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Anfechtung eines Ehevertrages

Frage von Myhope Myhope

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe nach meiner Ehe einen Ehevertrag unterschrieben, in dem folgendes beinhaltet ist:

Gütertrennung! Für den Fall der SCheidung unserer Ehe verzichten wir wechselseitig auf jefliche Unterhaltsansprüche und Unterhaltsbeiträge, und za auch für den Fall der Not, soweit nachstehend nicht etwas anderes geregelt ist.

Wir nehmen den Verzicht hiermit wecselseitig an.

Der Unerhaltsverzicht gilt jedoch nicht für den Fall und für die Zeit, in welcher ein Ehegatte durch Betreuung gemeinsamer Kinder an der Ausübung seines Berufes gehindert oder in der Ausübung sehr beschränkt ist. Für diesen Fall und für diesen Zeitraum verbleibt es bei den gesetzlichen Unterhaltsansprüchen des betreueenden Ehegatten. Dieser hat darüber hinaus auch nach Abschluss der Betreuungsphase für eine Übergangszeit gesetzliche Unterhalsansprüche, wenn ihm der Wiedereinstieg in den Beruf nich sogleich gelingt.

Bisher hat er keinen Cent bezahlt, da seine Anwältin der Meiniung ist, das ich ganztags arbeiten gehen kann, da die Kinder in einer Ganztagsbereuung sind, das heisst, sie sind in der Schule und anschliessen im Hort, sie werden um ca. 15:00h von mir abgeholt.

Ein Ganztagsanstellung ist nich zu finden, da auch Mütter mit minderjährigen Kindern ungern genommen werden, da die Kinder erkranken könnten. Habe ich eine chance diesen Anspruch geltend zu machen und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, das ich beim Gericht verlieren werde???

LG Myhope

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Seeteufel Seeteufel

    Hier ist ein Anwalt gefragt. Wenn du hier nicht zufällig auf einen stößt, wird es immer nur Halbwahrheiten geben.

    Kommentar von Seeteufel SeeteufelSeeteufel

    Danke für das schnelle Sternchen. Das Seeteufel wünscht dir viel Erfolg.

    Kommentar von Myhope Myhope

    Danke! Das merkt man schon an den 08/15 Antworten;-)

    Kommentar von Reling RelingReling

    Die "08/15-Antworten" sind leider faktisch richtig. Ein Anwalt, sofern er seriös ist, wird dir nichts anderes sagen.

  • 1
    Antwort von micky2009 micky2009

    Da wird dir wohl nichts Anderes übrigbleiben als arbeiten zu gehen ( wie viele andere Mütter auch)

    Kommentar von Myhope Myhope

    Leider hatte ich in meiem Text vergessen, zu erwähnen, das ich einer geringfügigen Beschäfitugng nach gehe!

  • 0
    Antwort von Reling Reling

    Ich wüsste nicht, was dich vom Arbeiten abhalten sollte. Die Kinder sind ganztags untergebracht, also ist das kein Problem.

    Der Ehevertrag ist absolut nicht sittenwidrig, also ist er nicht anfechtbar. Für die Arbeitsmarktsituation kann dein Ex nichts.

    Tipp: wende dich an eine Zeitarbeits- bzw Personalvermittlungsfirma, dort sind die Chancen einen brauchbaren Arbeitsplatz zu finden, nicht schlecht.

    Kommentar von Myhope Myhope

    Leider hatte ich in meiem Text vergessen, zu erwähnen, das ich einer geringfügigen Beschäfitugng nach gehe!

    Kommentar von Reling RelingReling

    Und? Das ändert an den Fakten nichts.

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