Meine Ex-Freundin ist Anfang Nov. 2010 ausgezogen. Im April 2011 erhalte ich Post von ihrem Anwalt, dass ich Post unterschlagen hätte, obwohl ja ab Auszug ein Nachsendantrag bestand und der Name an Briefkasten und Klingel direkt von mir entfernt wurde. Forderung jetzt 70 €. Angeblich durch nicht weitergeleitete Post von mir ( ich habe bei Auszug zugesagt , dass ich sie über eingehende Post informieren werde; habe aber danach wirklich keine mehr bekommen). Durch nicht erhaltene Post hat sie jetzt von einem Inkassobüro eine Forderung über eine nicht bezahlte Rechnung erhalten. Anwalt will wegen der geringen Summe auch noch vor Gericht. Würde ja bezahlen um dem ganzen Hin und Her aus dem Wege zu gehen. Sehe es aber auf der anderen Seite überhaupt nicht ein; habe ja hier keine Post erhalten. So, dass war meine Story. Kann mir jemand helfen? Danke!!
Angeblich erhaltene Post unterschlagen; Post vom Anwalt erhalten
Antworten (6)
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Sedlak Bezahle einfach, im Ernst, die Mühlen machen es sonst noch schlimmer! Und Recht haben ist NIE gleich Recht bekommen!
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marcel81 hallo eskimo 1
die forderung vom anwalt nicht nachkommen,glaube nicht das die sache vor gericht geht, wenn doch möchte ich gerne mal die beweislage sehn...
wenn ein brief mit der dpag versendet wird, liegt der nachsendeantrag bzw die neue adresse in den fach wo der zusteller die briefe morgens sortiert. um zu beweisen das du den brief engegengenommen hast muß die sendung vom absender bis zum empfänger zurückverfolgt werden das geht bei pza,breifen mit rückschein u einschreiben
bei enschreiben-einwurf: muß name u anschrift der sendung den des bk entsprechren -
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RelingReling
Anwälte fordern gerne. Irgendwelchen Wert haben derartige Forderungen nicht.
Der wurde eben von deiner Ex damit beauftragt, so ein Schreiben aufzusetzen, was er getan hat. Ist sein Job, damit verdient er sein Geld.
Wenn du magst, kannst du ihm antworten, etwa so:
Sehr geehrter Herr NN,
gerne bestätge ich Ihnen dein Eingang Ihres Schreibens datiert unter dem soundso. Hier verursachte Ihr Schreiben eine gewisse Heiterkeit und trug zur guten Laune bei, wofür ich mich ausdrücklich bei Ihnen bedanken möchte. Irgendein Handlungsbedarf meinerseits ergibt sich aus Ihrem im übrigen selbstverständlich völlig substanzlosen Schreiben in keinster Weise.
Weiterhin viel Spaß wünscht Ihnen
mit freundlichem Gruß
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Mia0683Mia0683
zum einen wär es echt gut wenn du den nachsende antrag hast und zeugen für die endfernung der schilder zum anderen kann dir der anwalt nicht viel sie muss dir ja erstmal nachweisen das diese behauptung du hättest post unterschlagen stimmt das kann sie nicht nachweisen nachsende antrag dauert zwei wochen wenn der name nicht mehr dran steht mit der postbote den brief wieder mit und der absender muss rausfinden wo sie hingezogen ist dann kommt meistens auch post vom inkasso büro weil die sich nicht mit sowas rumärgern. das ist eigendlich ihr pech wenn er vor gericht gehen will such dir nen anwalt der wird dich unterstützen wenn sie weiter macht würde ich mir überlegen eine gegenanzeige wegen verläumdung zu machen
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dolgadolga
antworte dem anwalt und sage, daß bei dir nichts eingegangen ist
(was ist denn das fürn heini...)
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angy2001angy2001
Hast du den Nachsendeantrag noch und kannst du (vielleicht durch Freunde) belegen, dass du das Namensschild entfernt hast? Dann wehr gegen diese Unterstellung.
Danke für die schnelle Hilfe. Hilfe aber wie antworte ich dir denn auf deine mail? Bin neu hier und brauche noch etwas Hilfe.
Ich habe dir keine Mail geschickt. Wenn du mir eine schicken willst, so geh auf mein Profil und werde mein Freund, dann kann ich die Freundschaft annehmen und wir können mailen.