Hallo,
um gleich zur Sache zu kommen muss ich sagen, dass ich am 14.02.2010 meinen alten VW Polo an eine Frau verkauft habe.
Den Wagen hatte ich ca. 6monate zuvor für 3000€ gekauft gehabt
104.000 km
Bj: 1999
In den 6 monaten wo ich den Wagen besaß hab ich ca.2000€ investieren müssen, wegen defekten fensterhebern, erst linke seite, danach die rechte seite. Dann hab ich nochmal gut 1000€ für einen Getriebewechsel ausgegeben, dann kam noch die Zylinderkopfdichtung und weitere kleinigkeiten, insgesamt ca. 2000€ kosten.
Danach hatte ich natürlich die nase voll von dem Wagen und wollte ihn verkaufen, und hab ihn für 3200€ weiterverkauft.
Heute bekomm ich einen Brief vom Anwalt der Käuferin, die mich wegen "arglistiger Täuschung" anklagen will.
Der Wagen hatte einen Totalschaden bevor ich ihn gekauft habe, der jedoch anscheinend repariert wurden war. Davon hat mir leider der Händler nichts gesagt, und nun soll ich angeklagt werden.
Da der Wagen mein erstes Fahrzeug war, hab ich den fehler gemacht keinen Kaufvertrag beim Händler zu machen, jedoch als ich den Wagen verkauft habe, hab ich einen Kaufvertrag mit der Käuferin gemacht, den ich leider nicht mehr finde, da schon über 1Jahr vergangen ist.
Was könnte ich eurer meinung nach machen?
Wie stehen meine Chancen, denn die Frau will 3200€ + Reparatur- und Anwaltskosten von mir?
Vielen dank für eure Hilfe im vorraus
Ach ja, zu Deiner Frage nach der Verjährungsfrist: 3 Jahre zum Jahresende.