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Angeblich falscher Verlustvortrag in der Bilanz

Frage von Skaty Skaty

Hallo,

Finanzamt schreibt Folgendes: ... Der Bilanzzusammenhang ist nicht gegeben. Die Bilanz auf den 31.12.2009 weist einen Verlustvortrag über 100,00 EUR aus (entspricht dem mit Bescheid vom 02.12.2009 festgestellten verbleibenden Verlustvortrag zur Körperschaftsteuer). Aus der Bilanz ergibt sich ein Verlustvortrag über 241,33 € {Verlustvortrag 31.12.2007/1.1.2008 (633,93 €) abzüglich des Gewinns 2008 (392,60 €). Ich bitte zu beachten, dass der mit Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag zur Körperschaftsteuer hier nicht auszuweisen ist.

Bitte reichen Sie eine korrigierte Bilanz für 2009 ein. ...

Ich blicke nicht durch. Die Bilanz für 2009 wurde hinsichtlich des Verlustvortrags wie folgt eingereicht:

31.12.2008 31.12.2009 Passiva EUR EUR A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00

II. Verlustvortrag - 633,93 -100,00

III. Jahresüberschuss 392,60 2.233,23

Habe doch einfach nur die 100,00 EUR aus dem Bescheid übernommen. warum kritisieren die das?

Soll ich die 100,00 EUR in 241,33 EUR ändern? Und auf der Aktiva-Seite ggf. dafür z.B. meine geschätzten Forderungen an Kunden um 141,33 EUR erhöhen?

Vielen Dank für jede professionelle Antwort!

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Antworten (5)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von RautenMiro RautenMiro

    Also die Überschrift stimmt schon mal gar nicht

    ANGEBLICH falscher Verlustvortrag.. er ist definitiv falsch.

    Alter Verlustvortrag: 633,93 zzgl. HB Gewinn 392,60

    Neuer Verlustvortrag für 09: 241,33

    Und für 2010: Juhu ist die Verlustvortragsgeschichte erledigt.

    Im übrigen kann ich Enno Becker nur beipflichten, die Sache mit den Forderungen ist sehr bedenklich und entspricht nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.

    Du mußt natürlich die komplette Summe Deiner Forderungen ausweisen. Kannst natürlich den Wert der unsicheren Forderungen Einzelwertberichtigen.

    Tue Dir selbst einen Gefallen und vertraue Dich einer Person an, die von der Sache Ahnung hat: Steuerberater gibt es an jeder Ecke. Vorher Preis aushandeln, dann weißt Du was auf Dich zukommt... (z.B Festpauschale...)

    Kommentar von Skaty Skaty

    Endlich eine verständliche Antwort, wie ich Sie mir gewünscht hatte. Vielen Dank!!

    Eine doppelte Buchführung besteht für die GmbH leider noch nicht, es wird immer noch das Buchungssystem der ehem. Einzelfirma benutzt.

    Dieses wurde auch schon im Rahmen einer Umsatzsteuersonderprüfung bemängelt, allerdings bisher ohne weitere Konsequenzen.

    Ich denke, das liegt an unseren Verlusten und nun kleinen Gewinnen. Daher haben wir uns auch dazu entschlossen, möglicht keinen Steuerberater zu beauftragen und ggf. eine BP zu riskieren. Was soll uns groß passieren, da wir ansonsten alles korrekt angegeben haben?

    Die Forderungen an Kunden wurden geschätzt. Es handelt sich um Kleinstbeträge. Mehr als eine Mahnung an die Kunden findet i.d.R. nicht statt. Letztendlich werden diese Forderungen nie alle beglichen.

    Daher könnte hier eine entsprechende Korrektur vorgenommen werden, damit Aktiv- und Passiv-Seite nach Korrektur des Verlustvortrages wieder ausgeglichen sind.

    Ich denke, wir sollten also den Betrag von -100,00 Euro (den ich einfach dem Körperschaftsteuerbescheid entnommen habe) auf die vom Finanzamt errechneten -241,33 Euro ändern?

    Zur Festpauschale, wie hoch wäre die denn jährlich etwa, oder anders, wie weit sollte man die herunterhandeln, wenn man nur die Bilanz, Anhang und GuV fertigen ließe?

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    "Eine doppelte Buchführung besteht für die GmbH leider noch nicht,"

    Also.... ich bin raus.

    Kommentar von Skaty Skaty

    Danke!

    Kommentar von RautenMiro RautenMiroRautenMiro

    Bin ja kein Hellseher, kommt immer auf die Arbeit an, man guckt wieviel Belege sind insgesamt zu begutachten, schätzt wieviel Gesamtarbeit ist, und sorry ein Steuerbüro muß effektiv 100 EUR/Std kalkulieren...Also wenn man das an einem Tag schaffen kann und keine Unklarheiten sind, würde ich zwischen 700-1000 EUR schätzen. Die Frage ist doch aber auch, kann man die Vordaten übernehmen oder nicht... ziemlich viele Ungereimtheiten, die den Preis effektiv bestimmen....

    Kommentar von Skaty Skaty

    Wir waren bei einem hiesigen Stb., der wollte netto 60,00 EUR/Std. und hatte die Eröffnungsbilanz dafür erstellt, bzw. unseren Entwurf genehmigt. Das hätten wir damals auch selbst machen sollen. Ich denke, bei diesen Summen können wir immer noch zum Stb. gehen und auf dieser Basis was aushandeln, falls das FA mal größeren Ärger macht.

    Habe die Bilanz soeben korrigiert, die Forderungen auf der Aktivseite mussten allerdings gemindert und nicht erhöht werden, da der nun höhere VV negativ einzutragen war.

    Kommentar von RautenMiro RautenMiroRautenMiro

    Die 60 EUR/Std sind ja OK... Die Frage ist was er dafür als Std ansieht.. Man arbeitet nicht immer effektiv, desweg habe ich die 100 EUR für eine EFFEKTIVSTD gesehen, was ungefähr dann das gleiche ausmacht. Du kannst Dir bei dem Std Satz sicher sein, das der FA Brief, die Kopierfrau und sonstiges auch für 60 EUR abgerechnet werden. Bleibe unbedingt beim StB sonst sparst Du evtl beim falschen Ende. Du hast die Körperschaftsteuerrichtlinien einfach nicht drauf VGA etc....

    Kommentar von Skaty Skaty

    Ich danke für die zusätzlichen Erklärungen zum Preis und den Hinweis auf die vGA, deren Regeln mir aber m. E. ausreichend bekannt sind.

  • 1
    Antwort von EnnoBecker EnnoBecker

    Ich blicke noch nicht durch: Du hast den (welchen) steuerlichen VV in die Handelsbilanz übernommen?
     
    Da kann doch die Bilanz nicht stimmen! Wo buchst du denn den Betrag im Haben?
     
    Geschätzte Forderungen? Himmel hilf!
     
    Bitte um Aufklärung.

    Kommentar von Skaty Skaty

    31.12.2008 Verlustvortrag -633,93 Euro

    und

    31.12.2009 Verlustvortrag -100,00 Euro

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Also hat die Gesellschaft im Jahr 2008 einen handelsrechtlichen Gewinn von 533,93 gemacht. Beißt sich irgendwie mit dem Schreiben vom FA, welches offenbar Bezug auf die HB nimmt.

    Kommentar von Skaty Skaty

    Gewinn lt. GuV 2008 392,60 Euro

    Oder reagiere ich nicht und lasse die schätzen?

    Kommentar von Skaty Skaty

    Ich möchte die Sache schnellstmöglich vom Tisch, aber möglichst ohne einen neuen Fehler zu begehen. Die Forderungen der Kunden wurden geschätzt, weil nicht alle unsere Kunden ihre ausstehenden Minibeträge bezahlen werden. Ich dachte, da könnte ich am besten auf der Aktiva-Seite korrigieren. Sonst wären da nur noch Büroartikel.

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    So kommst du nicht weiter.
     
    Lieber Skaty, du bist möglicherweise GF einer GmbH. Mir scheint, du kennst deine Pflichten nicht. Denn diese Bilanz 2009 ist, wie man es auch dreht und wendet, irgendwie nicht richtig.
     
    Und du haftest, denn du versuchst einen Grand ouvert ohne Vier zu gewinnen.

  • 0
    Antwort von pollo pollo

    Bitte, bitte, erspare jedem BP-Prüfer Deine selbstgebuchte Möchte-gern-Buchführung und geh zum Steuerberater.

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    Antwort von hjfried hjfried

    Geh zu einem Steuerberater.

    Kommentar von Skaty Skaty

    Da hier anscheinend auch die Fachleute nicht durchblicken, sollte ich evtl. das Finanzamt mal anrufen und dazu befragen?

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    ???
     
    Laut Sachverhalt fragt das FA ja gerade dich. Oder?

    Kommentar von Skaty Skaty

    Das FA gab die Antwort durch ihre abweichende Berechnung des VV vor. Meine Frage ist nun, ob ich den Sachverhalt (wie als GF-Frage formuliert) richtig verstanden habe.

  • 0
    Antwort von obermenzing obermenzing

    hast du denn deiner meinung nach alles korrekt eingefüllt? evtl fehlt eine rechung.

    ansonsten einspruch einreichen. das fa hat soviel zu tun das der einspruch meisst gewilligt wird.

    Kommentar von Skaty Skaty

    Gegen was soll ich Einspruch einlegen? Es ist noch kein Bescheid erstellt! Frage gelesen?

    Kommentar von obermenzing obermenzingobermenzing

    hupsi, ja, hatte es falsch gelesen.

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