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Anfechtung von Testament? Wie praktisch möglich?

gefragt von jermainejunior am 19.04.2009 um 17:18 Uhr

Kann ich das selbst erledigen? Oder muss ein Anwalt anfechten?


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oppa02
beantwortet von oppa02 am 19. April 2009 17:19
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das kannst du selbst machen,wirst aber keinen großen erfolg damit haben,nimm dir besser einen anwalt


anonym
beantwortet von rockyno1 am 19. April 2009 17:21
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Du sprichst wahrscheinlich von der Anfechtungserklärung. Diese kannst Du selbst abgeben.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 19. April 2009 21:45
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§ 2081 BGB

1) Die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung, durch die ein Erbe eingesetzt, ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen, ein Testamentsvollstrecker ernannt oder eine Verfügung solcher Art aufgehoben wird, erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht.

...

die Einschaltung eines Anwaltes ist anzuraten


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 19. April 2009 17:20
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Mit einem Anwalt hast Du größere Erfolgschancen.


anonym
beantwortet von mausi4646 am 19. April 2009 17:20
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Geh zum Anwalt


anonym
beantwortet von toska59 am 19. April 2009 17:22
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Die Anfechtung erfolgt vor dem Nachlassgericht. Das ist in concreto ein Amtsgericht.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 19. April 2009 22:04
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Damit solltest Du einen Anwalt beauftragen. In Anlehnung an guppy ist auch noch auf die Anfechtungsfrist gem. § 2082 BGB hinzuweisen.


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