Ich bin erst seit diesem Jahr fest Angesteller und mache somit auch meine erste Einkommenssteuererklärung. Leider bin ich vollkommener Leie im Steuerrecht und frage mich, ob ich meine Fahrtkosten angeben kann. Ich fahre jeden Tag 70km eine Strecke zu meiner Arbeitsstätte. Also 140 km am Tag. Kann ich diese km hochgerechnet aufs Jahr als Werbungskosten angeben? Wieviel bekomme ich dann am Ende des Jahres an Geld zurück?
Antworten (8)
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2Antwort von
1stEagle1stEagle
aktuell wird ab dem 21. Kilometer gerechnet...d.h.
70 km - 20 km = 50 km
dann 50 x 0,3 EUR = 15 EUR
Dann 15 EUR * Anzahl der Arbeitstage
Bei z.B. 220 Arbeitstagen wäre das dann 15 x 220 = 3.300 EUR
Es wird immer nur die EINFACHE Strecke berechnet. Die Rückfahrt spielt keine Rolle
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andreas48andreas48 das ist aber doch nur der Wert der steuerlich relevant..die Steuerrückerstattung ermittelt sich doch dann anders anhand des zu versteuernden Einkommens
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1stEagle1stEagle stimmt, habs nur auf die WK reduziert
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andreas48andreas48
du gibst die 70 km an (weil nur eine Strecke ist steuerlich ansetzbar) und ein gutes Programm rechnet die Pendlerpauschale gleich um
und da du die volle Summe ansetzt wird bei einem Kippen der abgeschafften pendlerpauschale dir auch sofort die Steuernachzahlung gewährt und brauchst keinen Extra-Widerspruch zu formulieren
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1Antwort von
Zander1961Zander1961
Selbstverständlich kannst, solltest du sogar, die angeben. Schenke doch dem staat kein Geld. Die geben dir auch nichts.
Angeben kannst du die einfache Strecke.
Was du bekommst kann ich dir nicht sagen. Es ist aber eine ganze Menge! :-)
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regideurregideur
Die Fahrtkosten solltest Du auf jeden Fall angeben. Wie viel Du zurückbekommst kann Dir hier aber niemand sagen da es von sehr vielen Dingen abhängt.
https://www.elster.de/
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1stEagle1stEagle doch kann man und soo viele Dinge sind es nicht von denen es abhängt ;)
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regideurregideur Na ja wenn man mal von Einkommen, Werbungskosten (und alles was dazugehört!), bereits gezahlter Steuer, Altersvorsorge, Zinseinkünfte, Ausbildungs- b.z.w. Weiterbildungskosten u.s.w. mal absieht ist es wirklich nicht viel. Da die hier aber keiner von Nils Bode kennt kann ihm das sicher auch keiner sagen wie viel er zurückbekommt
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1stEagle1stEagle okay, so gesehen hast natürlich recht...ich hatte es nur auf die Werbungskosten reduziert, die in diesem Fall mit den gegebenen Angaben berücksichtigt werden :)
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regideurregideur Aber auch das reicht nicht! Er kann nicht mehr zurückbekommen wie er gezahlt hat! Wenn er im September angefangen hat zu arbeiten (nur mal angenommen!)kann es sein das da gar nicht viel bei rumkommt.
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1stEagle1stEagle ich weiß, daher habe ich auch bei der Tageszahl (220) ein "z.B." davor gesetzt :)
Aber wie gesagt, ansonsten gebe ich dir recht
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Arwen45Arwen45
Natürlich kannst Du die angeben, alles über 20 km wird rückvergütet, wieviel weiss ich nicht genau
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1stEagle1stEagle nein, das wird eben nicht rückvergütet. 0,3 EUR je Entfernungskilometer der über 20 hinaus geht wird berücksichtigt
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antola61antola61
Durch deine Lohnsteuer, die du monatlich abführst, hast du eigentlich deine Steuer bezahlt.(Als normaler Angestellter mit Steuerklasse 1 oder 4 braucht man keine Steuererklärung machen...)
Allerdings sind dabei nur 920,- € Werbungskosten berücksichtigt. Wenn du nun höhere Werbungskosten (Fahrten zur Arbeit, Fachliteratur, PC-Abschreibung, Dienstreisen, Kontoführung(immer 16,-€), Bewerbungskosten etc...) hast, solltest du eine Steuererklärung machen, weil dir dann die zuviel bezahlte Lohnsteuer rückerstattet wird.
All deine Werbungskosten trägst du in der Anlage N ein...
Fahrtkosten immer in voller Höhe (einfache Strecke) angeben, auch wenn sie erst ab dem 21.km angerechnet werden. Ich glaub zwar nicht, daß wir jemals 1 Cent von der Pendlerpauschale im Nachhinein bezahlt bekommen ( falls sie das Gesetz wieder dementsprechend ändern), aber angeben sollte man es sicherheitshalber.
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Wolfi0410Wolfi0410
Lies dich mal bei http://www.elster.de ein und lade Dir das relevante Programm runter.
Da kannst du Deine Daten eingeben, das Programm prüft auf logische Richtigkeit. Dann kannst du Dir auch schon Deine Erstattung ausrechnen lassen und alles online zum FA schicken. Wird dort sogar bevorzugt bearbeitet. Brauchst nur noch den Ausdruck unterschreiben, die Belege beifügen und zum FA schicken.
Funktioniert ganz einfach.
falsch, nur 50...die ersten 20 Kilometer werden nicht berücksichtigt
Aber angeben muss er die 70km und davon rechnen die dann 20 km ab. Er brauch nix abziehen.
das ist richtig. Aber er wollte ja auch wissen wieviel er zurück bekommen kann...daher muss er bei seiner Berechnung 20 abziehen und dann die übrigen Entfernungskilometer mal 0,3 nehmen, das Ergebnis dann mal die Arbeitstagesanzahl und her hat die Werbungskosten, die bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit berücksichtigt werden.
Vergleiche hierzu §§ 9 und 19 (1) EStG [nur zur weiteren Erläuterung :)]
achja...sorry, hatte vorhin ein bissl falsch gelesen (also deine Antwort)
Nichts für ungut ;-)