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Anfechtung von Testament? Wie praktisch möglich?

Frage von jermainejunior jermainejunior

Kann ich das selbst erledigen? Oder muss ein Anwalt anfechten?

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Antworten (7)

  • 1
    Antwort von Guppy194 Guppy194

    § 2081 BGB

    1) Die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung, durch die ein Erbe eingesetzt, ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen, ein Testamentsvollstrecker ernannt oder eine Verfügung solcher Art aufgehoben wird, erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht.

    ...

    die Einschaltung eines Anwaltes ist anzuraten

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    Antwort von rockyno1 rockyno1

    Du sprichst wahrscheinlich von der Anfechtungserklärung. Diese kannst Du selbst abgeben.

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    Antwort von oppa02 oppa02

    das kannst du selbst machen,wirst aber keinen großen erfolg damit haben,nimm dir besser einen anwalt

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Damit solltest Du einen Anwalt beauftragen. In Anlehnung an guppy ist auch noch auf die Anfechtungsfrist gem. § 2082 BGB hinzuweisen.

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    Antwort von toska59 toska59

    Die Anfechtung erfolgt vor dem Nachlassgericht. Das ist in concreto ein Amtsgericht.

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    Antwort von mausi4646 mausi4646

    Geh zum Anwalt

  • 0
    Antwort von schlossgeist schlossgeist

    Mit einem Anwalt hast Du größere Erfolgschancen.

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