Kann ich das selbst erledigen? Oder muss ein Anwalt anfechten?
Anfechtung von Testament? Wie praktisch möglich?
Antworten (7)
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1Antwort von
Guppy194Guppy194
§ 2081 BGB
1) Die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung, durch die ein Erbe eingesetzt, ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen, ein Testamentsvollstrecker ernannt oder eine Verfügung solcher Art aufgehoben wird, erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht.
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die Einschaltung eines Anwaltes ist anzuraten
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1Antwort von
rockyno1 Du sprichst wahrscheinlich von der Anfechtungserklärung. Diese kannst Du selbst abgeben.
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1Antwort von
oppa02oppa02
das kannst du selbst machen,wirst aber keinen großen erfolg damit haben,nimm dir besser einen anwalt
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0Antwort von
Volker13Volker13
Damit solltest Du einen Anwalt beauftragen. In Anlehnung an guppy ist auch noch auf die Anfechtungsfrist gem. § 2082 BGB hinzuweisen.
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0Antwort von
toska59 Die Anfechtung erfolgt vor dem Nachlassgericht. Das ist in concreto ein Amtsgericht.
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