Ein Onkel, zu dem ich keinen Kontakt mehr hatte, ist verstorben. Jetzt habe ich gehört, daß er eine Menge Schulden haben soll. Wie wird jetzt weiter verfahren? Muß ich mir einen Anwalt nehmen?

Nein, Du darfst das Erbe einfach nicht annehmen, dann bekommst Du auch kein Problem mit seinen Schulden.

Falls du tatsächlich Erbe deines Onkels bist musst das Erbe ausschlagen. Da du hierzu eine Frist beachten musst, wendest du dich am Besten an das zuständige Nachlassgericht. Falls dein Onkel Kinder hatte oder seine Eltern, bzw. derjenige deiner Eltern, der sein Geschwister war noch leben, gehörst du sowieso nicht zu den Erben. Ein Erbe ausschlagen kann man vor Gericht oder bei einem Notar, den Rechtsanwalt brauchst du dazu nicht.

Innerhalb welcher Frist muß die Ausschlagung erfolgen?
Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall der Erbschaft und dem Berufungsgrund Kenntnis erlangt; vgl. § 1944 Abs. 1, 2 BGB. Der Erbe kennt dann den Berufungsgrund, wenn er weiß, weshalb die Erbschaft ihm angefallen ist und ob er gesetzlicher Erbe oder Erbe kraft einer letztwilligen Verfügung geworden ist.
(ARD Ratgeber Recht)
Anzuschreiben ist das Amtsgericht (Nachlassgericht).

Einen Anwalt brauchst Du nicht. Solltest Du als Erbe benannt werden, solltest Du dir gründlich überlegen, ob es sich nicht lohnte, das Erbe auszuschlagen, denn Man Erbt in lgeichen teilen Vermögen wie Schulden.
Für was??? Wenn er "einen Haufen Schulden" hat, gibt's ja nichts zu erben. Also, was willst du denn?
solltest du als erbe da stehen, bekommst du vom amtsgericht einen bescheid.
die erbschaft kannst du dann ausschlagen, gegen gebühr.
Indy72 am 7. April 2008 13:02 Kostet die Erbausschlagug jetzt was? Ich habe vor paar Jahren men Pflichtteil ausgeschlagen und brauchte nichts zu zahlen.
AJWhv am 7. April 2008 13:03 Bei uns kostet es 10,- Euro!
waterlilies am 7. April 2008 13:07 Die Erbausschlagung kostet (bei Überschuldung) eine Mindestgebühr. Ansonsten wird nach Nachlaßwert eine Gebühr berechnet.
@indy: das ist ein verwaltungsakt, der ist doch nicht kostenlos. es können aber alle oder mehrere erben gleichzeitig zum termin erscheinen, dann kostet das nur einmalig für alle den selben preis.

Du wirst vom zuständigen Amtsgericht angeschrieben und mußt in innerhalb einer bestimmten zum Amtsgericht und dort das Erbe ausschlagen! Hast Du Kinder, am besten gleich mitnehmen mit Partner und auch ausschlagen, dann bist Du auf der sicheren Seite und sie suchen nach weiteren Erben! Ach ja und einen Anwalt brauchst Du nicht! Vielleicht nimmt ja auch jemand anders das erbe vorher an, dann bist du eh aus der nummer raus!

Einen Haufen Schulden zu haben, bedeutet nicht automatisch, dass keine anderen Vermögenswerte vorhanden sind.
Es kann z.B. Haus- und Grundbesitz vorhanden sein.
DH! Wenn man das Erbe ausschlägst, erbt man auch keine Schulden. Es sei denn man möchte doch etwas Erben und schlägt das Erbe deswegen nicht aus. Es geht ja entweder alles oder nichts!