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Angaben im Flyer rechtlich verpflichtend?

Frage von ArisaChan ArisaChan

Wenn ich einen Flyer in die Hand gedrückt bekomme, sind die Angaben die auf dem Flyer stehen nun Pflicht für den Veranstalter oder darf er die Angaben einfach ohne das Wissen der Teilnehmer einfach wieder ändern, neue Flyer rausbringen und verteilen?

Wenn ja und ich weiß davon nichts, ich aber nach den alten Angaben gehe, bekomm ich dann das was auf meinem Flyer steht oder ist der dann ungültig?

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Antworten (2)

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    Antwort von Ignatius Ignatius

    In der Regel handelt es sich bei "Flyern" um Werbung (für Produkte, Dienstleistungen, Veranstaltungen usw.). Es gelten die selben Regeln wie für jede Werbung. Werbung darf z. B. nicht "unlauter" sein, d. h. z. B. nicht irreführend sein ("Kaufen sie nikotinfreies Brot bei Bäckerei Meier...") oder Mitbewerber herabsetzen ("Kauf nicht bei dem Verbrecher Bäcker Schmidt.").

    Durch die Werbung wird aber kein Vertrag geschlossen. Die Angaben auf dem Flyer sind also nicht einklagbar. Der Anbieter kann seine Angebote und seine Werbung auch jederzeit ändern.

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    Antwort von MissShio MissShio

    Der Alte ist dann ungültig. Ein Flyer stellt ein "Angebot an die Allgemeinheit" dar und diese sind nicht verbindlich für den Verkäufer/Anbieter.

    Meistens steht auf solchen Flyern auch drauf: "Angaben unverbindlich, Irrtum und Änderungen vorbehalten". Oder: "Mit der Herausgabe dieses Flyers verlieren alle Vorangegangenen ihre Gültigkeit." Oder so was Ähnliches.

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