Hallo,
fehlende Angabe bei den Gesundheitsfragen im PKV-Vertrag sind ein häufiger Grund für spätere Probleme mit dere PKV. Man hat nur Sicherheit, wenn man alles angibt, was aufgrund der Fragen im Antrag wichtig sein könnte. Es gab schon Probleme mit der fehlenden Angabe des Schnarchens (als später ein teures Schnarchergeraät beantragt wurde).
Evtl. ist es auch sinnvoll, sich auf eigene Kosten ein Attest ausstellen zu lassen, dass der Defekt folgenlos (also spurlos) verheilt ist, und es dem antrag beizufügen.
Vielleicht hilfreich:
test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-1669604-1669862/
Wenn man als Beamtenanwärter vor der Entscheidung GKV oder PKV steht, sind noch viele andere Punkte wichtig:
• Man sollte spätere Veränderungen mit in den Vergleich einbeziehen: Nachwuchs (Kind mit Behinderung), Frühpensionierung, Sabbatjahr, Familienpause, späteres Studium/Fachschulbesuch bei unbezahltem Urlaub, nicht berufstätiger Ehegatte (in der GKV zahlt der Ehegatte ggf. Beiträge nach der Hälfte des Einkommens des PKV-Ehegatten § 240 SGB V), positive oder negative Gesundheitsprüfung des Ehegatten für die PKV, ...
• Was ist, wenn man nach der Ausbildung nicht als Beamter übernommen wird? Als Arbeitsloser kann man ab 23 nicht mehr in die GKV zurück. Der Beihilfeanspruch entfällt und die PKV-Beiträge steigen deutlich.
• Der Beihilfesatz wechselt häufig je nach Familienstand: für den aktiven Beamten, den Pensionär, die nicht berufstätige Ehefrau, den geschiedenen Beamten, die Kinder gibt es immer unterschiedliche Beihilfesätze Die PKV-Beiträge verändern sich dann auch entsprechend.
• Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, den offenen Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie (Anzahl der Sitzungen), Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) achten. Hier gibt es zwischen den Privatversicherungen (und zur GKV) große Unterschiede. Für Neugeborene kann man u.U. nur die Tarife versichern, die die Eltern bereits abgeschlossen haben. Bei behinderten Kindern kann das ein großes Problem sein.
GKV-Hilfsmittel: http://db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS
Als Beamter oder Pensionär ist eine Rückkehr in die GKV nie mehr möglich.
Wenn die Kinder in der PKV versichert werden, ist eine Versicherung in der GKV erst wieder möglich, wenn sie eine betriebliche Berufsausbildung oder ein Studium in Deutschland beginnen. Bei einer schulischen Ausbildung, bei Arbeitslosigkeit, Selbständigkeit oder als Beamtenanwärter bleiben sie in der PKV.
In der Privatversicherung werden nur notwendige Leistungen erstattet. Problematisch kann es sein, dass man erst erfährt, was notwendig ist, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden nur anerkannte Behandlungsmethoden erstattet:
§ 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:
pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf
Vielleicht interessant:
focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html
.gutefrage.net/frage/von-der-privaten-in-die-gesetzliche-krankenversicherung
bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf
pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/
Schnellsuche nach PKV: rehakids.de/phpBB2/search.php?mode=results
Die Entscheidung ist ähnlich wichtig wie ein Hauskauf. Ggf. kann auch die Verbraucherzentrale Hilfe anbieten. Ggf. Beamte fragen, die häufig Leistungen benötigen bzw. in Frühpension gegangen sind.
In der GKV kann man auch einen Erstattungstarif wählen. Dann ist man beim Arzt Privatpatient und kann die Privatrechnungen bei der Krankenkasse und der Beihilfestelle einreichen. Einzelheiten mit der gesetzlichen Krankenkasse und der Beihilfe vorher klären. Den Tarif kann man nach drei Monaten jederzeit beenden.
In Hessen gibt es für Beamte einige Besonderheiten, wenn man in der GKV bleibt.
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW
Danke für den Stern!