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Anfechutng Verzichtserklärung nach Eheschliessung

gefragt von lichtbringer am 18.01.2009 um 1:09 Uhr

Hallo liebe User, folgende Situation: Meine Mutter ist vor 18 Jahren eine Ehe eingegangen. Die zuvorige Ehefrau verstarb. Mit dieser hat er 4 sehr gut betuchte Kinder. Meine Mutter hat mich als uneheliches Kind (11 Jahre) mit in die Ehe gebracht. Ich bin nicht adoptiert worden. Kurz nach der Eheschliessung (Anfang 1990) hat der Mann auf eine Verzichtserklärung im Falle einer Scheidung bestanden, die auch unterschrieben wurde. Dazu ist zu sagen, dass dies aus Unwissenheit geschah. Hintergrund: Meine Mutter ist im DDR System aufgewachsen und kannte sich mit solchen Gesetzen nicht aus und hat das Schreiben unter großem Drängen unterzeichnet. Ebenfalls bestand der Mann darauf, dass meine Mutter Ihrer Arbeit nicht weiter nachgeht (Imagegründe). Auch dies geschah ca. 1 später unter Druck seitens des Mannes. Meine Mutter leidet seither unter Depressionen und Zukunftsangst. Es wird von Jahr zu Jahr schlimmer. Ich habe Angst um die Gesundheit meiner Mutter. Nun überdenkt sie endlich ein Scheidung.

Nun meine Fragen in die Runde: 1. Kann man ein solche Verzichtserklärung anfechten? 2. Gilt in der Situation dennoch der staatliche Anspruch auf Unterhalt und wenn ja wie hoch fällt dieser aus bzw. wonach wird er berechnet? 3. Beinhaltet die Verzichtserklärung ebenfalls den Verzicht auf eine Zugewinngemeinschaft? 4. Habe ich als nicht adp


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pcfuzzi
beantwortet von pcfuzzi am 18. Januar 2009 01:12
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Wirklich schwierig und schwerwiegend, deine Fragestellung und der Hintergrund dazu. Deine Mutter sollte zum Rechtsanwalt gehen und sich zuvor diese Verzichtserklärung geben lassen, damit sie einen Nachweis hat.

Kommentar von BerlinerMitHerz am 18. Januar 2009 01:35

sry, aber dar bei uns solche erzwungenen verträge illegal sind, brauch sie diesen vertrag erstmal nicht, sie sollte nur auf dem schnelsten wege zum gericht und diese unterhaltsklage einreichen. ich glaube kaum, das der ehemann mit diesem (erzwungenen)vertrag ankommt, den er würde sich ja strafbar damit machen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. Januar 2009 02:09

''den er würde sich ja strafbar damit machen.''

Inwiefern?

Kommentar von BerlinerMitHerz am 18. Januar 2009 02:51

steht doch oben. aber eigendlich hat er sich ja schon strafbar gemacht, damals als er diese unterschrift erpresste, es ist halbt nur dem gericht nicht bekannt, noch nicht. kennst du das: wo kein kläger, da kein richter!?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. Januar 2009 03:46

Also ich lese da oben ''hat der Mann auf eine Verzichtserklärung im Falle einer Scheidung bestanden'' und ''hat das Schreiben unter großem Drängen unterzeichnet''. Weder aus der einen, noch aus der anderen Formulierung lese ich bis jetzt Anzeichen einer Erpressung heraus.

Aber da der Fragesteller nicht mal - trotz scheinbarer Wichtigkeit des Themas - auf Rückfragen eingeht, hab ich auch keine Lust hier weiter zu diskutieren. Ich bitte diesbezüglich um Verständnis.

Kommentar von BerlinerMitHerz am 18. Januar 2009 15:31

also mal noch ein versuch...ob ich nun sage: ich heirate dich, aber bitte unterschreibe zu erst diesen vertrag, oder ob ich sage: ich heirate dich nur, wenn du diesen vertrag unterschreibst! ist es eine epressung. einziger unterschied is doch, das erstere ist höflicher ausgedrückt. wie auch immer, solche verträge sind in deutschland null und nichtig und haben vor gericht keine gültigkeit!


aline1507
beantwortet von aline1507 am 18. Januar 2009 01:14
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Eine Verzichtserklärung ist, was ich gehört habe, eh nichtig. Egal, ob sie unterschrieben hat, oder nicht. An ihrer Stelle würde ich einen Anwalt aufsuchen, ebenso einen Psychologen. Wenn man "mittendrin" steckt (in Problemen), scheint Vieles auswegslos - ein Fachmann könnte hier bestimt ne gute Lösung finden. Viel Glück!


anonym
beantwortet von BerlinerMitHerz am 18. Januar 2009 01:19
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so etwas gibt es in der brd nicht, ist so mit also ungültig und braucht nicht mal angefechtet zu werden. man kann hier höchsten einen ehe vertrag abschliesen, dieser muss aber vor einem notar gemacht werden. also hat deine mom anspruch auf unterhalt usw.!


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 18. Januar 2009 01:13
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Eigentlich sollte alles, worauf sie verzichtet hat, in diesem Vertrag drin stehen, kann sie also nachlesen. Welche Rechte sie dennoch hat, muss sie bei einem Anwalt erfragen. Du als nicht adopiertes Kind, hast überhaupt keine Anspüche.


anonym
beantwortet von merle1611 am 18. Januar 2009 01:16
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also,was hat sie genau unterschrieben?der eheliche zugewinn bleibt,wenn sie keine gütertrennung haben.unterhalt richtet sich nach dem einkommen.kann dir dazu viel schreiben,weil ich mich im fam-rrcht gut auskenne


anonym
beantwortet von Egon30 am 18. Januar 2009 01:13
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Anwalt


bitmap
beantwortet von bitmap am 18. Januar 2009 01:13
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Was für eine ''Verzichtserklärung''?


Sunnynelly
beantwortet von Sunnynelly am 18. Januar 2009 01:16
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Da kann nur ein Anwalt raten und helfen.


konny27
beantwortet von konny27 am 18. Januar 2009 01:18
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