Hallo liebe User, folgende Situation: Meine Mutter ist vor 18 Jahren eine Ehe eingegangen. Die zuvorige Ehefrau verstarb. Mit dieser hat er 4 sehr gut betuchte Kinder. Meine Mutter hat mich als uneheliches Kind (11 Jahre) mit in die Ehe gebracht. Ich bin nicht adoptiert worden. Kurz nach der Eheschliessung (Anfang 1990) hat der Mann auf eine Verzichtserklärung im Falle einer Scheidung bestanden, die auch unterschrieben wurde. Dazu ist zu sagen, dass dies aus Unwissenheit geschah. Hintergrund: Meine Mutter ist im DDR System aufgewachsen und kannte sich mit solchen Gesetzen nicht aus und hat das Schreiben unter großem Drängen unterzeichnet. Ebenfalls bestand der Mann darauf, dass meine Mutter Ihrer Arbeit nicht weiter nachgeht (Imagegründe). Auch dies geschah ca. 1 später unter Druck seitens des Mannes. Meine Mutter leidet seither unter Depressionen und Zukunftsangst. Es wird von Jahr zu Jahr schlimmer. Ich habe Angst um die Gesundheit meiner Mutter. Nun überdenkt sie endlich ein Scheidung.
Nun meine Fragen in die Runde: 1. Kann man ein solche Verzichtserklärung anfechten? 2. Gilt in der Situation dennoch der staatliche Anspruch auf Unterhalt und wenn ja wie hoch fällt dieser aus bzw. wonach wird er berechnet? 3. Beinhaltet die Verzichtserklärung ebenfalls den Verzicht auf eine Zugewinngemeinschaft? 4. Habe ich als nicht adp
sry, aber dar bei uns solche erzwungenen verträge illegal sind, brauch sie diesen vertrag erstmal nicht, sie sollte nur auf dem schnelsten wege zum gericht und diese unterhaltsklage einreichen. ich glaube kaum, das der ehemann mit diesem (erzwungenen)vertrag ankommt, den er würde sich ja strafbar damit machen.
''den er würde sich ja strafbar damit machen.''
Inwiefern?
steht doch oben. aber eigendlich hat er sich ja schon strafbar gemacht, damals als er diese unterschrift erpresste, es ist halbt nur dem gericht nicht bekannt, noch nicht. kennst du das: wo kein kläger, da kein richter!?
Also ich lese da oben ''hat der Mann auf eine Verzichtserklärung im Falle einer Scheidung bestanden'' und ''hat das Schreiben unter großem Drängen unterzeichnet''. Weder aus der einen, noch aus der anderen Formulierung lese ich bis jetzt Anzeichen einer Erpressung heraus.
Aber da der Fragesteller nicht mal - trotz scheinbarer Wichtigkeit des Themas - auf Rückfragen eingeht, hab ich auch keine Lust hier weiter zu diskutieren. Ich bitte diesbezüglich um Verständnis.
also mal noch ein versuch...ob ich nun sage: ich heirate dich, aber bitte unterschreibe zu erst diesen vertrag, oder ob ich sage: ich heirate dich nur, wenn du diesen vertrag unterschreibst! ist es eine epressung. einziger unterschied is doch, das erstere ist höflicher ausgedrückt. wie auch immer, solche verträge sind in deutschland null und nichtig und haben vor gericht keine gültigkeit!