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Angeblich sexueller Mißbrauch

Frage von Bellavista Bellavista

Hallo, wir gehen hier gerade durch alle Höllen. Vor 2 Jahren hat sich meine Tochter mit ihren damals 2 und 1 Jahr alten Kindern von ihrem Ehemann getrennt. Sie haben gemeinsames Sorge-und Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Scheidungsklage läuft noch. Die Beziehung zwischen den beiden Erwachsenen ist denkbar schlecht, der Mann schreckt vor nichts zurück. Mich hat er schon des Mordes bezichtigt, ich hätte Menschen in den Tod getrieben und er fürchtet um sein Leben etc. Bei jeder Impfung, bei jeder notwendigen Behandlung der Kinder macht er Probleme, alle Ärzte kennen ihn schon. Nun hat meine Tochter seit einem 3/4 Jahr einen neuen Partner, der ca. 150 km entfernt wohnt und nur an dem Wochenende herkommt, an dem die Kinder nicht beim Vater sind. Da wir alle in einem Haus wohnen, sehen wir die Kinder natürlich auch täglich und können beurteilen, wie sie drauf sind, ob sie jemanden gut leiden können oder nicht. Und diesen Mann mögen sie, sie warten immer schon am Fenster auf ihn und erzählen schon Tage vorher ganz begeistert, dass er kommt. Heute traf nun ein Schreiben der Polizei ein, meine Tochter ist als Zeugin geladen, ihr Ex hat den neuen Partner wegen "schwerem sexuellen Mißbrauch an Kindern" angezeigt. Wir sind fertig mit der Welt, wir haben ja mit vielem gerechnet bei diesem Mann, aber damit denn doch nicht! Nun sind die Kinder gerade bei ihm und ihr Anwalt sagt, er wird sie vermutlich nicht zurückbringen, damit würde er sich ja unglaubwürdig machen. Ich bin mir absolut sicher, dass an den Vorwürfen nichts dran ist, dass es diesem Mann nur darum geht, zu stören und Unfrieden zu stiften, aber kann man denn wirklich gegen so etwas gar nichts tun???? Ihr Anwalt sagt: Nein! Man kann dann zwar einen Antrag stellen, auf Herausgabe, aber erst einmal kann er die Kinder behalten, er hat ja auch dass Sorgerecht. Fragt da auch jemand, wie das für die Kinder ist??? Beide sind sehr auf die Mutter ausgerichtet, vor allen der 3 jährige ist ein echtes Mamakind! Was kann man denn bloß machen??? Bellavista

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Antworten (12)

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    Antwort von turalo turalo

    Sofort und unverzüglich eine einstweilige Verfügung erwirken und die Kinder zurückholen. Der neue Freund kann dann eben eine Weile nicht dabeisein. Sonst würde das nicht gehen.

    Dann schnellstens, aber allerschnellstens, ein Gutachten anfordern, das den neuen Freund der Mutter reinwäscht.

    Zwischendurch eine Unterlassungsklage einreichen, um dem Ex-Mann den Mund zu stopfen.

    Aber schnellstens!!

    Kommentar von Woppler WopplerWoppler

    Sehr gute Antwort! DH!

    Kommentar von turalo turaloturalo

    Danke

    Kommentar von Slizia SliziaSlizia

    An Stelle des neuen Freundes hätte ich, im Interesse der Kindesmutter und der Kinder, eh gleich geklagt wegen übler Nachrede/Verleumdung.

    Kommentar von TonTon123987 TonTon123987TonTon123987

    Man sollte sich immer beide Seiten anhören bevor man urteilt. Es könnte auch einen Grund haben warum der Vater das Sorgerecht hat. Das ist glaube ich in Deutschland ehr unüblich. (ohne damit jetzt jemandem zu nahe treten zu wollen) Merkwürdig finde ich auch, dass der Anwalt bereits gesagt hat, dass man da nichts machen kann.... . Woher weisst du also welche Schritte sie unternehmen kann?

    Kommentar von Slizia SliziaSlizia

    HÄ? Er hat es ja nicht. Sie haben gemeinsames Sorgerecht und das ist normal, falls keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen.

    Kommentar von TonTon123987 TonTon123987TonTon123987

    hab ich mich verlesen.....

  • 2
    Antwort von snugata snugata

    die kinder müssen bei diesem schweren vorwurf geschützt werden.

    da der beschuldigte nicht ortsansässig ist oder bei der familie wohnt, ist es insofern vorteilig, dass er nicht ständig da ist. damit wäre eine änderung des aufenthalts der kinder nicht zu rechtfertigen.

    wahrscheinlich ist es auch das, worauf der ex sinnt: er will, dass dieser mann seine besuche einstellt. ihm scheint nicht klar zu sein, welche lawine er lostreten kann, wenn er bei dieser behauptung bleibt!

    den kindern kann er damit echt das ganze leben versauen.

    beeinflusst die kinder nicht und lasst sie auch von dem ärger nichts mitbekommen. haltet weiter engen kontakt zum anwalt und informiert ihn umgehend über neuigkeiten.

    ich wünsche euch alles gute :)

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    Antwort von altermann58 altermann58

    Wenn er dich schon des Mordes bezichtigt hat und andere Dinge geschehen sind... warum hast du ihn nicht wegen "Übler Nachrede" o. a. angezeigt? Dann könnte man dem Vater das Besuchsrecht verbieten... Der Jurist muss immer beide Seiten hören... audetur altera pars!

  • 2
    Antwort von Engelchen437 Engelchen437

    boah wie ist der ex denn drauf?! da fehlen einem echt die worte!!

    also wenn ihr euch sicher seid, dass die vorwuerfe total fiktiv sind, anzeige wegen verleumdung und natuerlich auch bei der polizei und dem jugendamt entsprechend vorsprechen. wenn anklage erhoben wird, wirds wahrscheinlich richtig haesslich und kann sich sehr in die laenge ziehen.

    schlimm, wenn trennungen auf dem ruecken der kinder ausgetragen werden. die koennen doch mal gar nix dafuer.

    wuensche euch alles gute

  • 2
    Antwort von Slizia Slizia

    Gar nichts. In Deutschland gilt "in dubio pro reo" lange schon nur noch für echte Täter. Verlangt eine Vorstellung der Kinder bei einem Kinderpsychologen, am besten übers Jugendamt. Dagegen kann der Exmann schwer was machen. Dann soll Deine Tochter auf alleiniges Sorgerecht klagen und all das, was Du hier schreibst, schriftlich, mit Benennung aller Zeugen (am besten viele unabhängige, so vorhanden, z.B. Nachbarn, Kindergärtnerin) aufschreiben und ihrem Anwalt geben.

  • 1
    Antwort von Woppler Woppler

    Zum Jugendamt gehen. So eine Frage kann hier niemand pauschal beantworten. Mein Rat wäre, dass der neue Partner sich erstmal zurückzieht, auch wenn das keine bevorzugte Option ist.

    Kommentar von Slizia SliziaSlizia

    Davor würde ich mich hüten, anderenfalls argumentiert die Gegenseite, wenn er nichts zu verbergen hätte, hätte es keinen Grund gegeben, sich zurück zu ziehen. Nicht in die Defensive drängen lassen, immer vermeiden, nur noch zu "re"- agieren. Das ist wichtig, anderenfalls lähmt die Hilflosigkeit irgendwann bis zur totalen emotionalen Starre. Jugendamt ist natürlich richtig und wichtig.

    Kommentar von turalo turaloturalo

    Die Mutter ist gehalten, in einer solchen Situation bis zur absoluten Klarstellung den Kontakt zu dem mutmaßlichen "Kinderschänder" (entschuldigung, aber so nennt man das wohl) abzubrechen. Selbst wenn nur der vage Verdacht besteht, hat sie ganz schlechte Karten, tut sie das nicht.

    Wir hatten genau diese Situation bei uns im Dorf. Die Kinder wurden alle auf Pflegefamilien aufgeteilt - bis die Sachlage geklärt war. Davor sollte man sich in Acht nehmen - auch wenn es schwerfallen mag. Die Kinder haben absoluten Vorrang.

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    Antwort von Bellavista Bellavista

    Um es vielleicht noch zu konkretisieren: Ich bin selber Psychologin und ich hätte bemerkt, wenn sich die Kinder verändert hätten! An diesem Vorwurf ist nichts dran, es ist eine reine Verleumdung. Allerdings ist das schwer zu beweisen. Der Ehemann kann immer behaupten, aus reiner Sorge gehandelt zu haben, weil eines der Kinder "so was angedeutet" hat. Wer will ihm das verübeln??? Er ist ein schäbiger, eifersüchtiger und missgünstiger Charakter, der es nicht verwunden hat, dass seine Frau ihn verlassen hat und jetzt noch einen neuen Partner hat, der erfolgreicher ist als er selber. Die Kripobeamtin hat gesagt, so was käme öfter vor, als man denkt, sie solle sich nicht zu viele Sorgen machen (leichter gesagt, als getan)und der Anwalt muß ja auch erst mal abwarten, ob er die Kinder wirklich behält oder nicht. Wenn ja,wird er natürlich sofort einen Eilantrag stellen, aber auch das kann Wochen!!!!!!!! dauern. Wie soll man das so kleinen Kindern denn erklären? Bellavista

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    Antwort von carina007 carina007

    Ich denke das ist Sache der Polizei und Polizeipsychologen dieses Thema aufzuklären.Alles andere würde mir jetzt persönlich zu weit gehen und sind reine Spekulationen sich über einen Menschen zu äußern den ich nicht kennen und somit schaden würde.

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    Antwort von Jewiberg Jewiberg

    Gegenanzeige stellen. Und sofort auf herrausgabe der Kinder klagen. Notfalls einstweilige Verfügung beantragen. Und einen vernünftigen Anwalt suchen. Euer Anwalt is da wohl etwas lasch.

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    Antwort von Maddy12 Maddy12

    wenn an der sache nichts dran ist wird das verfahren eingestellt, aber ich vermute mal das kinder wegen weihnachten einige tage beim vater sind, wieso geht ihr dann gleich zum anwalt, solltet ihr nicht erstmal abwarten ob er sie zurückbringt. und eine falschanzeige gerade im bereich kindesmißbrauchs sollte man sich gut überlegen, aus der sache kommt der ex dann nicht mit einem blauen auge raus

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    Antwort von Bluffer79 Bluffer79

    Ich kann nur sagen das mir die Kinder leid tun! Der Krieg zwischen deiner Tochter und ihrem Ex wird auf deren Rücken ausgetragen! -.- Der Typ darf die Kinder auf keinen Fall behalten! Man sollte ihn psychologisch begutachten lassen also den Ex und eine einsweilige Verfügung erwirken.

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    Antwort von dollgar dollgar

    offenbar nichts.

    ich vermute, der anwalt hat wohl recht

    (bedauerlich!)

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