Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe nach meiner Ehe einen Ehevertrag unterschrieben, in dem folgendes beinhaltet ist:
Gütertrennung! Für den Fall der SCheidung unserer Ehe verzichten wir wechselseitig auf jefliche Unterhaltsansprüche und Unterhaltsbeiträge, und za auch für den Fall der Not, soweit nachstehend nicht etwas anderes geregelt ist.
Wir nehmen den Verzicht hiermit wecselseitig an.
Der Unerhaltsverzicht gilt jedoch nicht für den Fall und für die Zeit, in welcher ein Ehegatte durch Betreuung gemeinsamer Kinder an der Ausübung seines Berufes gehindert oder in der Ausübung sehr beschränkt ist. Für diesen Fall und für diesen Zeitraum verbleibt es bei den gesetzlichen Unterhaltsansprüchen des betreueenden Ehegatten. Dieser hat darüber hinaus auch nach Abschluss der Betreuungsphase für eine Übergangszeit gesetzliche Unterhalsansprüche, wenn ihm der Wiedereinstieg in den Beruf nich sogleich gelingt.
Bisher hat er keinen Cent bezahlt, da seine Anwältin der Meiniung ist, das ich ganztags arbeiten gehen kann, da die Kinder in einer Ganztagsbereuung sind, das heisst, sie sind in der Schule und anschliessen im Hort, sie werden um ca. 15:00h von mir abgeholt.
Ein Ganztagsanstellung ist nich zu finden, da auch Mütter mit minderjährigen Kindern ungern genommen werden, da die Kinder erkranken könnten. Habe ich eine chance diesen Anspruch geltend zu machen und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, das ich beim Gericht verlieren werde???
LG Myhope
Danke für das schnelle Sternchen. Das Seeteufel wünscht dir viel Erfolg.