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Angeblich PKW abgeschleppt, aber nie dort gewesen....

Frage von freckle177 freckle177

Hallo! Also wir haben von der Stadt Hamburg einen Gebührenbescheid bekommen, daß wir für einen "Abgebrochenen Abschleppvorgang" ca. 140,00€ bezahlen müssen. Wir sind schockiert, weil wir überhaupt nicht in Hamburg waren!!!!!!! Am Telefon gab man uns keine Auskunft, nur das es sich um einen schwarzen VW handelt. Wir haben als Zweitwagen einen VW, aber der ist Metallicgrün!!! Die Behörde lässt sich auf keine Diskussion ein, gibt auch keine Daten vom "Aufnehmer" oder Abschleppdienst raus und meinte wenn dann müssen wir Widerspruch einlegen. Aber der entbindet nicht von der Zahlung. Wie können wir uns jetzt verhalten? Wir waren wirklich nicht in Hamburg. Wir wohnen fast 600km entfernt? Wie stehen die Chancen, daß wir das Geld wiederbekommen, wenn wir es bezahlen?

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Antworten (11)

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    Antwort von Egoline Egoline

    Wenn Ihr definitiv nicht dort wart, solltet Ihr auch nichts zahlen, sondern die Forderung ablehnen (bzw. widersprechen...)

    Die Abschleppfirma wäre dann in der Beweispflicht - und dieser könnte sie ja nicht nachkommen. Es darf nur abgeschleppt werden, wenn dazu ein entprechender Auftrag erteilt wurde.

    Zumeist wird so ein Auftrag von der Polizei erteilt - die dann ja in diesem Zusammenhang auch noch ein "Knöllchen" erteilen lässt - und dazu das amtliche Kennzeichen notiert hat...

    (Wurde der Auftrag von einer Person / Firma erteilt, so hätte diese die Rechnung begleichen müssen und dann vom "Falschparker" einfordern müssen - nicht die Abschleppfirma selbst...) zurück

    Kommentar von freckle177 freckle177

    Ich hab so eine Wut im Bauch - das glaubt ihr gar nicht. Wenn Hamburg nicht so weit weg wäre, wären wir schon längst dort gewesen!!!! Ich weiß nur soviel, daß unser Anwalt die Unterlagen von der Polizei Hamburg mittlerweile zugeschickt bekommen hat. Der prüft diese jetzt - aber wir wissen noch nichts näheres....

    Kommentar von rosenstrauss rosenstraussrosenstrauss

    ruhig, nur ruhig!! das klärt sich alles auf!! ich hätte auch nicht gleich nen anwalt eingeschalten, weil der kostet auch geld und das hier kann ja nur ein irrtum sein. warst du zu dem zeitpunkt vielleicht naCHWEISLICH AUF ARBEIT?

    Kommentar von freckle177 freckle177

    Ich war auch nachweislich auf Arbeit.

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    Antwort von mreimann mreimann

    Sofern sich Ihr Pkw tatsächlich nicht dort befunden hat, haben Sie selbstverständlich gute Chancen, die Kosten dieses abgebrochenen Abschleppvorgangs letztlich nicht bezahlen zu müssen.Hierzu müssen Sie dann aber rechtzeitig ( siehe Widerspruchsbelehrung ) Widerspruch einlegen.Gleichzeitig hiermit sollten Sie einen Antragauf Aussetzung der Vollziehung stellen, damit sie sich die Möglichkeit offen halten, zunächst nicht bezahlen zu müssen.

    Kommentar von freckle177 freckle177

    Hab gerade von meinem Mann erfahren, daß er nach der zweiten Mahnung letzte Woche mit dem Anwalt gesprochen hat und den Betrag bezahlt hat!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Ich schrei gleich............Jetzt haben wir doch gar keine Chancen mehr, daß Geld wieder zu bekommen!!!! (nach der 2. Mahnung und nochmal mehr Gebühren ist ihm wohl Angst geworden) Der Anwalt meinte, es wäre ein Gebührenbescheid und der muss bezahlt werden. (anders wie bei einem Steuerbescheid) Versteh einer das deutsche Rechtssystem!!!!!!!

    Kommentar von rosenstrauss rosenstraussrosenstrauss

    aaaach, deinem mann ist aber nicht zu helfen. und der rechtsanwalt ist auch....na, ich schreibs lieber nicht

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    Antwort von freckle177 freckle177

    Wir haben eine Rechtschutzversicherung und der Anwalt hat auch sofort Widerspruch eingelegt. Es muss ein Zahlendreher drin sein, anders können wir uns das nicht vorstellen. Mittlerweile haben wir aber schon die 2.Mahnung erhalten :-( Werden denn Fotos vorm "Abschleppen" gemacht???? Mein Mann war zu der Zeit auf Arbeit.

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    Antwort von Tobspar Tobspar

    Einen Anwalt nehmen und Widerspruch einlegen.

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    Antwort von scallawags scallawags

    Die Chancen stehen schlecht, denn das geht nur über die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die kostet euch mehr, als das Geld, das ihr zurückverlangt. Warum legt ihr nicht wie aufgefordert Widerspruch ein und schildert die Fakten? Und zahlt selbstverständlich nicht, die Behörde kann es ja mit einem Mahnbescheid versuchen. Gegen den legt ihr auch Widerspruch ein. Dann geht das schlimmstenfalls vor (euer!) Gericht.

    Es gibt Doublettenhersteller, die mit fremden (korrekten) Nummernschildern illegal ihre KFZ bewegen, vielleicht seid ihr Opfer eines solchen geworden?!

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    Antwort von klaumi klaumi

    Widerspruch einlegen und das Kennzeichen eurer Fahrzeuge denen mitteilen. Dann können die nachprüfen, um welches Fahrzeug es sich gehandelt hat ! Jedenfalls noch nicht zahlen, denn die werten das als Schuldbekenntnis !

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    Antwort von rosenstrauss rosenstrauss

    leg mal widerspruch ein, darauf müssen die ja antworten. so was kann (darf eigentlich nicht) immer mal vorkommen, braucht nur ein zahlendreher im kennzeichen zu sein. außerdem gibt es ja (hoffentlich) fotos von dem abgeschleppten teil.

    wer weiß, mit was für einem unkompetenten mitarbeiter du gesprochen hast.

    noch was: warte nicht so lange mit dem widerspruch!

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    Antwort von PatrickLassan PatrickLassan

    Widerspruch einlegen und nicht bezahlen - so schnell wird die Forderung nicht vollstreckt. Es spricht einiges dafür, dass es eine Verwechslung beim Kennzeichen gab, und das sollte sich eigentlich schnell klären lassen.

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    Antwort von Bandida85 Bandida85

    nehmt euch einen Anwalt, hoffe ihr habt ne Rechtschutzversicherung dann wirds nicht so teuer und ein Alibi braucht ihr auch :-). Erst mal gar nix bezahlen, vielleicht ist es ja auch ein Fake.

    Kommentar von PatrickLassan PatrickLassanPatrickLassan

    Wer fälscht denn einen Gebührendbescheid der Stadt Hamburg ?

    Kommentar von rosenstrauss rosenstraussrosenstrauss

    mit kanonen auf spatzen schießen? laß die doch erst mal antworten

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    Antwort von Maerchenkiste Maerchenkiste

    Ich würde auf keinen Fall zahlen und sofort einen Anwalt einschalten. Noch besser wäre eine schriftliche Klarlegung an die Stadt Hamburg, mit Angabe der Fahrzeugummer.

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    Antwort von Cheater3k Cheater3k

    Definitiv nicht bezahlen.

    Wenn eine Geldforderung unbegründet ist, muss man auch nicht bezahlen.

    Wenn ihr zahlt, lauft ihr dem Geld hinterher.

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