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Anforderung auf "Miet"geld obwohl kein Mietvertrag

Frage von ela1984 ela1984

Wo fang ich am besten an!? Mein Freund hat mit seiner damaligen Freundin bei Ihren Eltern im Haus gewohnt (Es existiert kein Mietvertrag). Sie haben gemeinsam Monatlich an Ihre Eltern (Miete) gezahlt. Er ist dann von heute auf morgen ausgezogen und nun möchte Sie das Geld für die (MIete) haben. Sie ruft am Tag über 20mal an, schreibt sms usw. sie droht mit Anwalt und Polizei. Sie hat meine Eltern und Bekannte angerufen und Ihnen gerüchte über meinen Freund erzählt. Aber denke, dass schweift schon wieder vom Thema ab. Ich möchte eigentlich nur wissen, hat Sie das Recht....das Geld zu verlangen??

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Antworten (8)

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    Antwort von ehlers ehlers

    Ich deke nicht da kein Mietvertrag besteht gibt es auch keine Kündigungsfrist also auf was soll sie sich berufen?

    Kommentar von ela1984 ela1984

    Danke für deine schnelle Antwort. Ich wollte einfach mal von jemandem eine Bestätigung haben, dass Sie mit ihren Androhungen nichts bewirken kann.

    Kommentar von Auskunft AuskunftAuskunft

    Sie könnte sich z.B. auf einen mündlichen Vertrag berufen. Mündliche Verträge haben die gleiche Gültigkeit wie schriftliche.

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    Antwort von jockl jockl

    Ganz so einfach wie das in diversen Antworten dargestellt ist ist es nicht. 2 Fragen: 1. Hat der zur Mietzahlung aufgeforderte "nur" als Gast bei seiner damaligen Freundin gewohnt ? Falls ja, hat sich der Fall erledigt. Dann Anzeige wg. versch... Persönlichkeitsdelikten. 2. Könnte die Beteiligung an den Mietzahlungen der Tochter an deren Eltern als Zuschuss angesehen werden um andere Ausgaben möglich gemacht zu haben, dann auch erledigt. Ist aber die Zuzahlung eindeutig als anteilige Mietzahlung nachweisbar, dann könnte Mietrecht nach BGB greifen. NS: Ich wurde kritisiert wg. meiner Aussage: Das ist keine Rechtsberatung,was meine Kommentar auch nicht ist oder sein soll. Aber juristisch bewege ich mich nahe einer Abmahnung.

    Kommentar von ela1984 ela1984

    Naja also er hat nie das Geld überwiesen,..es ist alles so gemacht worden. Klar ist, dass die Eltern+ Tochter zusammenhalten werden und nie was nachvollzogen werden kann. Außer das was er abgehoben hat auf der Bank,...

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Auch wenn kein Mietvertrag existiert bestehen Verpflichtungen. Und die sind im BGB geregelt. D.h. er kann ganz klar zur Zahlung der Miete heran gezogen werden. Und zwar so lange, bis er ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt hat.

    Also hilft es beim Mietrecht nicht, wenn man aus dem Bauch heraus antwortet. Man muss auch die Gesetze berücksichtigen.

    Kommentar von ela1984 ela1984

    Warum muss man Kündigen wenn es nichts schriftliches gibt?? Er hat in der Wohnung alles bezahlt und jede Rechnung läuft auf Ihn,...er hat Ihr alles gelassen.

    Kommentar von Auskunft AuskunftAuskunft

    Auch mündliche Verträge haben Gültigkeit.

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    Antwort von saudo2000 saudo2000

    Ein MIETVERTRAG muss NICHT schriftlich abgeschlossen werden, bei einem Mietverhältnis ohne SCHRIFTLICHEN Vertrag tritt automatisch der MIETVERTRAG (MIETRECHT)des BGB`s in Kraft. Meines erachtens MUSS die Miete gezashlt werden.

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    Antwort von Wenne Wenne

    Die Drohgebärden mit Anwalt und Polizei sind zwar irgendwie zur Normalität geworden, werden ihr allerdings nichts bringen. Anwalt und Polizei werden sich, wenn sie ihnen ihr Anliegen schildert, wohl an den Kopf fassen und ihr erklären dass sie da schon was in der Hand haben müsste.

    Das mit den Anrufen bei deinen Eltern geht allerdings schon wieder in die Richtung Rufmord - und der ist strafbar!

    Wenn also dein Freund will, könnte er ihr mehr Schwierigkeiten machen als sie ihm!

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    Antwort von goldie25 goldie25

    Ganz klar Nein!

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    Antwort von simoneFN simoneFN

    Sie hat keinerlei Anspruch auf irgendein Geld. Es gibt keinen Mietvertrag, keine schriftlichen Vereinbarungen? Dann kuckt sie in die Röhre. Vielleicht will sie es einfach nicht wahrhaben und terrorisiert.

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    Antwort von andreas48 andreas48

    Drohgebärden helfen nicht weiter und sind völlig fehl am Platz...denn wo nichts schriftlich vereinbart ist, kann auch nichts nachvollzogen oder beansprucht werden..

    Sie sollte nur aufpassen, das sich das nicht alles ins Gegnteil verkehrt und sie eine anzeige wegen Verleumdung, übler Nachrede oder Telefon-Stalking bekommt

    Kommentar von ela1984 ela1984

    Wir möchten einfach nur unsere Ruhe und mal ein Leben ohne ein tägliches gesprech über Sie. Deshalb verzichten wir auf eine Anzeige,.. Danke, mein schlechtes Gefühl, dass ich ständig habe wegen der Sache beruhigt mich sehr. Ich hab halt Angst und kenne mich damit überhaupt nicht aus

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