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Anfechtung eines KFZ Kaufvertrages wegen arglistiger täuschungn

Frage von azim1990 azim1990

Hallo,

um gleich zur Sache zu kommen muss ich sagen, dass ich am 14.02.2010 meinen alten VW Polo an eine Frau verkauft habe.

Den Wagen hatte ich ca. 6monate zuvor für 3000€ gekauft gehabt

104.000 km

Bj: 1999

In den 6 monaten wo ich den Wagen besaß hab ich ca.2000€ investieren müssen, wegen defekten fensterhebern, erst linke seite, danach die rechte seite. Dann hab ich nochmal gut 1000€ für einen Getriebewechsel ausgegeben, dann kam noch die Zylinderkopfdichtung und weitere kleinigkeiten, insgesamt ca. 2000€ kosten.

Danach hatte ich natürlich die nase voll von dem Wagen und wollte ihn verkaufen, und hab ihn für 3200€ weiterverkauft.

Heute bekomm ich einen Brief vom Anwalt der Käuferin, die mich wegen "arglistiger Täuschung" anklagen will.

Der Wagen hatte einen Totalschaden bevor ich ihn gekauft habe, der jedoch anscheinend repariert wurden war. Davon hat mir leider der Händler nichts gesagt, und nun soll ich angeklagt werden.

Da der Wagen mein erstes Fahrzeug war, hab ich den fehler gemacht keinen Kaufvertrag beim Händler zu machen, jedoch als ich den Wagen verkauft habe, hab ich einen Kaufvertrag mit der Käuferin gemacht, den ich leider nicht mehr finde, da schon über 1Jahr vergangen ist.

Was könnte ich eurer meinung nach machen?

Wie stehen meine Chancen, denn die Frau will 3200€ + Reparatur- und Anwaltskosten von mir?

Vielen dank für eure Hilfe im vorraus

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Antworten (16)

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    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Moin,

    was du damit gefahren bist ist unerheblich.

    Du müsstest beweisen können, dass der Händler dir das Fz als unfallfrei verkauft hat.

    Da du offensichtlich keinen Kaufvertrag usw. hast, wirst du das kaum beweisen können.

    selbst wenn Du das beweisen könntest, wäre das für die jetzige Eigentümerin egal.

    EDu wirst wohl das Fz zum Kaufpreis zurücknehmen müssen.

    Wenn der Händler von dem du das Fz gekauft hast dich betuppt hat, musst du selbst gegen den vorgehen.

    Die Frau hat von dir offenbar ein Fz als unfallfrei gekauft.

    Wenn das nicht so ist, bist du und kein anderer der Ansprechpartner.

    Was du mit deinem Händler machst ist egal.

    Der Anwalt der Frau hat also Recht.

    Um die Kosten in Grenzen zu halten kannste nur das Fz zurücknehmen.

    Den Händler musste dann selbst anspringen.

     

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    Antwort von gargamel111 gargamel111

    Bist Du GANZ sicher, dass Du bei einem Händler einen Wagen gekauft hast ohne Kaufvertrag. Ich halte das für ziemlich unmöglich. Aus verschiedenen Gründen. Wenn dem WIRKLICH so war, dann hast Du eine (kleine) Chance, um einen Anzeige wegen Betrug herumzukommen. Wenn nicht, dann kann es sein, dass die Dame (oder deren Anwalt) den Vertrag findet :-(

    Kommentar von gargamel111 gargamel111gargamel111

    Ach ja, zu Deiner Frage nach der Verjährungsfrist: 3 Jahre zum Jahresende.

    Kommentar von azim1990 azim1990

    ich bin mir ziemlich sicher, dass ich beim kauf selbst keinen vertrag unterschrieben habe, das war so ein "hinterhof" händler mit einigen kleinwagen und einigen unfallwagen.

    ich hab ihm eine anzahlung von 700€ gemacht, davon hatte ich eine quittung bekommen und danach hab ich die restlichen 2300€ gezahlt, schlüssel und papiere bekommen, dann bin ich weg.

    Kommentar von gargamel111 gargamel111gargamel111

    Ok, wenn der Händler krumme Dinger dreht ist das nicht unbedingt Dein Bier. Nur: Wie willst Du beweisen, dass der Händler Dir nicht gesagt hat, dass es ein Unfallwagen ist? Ich seh da so keine Chance. Da ist die Dame in einer wesentlich besseren Position.

    Kommentar von gargamel111 gargamel111gargamel111

    Sehe gerade Deinen Kommentar unten: Das heißt, der Anwalt weiß schon, dass die Kiste als Totalschaden an Deinen alten Händler ging. Und kann das auch beweisen. Vielleicht kommt dann ein wenig Licht in die Sache. Wenn der Händler nun nicht beweisen kann, dass er Dir das Ding als Unfallwagen verkauft hat, dann könntest Du eine Chance haben. Richtig groß ist sie nicht. Und ja, zuerst einmal musst Du das mit Deiner Käuferin regeln. Dann geht das Ganze wieder los zwischen Dir und Deinem Händler.

    Kommentar von azim1990 azim1990

    kann ich den wegen betrug oder so anzeigen, da ich von ihm keinen kaufvertrag bekommen habe?

    Kommentar von gargamel111 gargamel111gargamel111

    Nein, das allein ist noch kein Betrug. Da dürfte eher das Finanzamt interessieren. Aber wenn Du nachweisen kannst, dass er Dir nichts von dem Unfallwagen gesagt hat, dann schon. Und dann kommt er für alles auf, was jetzt an Dir hängen bleibt.

    Kommentar von azim1990 azim1990

    hmmm... also mir hat der händler nichts vom unfall erzählt, meinem vater nicht 2 bekannten auch nicht und mein onkel hat den wagen mit meinem vater paar tage später abgeholt gehabt, da wurde auch nichts erwähnt, würden die aussagen von denen reichen, oder wie sollte ich da vor gehen?

    sind hier vll bissl viele fragen, aber hab halt erst am freitag einen termin bei meinem anwalt bekommen und wäre sehr gerne dafür vorbereitet.

    Kommentar von azim1990 azim1990

    apropo finanzamt, kann ich da dann vll auch probleme bekommen?

    denn ich weis ja nicht ob der da seine steuern für den verkauften wagen gezahlt hat, nicht das man mir dann noch steuerhinterziehung oder sonst was anhängt? ich bezahl schon genug steuern wenn ich meine entgeltabrechnung am ende des monats ansehe...

    Kommentar von gargamel111 gargamel111gargamel111

    Nein, Du bekommst da kein Problem, das ist dem Händler seine Sache, keine Angst. Und wenn zwei Bekannte, der Vater und der Onkel, also vier Zeugen dabei waren und alle sagen: kein Vertrag, keine Erwähnung von einem Unfall, dann ist das schon mal nicht so schlecht.

    Kommentar von azim1990 azim1990

    gut, vielen dank für deine hilfe...

    ich gehe mal am freitag zu meinem anwalt und schilder dem die ganze sache, jetzt geh ich aber erst einmal raus etwas frische luft schnappen...

    ich halte dann mal hier alles am laufen, bis die sache (hoffentlich schnell) abgeschlossen worden ist

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    Antwort von azim1990 azim1990

    so, endlich nach monaten des hin und hers kam ein schreiben von der staatsanwaltschaft, dass die ermittlungen gegen mich eingestellt worden sind. ich hoffe mal, dass für die junge dame der schuldige gefunden worden ist und nun zahlen darf/muss...

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    Antwort von azim1990 azim1990

    Hallo Leute...

    nach zig monaten ist immer noch kein ende in sicht, aber ich hab paar neuigkeiten, falls jemandem der gleiche mist passiert... ich hab den wagen 2009 gekauft gehabt, 2005 hatte der wagen einen Totalschaden und ging dann an eine firma, von dort aus kaufte mein LIEBER händler den wagen unrepariert und hat ihn anscheinend repariert, danach habe ich den als unfallfrei gekauft. so viel zur sache

    ich wurde verklagt wegen "arglistiger täuschung" und sollte den ganzen betrag an die dame zahlen, der ich guten gewissens den wagen verkauft habe. naja monatelang gingen schreiben zwischen den anwälten hin und her... dann mischte sich auch noch der liebe nette anwalt von meinem händler ein, der dann plötztlich behauptete das ein sichtbarer unfallschaden vorlag, als ich bei ihm den wagen kaufte, glücklicherweise hatte ich zufällig paar bilder vom wagen gemacht, als der noch auf dem hof vom händler stand, diese sind dann bei meinem anwalt gelandet. danach gabs lange lange nichts (bzw unnötiges kleinkram), dann bekam ich plötziche ein schreiben von der polizei als "beschuldigtenvernehmung" oder so was in der art, weiss nicht mehr genau. bin dann halt wieder zum anwalt und hab von ihm die info bekommen, das alle die dieses auto besessen haben vom anwalt der jungen dame eine anklage wegen betruges bekommen haben (kein plan wieso). nun kommt das problem, da es um BETRUG geht, sagt mein anwalt, dass er mich vertregen kann, jedoch das, dass meine rechtschutzversicherung keine kosten übernimmt, egal ob schuldig oder nicht.

    hmmm soll ich die sache vom anwalt aus machen oder selbst bei der polizei erscheinen, was meint ihr?? ich hab 3 zeugen, die bestätigen können, dass der händler nichts von einem unfall erwähnt hat.

    wenn einem zufällig mal das selbe passieren sollte, kann der sich gern bei mir melden, helfe gerne...

    wünsch euch noch nen schönen tag

    bye

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    Antwort von azim1990 azim1990

    so, war letztens bei meinem anwalt und der meinte das ich eigentlich gute chancen habe, da beim ADAC-Kaufvertrag bei unfallfrei dabei steht, "laut meiner kentniss" oder sowas in der art, d.h. das ich der dame nichts garantiert haben kann, da ich selbst nichts wusste.

    davor war ich noch bei meinem alten händler und der hat dann mir (vor meinem vater und einem bekannten (als zeugen)) gesagt, das wohl vergessen worden sei mir vom unfall bescheid zu sagen beim autokauf.

    mein anwalt hat der anderen partei nun einen brief geschickt, nun muss ich mal abwarten was sonst noch so passiert, er hat direkt gefordert das verfahren einzustellen, da ich für keine unfallfreiheit GARANTIEREN kann und da der händler unter zeugenaussagen bestätigt hat das ich vom unfall nichts wusste.

    nun muss ich halt abwarten, ob es vor gericht geht, oder ob das verfahren hoffentlich eingestellt wird...

    ich halte euch weiter am laufen, wenn ich was neues höre...

    allen noch schöne feiertage byeee

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    Antwort von Anton96 Anton96

    Zunächst einmal ist die Frage zu klären ob du den Wagen als Unfallfrei verkauft hast, wen du das getan hast dann stehen die Chancen der Frau recht gut. Es ist dabei egal ob du vorher selber beschissen wurdest, die Frau hat einen Anspruch gegen dich und du deinerseits kannst dann versuchen deinen Schaden beim Verkäufer geltend zu machen.

    Was die arglistige Täuschung angeht, das ist eher ein Begriff aus dem Zivilrechtliche Bereich, eine Strafrechtliche Anklage ist da erst einmal nicht zu befürchten. Die Frau versucht nur ihre zivilrechtlichen Ansprüche gegen dich mit hilfe eines Anwalts geltend zu machen und es ist normal, das wenn eine gütige Einigung nicht möglich ist einem Gericht  das ganze zur Entscheidung vorgelegt wird.

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    Antwort von azim1990 azim1990

    so, heute gehe ich mal zu meinem (scheiß) händler, mal schaun was er sagt..

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    Antwort von kjo221058 kjo221058

    laßt doch mal die keule in der schublade, bitte um die zusendung der schriftlichen zusage für diese gegensätzliche sachlage ( kopie des kaufvertrages ) des privatverkaufs und zwischenzeitlich kann ja bestimmt über die fahrgestellnummer sowie das kfz - kennzeichen der oder die vorherigen halter festgestellt werden.

    vielleicht gibt es ja noch eine kopie vom fahrzeugbrief ?

    dann kann man immer noch sehen was - wie - wo  geht!

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    Antwort von azim1990 azim1990

    so, hab mal kurz bei facebook und wkw gesucht und hab die dame gefunden, dere ich das auto verkauft habe, haltet ihr es für sinnvoll, das ich versuchen sollte ihr die sache zu schildern?

    ich kann mir nähmlich denken, das sie vll denkt das ich der schuldige bin und nicht so gut mit mir reden möchte?

    Also, sollte ich sie mal anschreiben oder alles über nen anwalt laufen lassen?

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    Antwort von darkhouse darkhouse

    Wie schon gesagt wurde, bist du schon in der Pflicht. Es ist vieles dumm gelaufen, aber du kommst da nur raus, wenn du mit der Käuferin einen Kaufvertrag mit einem Gewährleistungsausschluss hast. Das kannst du als Privatverkäufer tun. "Gekauft wie gesehen" dürfte vor Gericht nicht ausreichen, wenn man den Schaden nicht sehen konnte. Aber auch der Gewährleistungsausschluss greift nicht, wenn Schäden arglistig verschwiegen werden ("unfallfrei"). Das ist bei dir nicht der Fall, auch wenn das schwer zu beweisen ist. Besser: Auto zurücknehmen, evtl. Preisnachlass verhandeln, weitere Kosten sparen. Bei deinem Händler wirst du auch schlechte Karten haben, d. h. du hast die Schei... am Hacken... Leider. Auch wenn das Sprichwort so alt klingt: Aus Schaden wird man klug. Dir passiert das nie wieder.

    Kommentar von azim1990 azim1990

    naja, am freitag hab ich mal einen termin bei meinem anwalt, ich war mit 2 bekannten und meinem vater bei dem händler den wagen zu besichtigen, des weis ich noch, würden deren aussagen, wenn es vor gericht geht was nützen?

    mir persöhnlich wäre es natürlich am liebsten, das der händler den wagen zurücknimmt und somit eigentlich keine kosten für mich entstehen und die dame auch ihr geld zurück bekommt, ich bin kein betrüger und will wegen so einem scheiß (tut mir leid für meinen wortlaut) nicht angeklagt werden.

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    Antwort von FordPrefect FordPrefect

    Hoffnungslos, sofern Du keine belastbaren Beweise für Deine Version aufbieten kannst. Biete der Frau an, das Fahrzeug ohne Anerkennung einer Schuld zurückzunehmen gegen Erstattung des Kaufpreises. Sofern der Wagen tatsächlich einen Unfallschaden hatte, würdest Du einen Prozess wegen verdeckter / verschwiegener Mängel mit hoher Wahrscheinlichkeit verlieren, und hättest nicht nur den Schaden, sondern evtl. ein Verfahren wegen Betrugs am Hals.

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    Antwort von azim1990 azim1990

    also ich kann mich nur noch grau daran erinnern, und den kaufvertrag mit der frau hab ich heute ohne erfolg gesucht, jedoch werde ich noch weitersuchen.

    wie würde die sache ausgewehen, wenn auf dem vertrag "gekauft wie gesehen" steht, denn ich glaub das ich dass da drauf geschrieben habe, bin mir leider nicht ganz sicher.

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    Antwort von Tippse Tippse

    Auf jeden Fall selbst einen Anwalt nehmen. Ohne Kaufvertrag und Belege wird es schwierig - vor allem, wenn in dem Kaufvertrag nicht "gekauft wie gesehen und probegefahren" steht. Du kannst natürlich noch probieren, die gegnerische Anwältin zu kontaktieren und ihr genau das so mitzuteilen, ist aber fraglich, ob es was bringt.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Bei einem verschwiegenen Unfallschaden nützt auch der Passus gekauft wie gesehen nichts, der Schütz nur bei offensichtlichen Mängeln. In diesem Fall hätte er schon auf den reparierten Totalschaden hinweisen müssen. Es ist übrigens egal ob azim1990 von dem Schaden wusste oder nicht, die Frau kann definitiv auf Rückabwicklung des Kaufvertrags bestehen,

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    Antwort von Babyface86 Babyface86

    2000€ für fensterheber?? sind die aus 18  karat gold??

     

    und zu der frau, sie kann dir den buckel runter rutschen, falls du im kaufvertrag geschrieben hsat, dass du das autp ohne garantie verkaufst

    Kommentar von azim1990 azim1990

    die 2000€ sind für alle reperaturen draufgegangen, getriebe, fensterheber, zylinderkopfdichtung und kleinigkeiten...

    Kommentar von gargamel111 gargamel111gargamel111

    @Tippse: Er ist Privatmann und kann gar keine Garantie geben.

    Nicht erwähnte Unfallschäden fallen nicht unter "Garantie", sondern unter arglistig verschwiegene Mängel.

    Kommentar von azim1990 azim1990

    kann sein, aber ich wusste ja selbst nichts von dem totalschaden.

    im brief vom anwalt steht, das der wagen von einer firma mit totalschaden aufgekauft wurde, dieser wurde dann so an meinen händler geliefert. mein (scheiß) händler muss dann den wagen reperiert und mir verkauft haben, ohne irgendwas davon zu nennen.

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    Antwort von DPawi DPawi

    da hast du jetzt ein großes Problem. Du kannst nicht belegen, dass du davon nix wusstest und somit hast du schon Schwierigkeiten den Schaden an den Händler weiterzureichen, denn du hättest ja ebenfalls das Recht zur Reklamation bzw. Schadensersatzforderung. Nimm dir nen Anwalt.

    Kommentar von azim1990 azim1990

    naja, da ich keinen kaufvertrag abgeschlossen habe (erstes auto, war sehr naiv) hab ich meine chancen sehr schlecht geschätzt und wusste ja nichts vom Schaden.

    Dabei würd ich gerne wissen, wie lang kann den so ein Kaufvertrag aufrechterhalten bleiben, ich dachte so ca. 6monate, ich hab aber eben etwas von 2 jahren gelesen...

    kannst du mir da vll einen rat oder eine antwort geben?

    Kommentar von DPawi DPawiDPawi

    ein Kaufvertrag ist solange gültig, wie man daraus noch irgendwas herleiten kann (Ansprüche etc.). Die Verjährung bei Privatverkauf liegt bei 30 Jahren. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Wenn du im Kaufvertrag angegeben hast, dass der Wagen unfallfrei ist, ist das z.B. schon eine Täuschung und kann evtl. bereits Schadenansprüche nach sich ziehen. Diese könntest du natürlich an den vorherigen Besitzer "weiterreichen" aber ohne Vertrag wirst du da kaum Nachweise liefern können, dass er es nicht gesagt hat etc.

    Kommentar von azim1990 azim1990

    ja, aber müsste der händler nicht auch beweisen das er dann angeblich gesagt hat, das ich vom unfall wusste?

    es liegt kein kaufvertrag vor, der dies bestätigt.

    Kommentar von DPawi DPawiDPawi

    grundsätzlich schon aber dann steht Aussage gegen Aussage.

    Kommentar von azim1990 azim1990

    und was würde dann geschehen?

    in dem schreiben vom anwalt steht, das ich mich bei meinem händler melden soll, des mach ich dann am besten morgen mittag oder fahr freitag gleich zu dem, vll macht der mir ein angebot, ich kann mir nähmlich gut vorstellen das der krumme dinger dreht.

    mal abwarten und das beste hoffen...

    an alle die ein auto kaufen wollen, haltet euch am besten fern von oggersheim und von den dortigen händlern...

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt wird sich der Richter beide Parteien anhören und dann seine Entscheidung treffen, wenn er dir glaub dann hat der Verkäufer die Arschkarte. wen ner dem Verkäufer glaubt dann hast du sie.

    Sobald der Verkäufer zugibt das er das Fahrzeug an dich verkauft hat  hast du recht gute Karten, er kann dann höchsten noch behaupten du hättest den Totalschaden selber verursacht und den Schaden vor dem Verkauf des Fahrzeuh beheben lassen oder selber behoben, was wenn man ehrlich ist nicht sehr glaubhaft wäre.

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    Antwort von azim1990 azim1990

    ich muss noch sagen, das ich in den 6 monaten ca. 10.000km damit gefahren bin.

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