit. Und ich habe ja in das Auto reingeschaut und kann nur noch sagen das ich zwei Gesichter gesehen habe aber mehr nicht...

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    Antwort von Hanskrampf Hanskrampf

    Wartet einfach mal ab, denke nicht, dass da noch was bei rauskommt.

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    Antwort von Danip2212 Danip2212

    Fiese Situation! Man bekommt doch immer einen Anhörungsbogen bei solchen Angelegenheiten. Da würd ich das alles erst mal so eintragen. Eventuell mit Hilfe eines Anwalts.

    Kommentar von candice25waf candice25waf

    Okay, aber so ein Anwalt kostet auch. Und das Geld haben wir dafür gerade n nicht über. Gibt es evtl. finanzielle Hilfe?

    Kommentar von Medienbaer MedienbaerMedienbaer

    Abwarten, ob überhaupt etwas kommt!!!

    Kommentar von DeinErklaerbaer DeinErklaerbaerDeinErklaerbaer

    Erstmal muss überhaupt was kommen. Vorladung der Polizei sowieso ignorieren. Wenn dann höher ermittelt werden sollte, kann man immer noch zum Anwalt gehen. Prozesskostenbehilfe kann man dann auch beantragen. Da aber vermutlich bei der Sache eh nichts rauskommt, trägt die Kosten mal wieder Vater Staat.

    Kommentar von candice25waf candice25waf

    Vorladung ignorieren??? Das darf man doch bestimmt nicht oder? Wie gesagt ich habe keine Ahnung... :-(

    Kommentar von Danip2212 Danip2212Danip2212

    Würd' ich nicht ignorieren. Du hast ja nichts zu verbergen.

    Kommentar von candice25waf candice25waf

    Erstens das und zweitens glaube ich nicht das man mit Ignoranz weiter kommt

    Kommentar von Danip2212 Danip2212Danip2212

    Nee, glaub ich auch nicht. Man will seine Sachen ja auch klären. Und wenn man das hinauszögert, wird's nicht einfacher zu regeln.

    Kommentar von candice25waf candice25waf

    Das denke ich auch

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