Kann ich das selbst erledigen? Oder muss ein Anwalt anfechten?

das kannst du selbst machen,wirst aber keinen großen erfolg damit haben,nimm dir besser einen anwalt
Du sprichst wahrscheinlich von der Anfechtungserklärung. Diese kannst Du selbst abgeben.

§ 2081 BGB
1) Die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung, durch die ein Erbe eingesetzt, ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen, ein Testamentsvollstrecker ernannt oder eine Verfügung solcher Art aufgehoben wird, erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht.
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die Einschaltung eines Anwaltes ist anzuraten
Mit einem Anwalt hast Du größere Erfolgschancen.
Die Anfechtung erfolgt vor dem Nachlassgericht. Das ist in concreto ein Amtsgericht.

Damit solltest Du einen Anwalt beauftragen. In Anlehnung an guppy ist auch noch auf die Anfechtungsfrist gem. § 2082 BGB hinzuweisen.