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angaben beim arbeitsamt fürs zusammenziehen

Frage von patrickd patrickd

was sollte man, wenn 2 personen leistungen vom arbeitsamt erhalten und zusammenziehen wollen, der argentur erzählen, damit der eienn person die einen 400€ job hat, nicht allzu viel gestrichen wird?

danke im voraus

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Antworten (5)

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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    wenn ihr zusammenziehen wollt, wird euch eine entscheidende frage gestellt und zwar ob ihr eine bg seid... wenn ihr keine seid bekommt ihr mehr. zumindest für 1 jahr. ihr dürft allerdings nicht gemeinsam wirtschaften. also jeder zahlt seinen teil der miete und seinen teil der lebensmittel usw. selber. aber den 400 euro job müsst ihr auf jeden fall angeben. geht am besten mal auf sozialhilfe24.de und probiert mal mit dem harz4 rechner was für euch am günstigsten ist. erst jeder einzeln und dann mal beide zusammen.

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    Antwort von Todesstoss Todesstoss

    wenn beide alg 2 beziehen, ist dem 400 euro jobber nicht schon was gestrichen worden bisher? musste er doch auch angeben !

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    Antwort von silvia140359 silvia140359

    man sollte ihnen die Wahrheit erzählen, wenn man keine weiteren Schwierigkeiten bekommen will.

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    Antwort von newcomer newcomer

    vor einem Jahr wird nur ein gemeinsamer Haushalt angenommen. Eine eheähnliche Gemeinschaft kann erst lt. Gerichtsurteil nach einem Jahr angerechnet werden

    Kommentar von patrickd patrickd

    ist alles rechtlich angegeben beim arbeitsamt aber wird denn trotzdem noch prozentual etwas abgezogen ?

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    klar, der Wohnvorteil beider, da weniger Miete gezahlt wird

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    Antwort von leandra6 leandra6

    na ganz klar die Wahrheit,denn den minijob muss man beim abeitsamt angeben,dann werden die Leistungen gekürzt..

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