spatzi am 09.08.2008 um 20:31 Uhr
So hab ichs als Kind verstanden! Aber mal im Ernst: wozu soll das gut sein? Es kann doch nicht so schwer sein, die paar Zahlen zuverlässig "mit Gewähr" nachzutragen. Kann ich mich also auf die Zahlen der Tagesschau verlassen oder nicht?
Es ist die Aussage: Für die Ansage wird keine Haftung übernommen. D.h. wenn die Ansagerin falsche Zahlen vorliest oder sich verliest, kann man den Sender/ Radiosender etc. nicht haftbar machen.

Der Zusatz ist Pflicht, da ja nie ausgeschlossen werden kann dass sich z.B. bei der Übermittlung der Zahlen von einer zur anderen Redaktion nicht ein Fehler eingeschlichen haben kann. Kann aber auch innerhalb einer anderen Redaktion passieren, wenn sich z.B. ein Mitarbeiter beim Erstellen der Zahlentafel im Videotext eines anderen Senders oder für die Nachrichtenredaktion vertut.
Sollte sowas mal passieren (die Chance ist zwar gering, aber die Möglichkeit besteht trotzdem) wäre dann ganz schnell die Ka_cke am dampfen. *(tztztz - immer diese Richlinien hier) *;-P
Dort arbeiten Menschen - und Menschen machen Fehler!!! ;-)
Im Prinzip kann man sich nur auf die offiziellen Zahlen der Lottozentrale verlassen.
Wenn du also 6 Richtige, laut Tagesschau, hast solltest du deinem Chef nicht auf den Tisch schei... bevor du eine offizielle Gewinnbestätigung hast. ;-)
spatzi am 9. August 2008 20:47 ok dann lass ich die unterhosen morgen an :)

alles mit pistole, so hat es meine mutter immer gesagt

Menschen machen Fehler, und der Druckfehlerteufel hat schon mehr als einmal zugeschlagen. Man müsste das also 10x kontrollieren um Fehler auszuschliessen, und dann kann immernoch in der Druckerei was schiefgehen. Um sich also Ärger zu ersparen der Hinweis - dann kann später keiner sagen: die Zeitung hat geschrieben ich hätte ne halbe Million im Lotto gewonnen, die will ich jetzt von denen!
albundysohn am 9. August 2008 20:56 Hallo, ich arbeit in einer Druckerei, wir sind nicht mmer Schuld :-(
Renegade71 am 9. August 2008 20:59 Ich hab nicht behauptet, dass ihr Fehler macht - nur dass was schiefgehen kann :-)
Die Gewährleistung, also Garantie wird ausgeschlossen. So kann man für Fehler niemand haftbar machen. Lieber nicht verlassen und kein Geld ausgeben, bevor man nicht den Gewinnauszahlungsschein in Händen hält.
danke stellv. für alle antworten :)