Hallo eine Frage meine Nachbarin belästigt mich so ziemlich täglich. ZB telefonisch ,mit Briefen. die sie an mein auto unter die scheibenwischer steckt. spricht auf meinen AB oder hinterlässt Klospülung als Nachricht, und so sachen .Ich habe ihr schon 100 mal gedroht einen Anwalt zu beauftragen aber es ändert sich nichts.Was kann ich tun und was für eine strafe könnte sie bekommen? Soll ich eine Fangschaltung einrichten? und Beweise sammeln ? Was kann ich gegen Beleidigungen tun?
anfrage zur belästigung
Antworten (7)
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3Antwort von
zsuzsi14zsuzsi14
wie wäre es wenn Du ihr nicht nur mit einem Anwalt drohst, sondern Dich wirklich mal an einen Anwalt wendest. Vorerst nur mal rein informativ ? Dann weißt Du genau was Du für Möglichkeiten gegen die Nachbarin hast und was Dich die ganze Sachen kosten würde.
Aber am einfachsten und sicher auch am billigsten wäre halt, Du würdest diese sicherlich ganz unangenehme Angelegenheit ignorieren. Vielleicht hört diese Frau auf, wenn sie bemerkt, das ihr Theater nichts bei Dir bewirkt.
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2Antwort von
Josymaedchen Wenn Du zur Miete wohnst, würde ich mich als erstes an den Vermieter wenden. Wenn das nicht der Fall ist solltest Du vielleicht wirklich einen Anwalt einschalten
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1Antwort von
onkelfrieda86onkelfrieda86
Du kannst zu dem zuständigen Familien Gericht (meist in der Kreisstadt) gehen und eine Einstweilige-Verfügung beantragen. Familien-Gericht klingt komisch aber die sind für Einstweilige-Verfügungen zuständig. Bei dieser Beantragung solltest du alles Mitnehmen was du dokumentiert und aufgehoben hast. Eine Sachbearbeiterin nimmt das ganze dann auf und dann wird von einem Richter entschieden ob der Verfügung statt gegeben wird. Ist die Verfügung durch so kann das unterschiedlich aussehen. Meist wird von der Person verlangt keinen Kontakt (sowohl mündlich als auch telefonisch, per E-Mail, Brief,...) zum "Opfer" mehr aufzunehmen. Dann wird von ihr velangt, dass sie zu dir einen bestimmten Abstand einhält (meist zwischen 50 und 500 Metern, kommt auf die schwere der Dilikte an). Dann muss die Person noch einen bestimmten Abstand zu deiner Wohnung einhalten (auch zwischen 50 und 500m). Sollte die Person nach Kenntnisnahme der Einstweiligen-Verfügung gegen diese Maßnahmen verstoßen so können ihr Geldstrafen bis zu 2000 € drohen. Kann sie diese nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraumes bezahlen, so kann es sein, dass sie auch mal für ein oder zwei Tage ins Gefängnis muss. Eine Einstweilige-Verfügung dauert am Anfang zwischen drei und sechs Monaten, wird aber verlängert wenn die Person häufig oder schwerwiegend gegen diese verstößt.
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hexenturmhexenturm
zuerst mal einen schiedsmann einschalten und wenn der nichts erreicht einen anwalt.
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gs1206gs1206
oder hinterlässt Klospülung als Nachricht
Hä ??? Du lässt sie also in deine Wohnung ? Ich würde den Vermieter informieren, mir mal die ganzen Zettel zusammen raffen, den AB mitnehmen und zur Polizei gehen damit. Das ist ja schon Stalking. Der Anwalt kostet dich auch noch Geld.
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omega83omega83
wenn du darauf eingehst hat sie gewonnen, so oder so
Kommentar von
onkelfrieda86onkelfrieda86 Sie hat nicht gewonnen wenn er durch Dritte darauf eingeht. Sie will ja seine persönliche Aufmerksamkeit und nicht die der Polizei o.ä.
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Ich glaube sie meint, dass die Nachbarin ihr vor die Tür macht oder so ähnlich.