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Angabe von Gründen bei Kündigung

Frage von trueffel63 trueffel63

Habe gelesen, dass eine Kündigung, bei bis zu 10 Mitarbeitern keine Angabe von Gründen enthalten muß. Zählen zu diesen Mitarbeitern auch die "geringfügig Beschäftigten" ?

Es kann doch nicht sein, dass ein Chef aus plötzlicher, persönlicher Antipathie seinem Mitarbeiter gegenüber, nur weil der mit allen gut auskommt und der Chef relativ unbeliebt ist, den Mitarbeiter einfach vor die Tür setzen kann.

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Antworten (3)

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    Antwort von bitmap bitmap

    ''Zählen zu diesen Mitarbeitern auch die "geringfügig Beschäftigten" ? ''

    • Ja, aber die zählen nicht voll. Auch andere Teilzeitbeschäftigte zählen nicht voll.

    ''Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer ... sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.''

    http://www.buzer.de/gesetz/5503/a75460.htm

    ''Es kann doch nicht sein, dass ein Chef aus plötzlicher, persönlicher Antipathie seinem Mitarbeiter gegenüber, nur weil der mit allen gut auskommt und der Chef relativ unbeliebt ist, den Mitarbeiter einfach vor die Tür setzen kann. ''

    • Wenn er keinen Kündigungsschutz hat, dann schon.
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    Antwort von MiamiHomer MiamiHomer

    nein sollte nicht so sein ^^ bei einer fristlosen kündigung muss eh ein grund angegeben werden wie das bei einer fristgerechten aussieht kann ich dir leider nicht sage :(

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    Antwort von Oberzicke Oberzicke

    Das kann ich mir nicht vorstellen. Bei Kündigung innerhalb der Probezeit muss man - glaube ich - keine Gründe angeben. Aber ansonsten denke ich schon.

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