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Anfrage wegen Unterschriftleistung

Frage von LutzPeter LutzPeter

In meinem Team (Wachgewerbe) kam gerade eine Sonderbelehrung bezüglich §1 GG. Absatz 1, bin ich gezwungen, sie zu unterschreiben, auch wenn ich unschuldige Mitarbeiter damit verleumde. Der Hintergrund wird mir nicht mitgeteilt. Diese Belehrung geht in die Akten. Nur weil einer misst gemacht hatte und abgedeckelt wird, muss ich diesen Irrwitz unterschreiben. Soll ich Rechtsbeistand anfordern? Ebenfalls könnte der Sachbestand der Verleumdung, Beleidigung, Mobbing, üble Nachrede zutreffen und auf mich zurückfallen, wenn ich unterschreibe.

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Antworten (6)

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    Antwort von Strabahner Strabahner

    Ja aber warum um Himmelswillen, sollte jemand, für den es ja sowieso gilt, (Wir alle!!!), extra belehrt werden! Es ist absoluter Schwachsinn. Ich würde erst einmal eine Erklärung vom Chef fordern! Ansonsten dann nur unterschreiben, mit dem Vorsatz: "INHALT NUR ZUR KENNTNIS GENOMMEN, KEINE RECHTSGÜLTIGKEIT".

    Kommentar von LutzPeter LutzPeter

    Eine Erklerung ist (mündlich)nicht zu erhoffen (Dienstgeheimnis und so). Aber danke für deine gute Antwort.

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    Antwort von docbde docbde

    Da hilft dir deine Gewerkschaft gerne weiter! Ach, du wolltest die Beiträge sparen? Tja, dann musst du wohl mit dem Halbwissen hier leben...

    Nun ja, wir kennen uns in deiner Branche nicht aus und wissen alle auch nicht, was für Konsequenzen es hat, wenn du nicht unterschreibst.

    Kommentar von LutzPeter LutzPeter

    Ich wollte lediglich nicht andere und mich belasten, nur wegen einem Quertreiber. wenn ich unterschreibe, bestätige ich im gleichem Atemzug, das alle Kollegen Ärger machen würden.

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    Antwort von svanny svanny

    Weder Laie noch Rechtsanwalt dürfen dir hier Rechtsberatungen geben.

    Mal eine Meinung: Eine Belehrung zum Grundgesetz ist nichts negatives. Warum solltest du damit jemanden verleumden?

    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    Kommentar von LutzPeter LutzPeter

    Weil das Hauptproblem damit überdeckt und überschminkt wird. Damit ist es vom Tisch, das ein Kollege sich mit mehreren Verhaltensfehlern so gedeckt wird, dass der Rest sich gleichermasen angesprochen fühlen muß. Das ist Rückendeckung seitens des Vorgesetzten.

    Kommentar von svanny svannysvanny

    Es geht doch nicht darum einen Arbeitskollegen zu schützen oder sonstiges, sondern der Arbeitgeber möchte klar machen, dass er mit evtl. Fehlverhalten nichts am Hut hat, indem er noch mal ausdrücklich auf die Menschenwürde hinweist.

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    Antwort von hundini hundini

    Was hast du für Probleme? Weshalb redest du von Mobbing usw. wenn du es unterschreibst? Verstehe ich irgendwie nicht. Oder hast du es komplett aus dem Zusammenhang gerissen? Außerdem bedeutet diese Unterschrift normalrweise nur Kenntnisnahme. Am besten mal nachfragen. Nachfragen erfüllt übrigends keinen Straftatbestand.

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    Antwort von Niklaus Niklaus

    Was hast du gegen diesen Artikel. Wie kann man damit jemanden verleumden. Bist du etwas verwirrt?

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    Antwort von Rose4440 Rose4440

    GG §1 Abs 1 - Die Würde des Menschen ist unantastbar - wieso hast Du damit Probleme ???

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