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Angabe von Halbwaisenrente bei Einkommensteuer

Frage von Anika21 Anika21

ich mache gerade meine Einkommensteuererklärung 2008. Ich beziehe Halbwaisenrente - muss ich das irgendwo angeben ? Wenn ja, kommt das in die Anlage R oder muss ich das bei den Einkünften aus "nicht selbständiger Arbeit " angeben ?

Dabke und Grüße Anika

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Antworten (2)

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    Antwort von catweazle01 catweazle01

    Ich bin da auch gerade bei. Waisenrente gehört in die Anlage R (steht in den Erläuterungen). Ich hab größtes Mitleid mit Dir, bin nämlich fast fertig und super genervt.

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Ja, in Anlage R: http://www.klicktipps.de/einkommensteuer2.php#anlage_r

    Auch die Faminilinkasse (Kindergeld) will die Hähe der Rente im Kalenderjahr wissen.

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