Hallo,
Finanzamt schreibt Folgendes: ... Der Bilanzzusammenhang ist nicht gegeben. Die Bilanz auf den 31.12.2009 weist einen Verlustvortrag über 100,00 EUR aus (entspricht dem mit Bescheid vom 02.12.2009 festgestellten verbleibenden Verlustvortrag zur Körperschaftsteuer). Aus der Bilanz ergibt sich ein Verlustvortrag über 241,33 € {Verlustvortrag 31.12.2007/1.1.2008 (633,93 €) abzüglich des Gewinns 2008 (392,60 €). Ich bitte zu beachten, dass der mit Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag zur Körperschaftsteuer hier nicht auszuweisen ist.
Bitte reichen Sie eine korrigierte Bilanz für 2009 ein. ...
Ich blicke nicht durch. Die Bilanz für 2009 wurde hinsichtlich des Verlustvortrags wie folgt eingereicht:
31.12.2008 31.12.2009 Passiva EUR EUR A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag - 633,93 -100,00
III. Jahresüberschuss 392,60 2.233,23
Habe doch einfach nur die 100,00 EUR aus dem Bescheid übernommen. warum kritisieren die das?
Soll ich die 100,00 EUR in 241,33 EUR ändern? Und auf der Aktiva-Seite ggf. dafür z.B. meine geschätzten Forderungen an Kunden um 141,33 EUR erhöhen?
Vielen Dank für jede professionelle Antwort!
Endlich eine verständliche Antwort, wie ich Sie mir gewünscht hatte. Vielen Dank!!
Eine doppelte Buchführung besteht für die GmbH leider noch nicht, es wird immer noch das Buchungssystem der ehem. Einzelfirma benutzt.
Dieses wurde auch schon im Rahmen einer Umsatzsteuersonderprüfung bemängelt, allerdings bisher ohne weitere Konsequenzen.
Ich denke, das liegt an unseren Verlusten und nun kleinen Gewinnen. Daher haben wir uns auch dazu entschlossen, möglicht keinen Steuerberater zu beauftragen und ggf. eine BP zu riskieren. Was soll uns groß passieren, da wir ansonsten alles korrekt angegeben haben?
Die Forderungen an Kunden wurden geschätzt. Es handelt sich um Kleinstbeträge. Mehr als eine Mahnung an die Kunden findet i.d.R. nicht statt. Letztendlich werden diese Forderungen nie alle beglichen.
Daher könnte hier eine entsprechende Korrektur vorgenommen werden, damit Aktiv- und Passiv-Seite nach Korrektur des Verlustvortrages wieder ausgeglichen sind.
Ich denke, wir sollten also den Betrag von -100,00 Euro (den ich einfach dem Körperschaftsteuerbescheid entnommen habe) auf die vom Finanzamt errechneten -241,33 Euro ändern?
Zur Festpauschale, wie hoch wäre die denn jährlich etwa, oder anders, wie weit sollte man die herunterhandeln, wenn man nur die Bilanz, Anhang und GuV fertigen ließe?
"Eine doppelte Buchführung besteht für die GmbH leider noch nicht,"
Also.... ich bin raus.
Danke!
Bin ja kein Hellseher, kommt immer auf die Arbeit an, man guckt wieviel Belege sind insgesamt zu begutachten, schätzt wieviel Gesamtarbeit ist, und sorry ein Steuerbüro muß effektiv 100 EUR/Std kalkulieren...Also wenn man das an einem Tag schaffen kann und keine Unklarheiten sind, würde ich zwischen 700-1000 EUR schätzen. Die Frage ist doch aber auch, kann man die Vordaten übernehmen oder nicht... ziemlich viele Ungereimtheiten, die den Preis effektiv bestimmen....
Wir waren bei einem hiesigen Stb., der wollte netto 60,00 EUR/Std. und hatte die Eröffnungsbilanz dafür erstellt, bzw. unseren Entwurf genehmigt. Das hätten wir damals auch selbst machen sollen. Ich denke, bei diesen Summen können wir immer noch zum Stb. gehen und auf dieser Basis was aushandeln, falls das FA mal größeren Ärger macht.
Habe die Bilanz soeben korrigiert, die Forderungen auf der Aktivseite mussten allerdings gemindert und nicht erhöht werden, da der nun höhere VV negativ einzutragen war.
Die 60 EUR/Std sind ja OK... Die Frage ist was er dafür als Std ansieht.. Man arbeitet nicht immer effektiv, desweg habe ich die 100 EUR für eine EFFEKTIVSTD gesehen, was ungefähr dann das gleiche ausmacht. Du kannst Dir bei dem Std Satz sicher sein, das der FA Brief, die Kopierfrau und sonstiges auch für 60 EUR abgerechnet werden. Bleibe unbedingt beim StB sonst sparst Du evtl beim falschen Ende. Du hast die Körperschaftsteuerrichtlinien einfach nicht drauf VGA etc....
Ich danke für die zusätzlichen Erklärungen zum Preis und den Hinweis auf die vGA, deren Regeln mir aber m. E. ausreichend bekannt sind.