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Anfrage Erbrecht

gefragt von nickimaus am 07.04.2008 um 12:55 Uhr

Ein Onkel, zu dem ich keinen Kontakt mehr hatte, ist verstorben. Jetzt habe ich gehört, daß er eine Menge Schulden haben soll. Wie wird jetzt weiter verfahren? Muß ich mir einen Anwalt nehmen?


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Reply


Tippse
beantwortet von Tippse am 7. April 2008 12:56
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Nein, Du darfst das Erbe einfach nicht annehmen, dann bekommst Du auch kein Problem mit seinen Schulden.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 7. April 2008 13:04

DH! Wenn man das Erbe ausschlägst, erbt man auch keine Schulden. Es sei denn man möchte doch etwas Erben und schlägt das Erbe deswegen nicht aus. Es geht ja entweder alles oder nichts!


waterlilies
beantwortet von waterlilies am 7. April 2008 13:01
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Falls du tatsächlich Erbe deines Onkels bist musst das Erbe ausschlagen. Da du hierzu eine Frist beachten musst, wendest du dich am Besten an das zuständige Nachlassgericht. Falls dein Onkel Kinder hatte oder seine Eltern, bzw. derjenige deiner Eltern, der sein Geschwister war noch leben, gehörst du sowieso nicht zu den Erben. Ein Erbe ausschlagen kann man vor Gericht oder bei einem Notar, den Rechtsanwalt brauchst du dazu nicht.


tradaix
beantwortet von tradaix am 7. April 2008 13:08
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Innerhalb welcher Frist muß die Ausschlagung erfolgen?

Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall der Erbschaft und dem Berufungsgrund Kenntnis erlangt; vgl. § 1944 Abs. 1, 2 BGB. Der Erbe kennt dann den Berufungsgrund, wenn er weiß, weshalb die Erbschaft ihm angefallen ist und ob er gesetzlicher Erbe oder Erbe kraft einer letztwilligen Verfügung geworden ist.

(ARD Ratgeber Recht)

Anzuschreiben ist das Amtsgericht (Nachlassgericht).


Indy72
beantwortet von Indy72 am 7. April 2008 13:01
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Einen Anwalt brauchst Du nicht. Solltest Du als Erbe benannt werden, solltest Du dir gründlich überlegen, ob es sich nicht lohnte, das Erbe auszuschlagen, denn Man Erbt in lgeichen teilen Vermögen wie Schulden.


anonym
beantwortet von lamouroso am 7. April 2008 12:56
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Für was??? Wenn er "einen Haufen Schulden" hat, gibt's ja nichts zu erben. Also, was willst du denn?




Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 7. April 2008 13:03

Vermögen und Schulden werden nicht verrechnet, sondern stets in gleichen Anteilen Vererbt.

Kommentar von Auskunft am 7. April 2008 13:04

Trotz Schulden kann Besitz (Haus, Grundstück etc.) vorhanden sein.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 7. April 2008 12:58
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solltest du als erbe da stehen, bekommst du vom amtsgericht einen bescheid.

die erbschaft kannst du dann ausschlagen, gegen gebühr.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 7. April 2008 13:02

Kostet die Erbausschlagug jetzt was? Ich habe vor paar Jahren men Pflichtteil ausgeschlagen und brauchte nichts zu zahlen.

Kommentar von 0ff8b2b6e698038b70253829685dd176smallAJWhv am 7. April 2008 13:03

Bei uns kostet es 10,- Euro!

Kommentar von B1e7156b56f68f91ca896274da6882d9smallwaterlilies am 7. April 2008 13:07

Die Erbausschlagung kostet (bei Überschuldung) eine Mindestgebühr. Ansonsten wird nach Nachlaßwert eine Gebühr berechnet.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 7. April 2008 13:35

@indy: das ist ein verwaltungsakt, der ist doch nicht kostenlos. es können aber alle oder mehrere erben gleichzeitig zum termin erscheinen, dann kostet das nur einmalig für alle den selben preis.


AJWhv
beantwortet von AJWhv am 7. April 2008 13:00
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Du wirst vom zuständigen Amtsgericht angeschrieben und mußt in innerhalb einer bestimmten zum Amtsgericht und dort das Erbe ausschlagen! Hast Du Kinder, am besten gleich mitnehmen mit Partner und auch ausschlagen, dann bist Du auf der sicheren Seite und sie suchen nach weiteren Erben! Ach ja und einen Anwalt brauchst Du nicht! Vielleicht nimmt ja auch jemand anders das erbe vorher an, dann bist du eh aus der nummer raus!


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 7. April 2008 16:12
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Einen Haufen Schulden zu haben, bedeutet nicht automatisch, dass keine anderen Vermögenswerte vorhanden sind.

Es kann z.B. Haus- und Grundbesitz vorhanden sein.


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