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Anfechtung Beschluß Eigentümerversammlung

Frage von ErsterSchnee ErsterSchnee

Kann ich einen Beschluß von einer Eigentümerversammlung "einfach so" anfechten oder muß ich zwingend dafür einen Anwalt haben? Und wenn ja - was würde das kosten?

Kleine Hintergrundinfo: Der gefaßte Beschluß hätte eigentlich einstimmig erfolgen müssen, lt. Verwalter kann aber auch die Mehrheit zustimmen und damit erlangt der Beschluß Gültigkeit, wenn er nicht innerhalb eines Monats angefochten wird. Auf der Versammlung wurde der Beschluß mit einer einzigen Stimme mehr angenommen - es ist also schon so, daß diverse Eigentümer dagegen waren.

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Antworten (3)

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    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    Beschlussanfechtungen richtet der ET ans Gericht - geanu heißt das die freiwilloige Gerichtsbarkeit und ist dem Amtsgericht untergeordnet. Hierfür braucht man keinen Anwalt. Allerdings hast du - wie du bereits weißt - 1 Monat Ziet. Mehr nicht.

  • 1
    Antwort von Drogan Drogan

    Wenn nichts weiter in der Satzung steht, dann kannst Du den Antrag selbst anfechten. In diesem Fall wäre also eine weitere Eigentümerversammlung die Folge.

    Gibt es da noch keine Einigung, so kann eine Schlichtung eingeleitet werden und zu guter Letzt eine richterliche Entscheidung. Sprich Deinen Verwalter rechtsverbindlich an.

    Welches Gericht dafür zuständig ist, das ist hier nicht ersichtlich. Vor einigen Gerichten ist ein Anwalt zwingend vorgeschrieben.

    mfg

  • 1
    Antwort von barolo86 barolo86

    es reicht wenn du die Abstimmung schriftlich anfichst, dann muss die Eiegntümerversammlung nochmal stattfinden und abstimmen einen Anwalt brauchst du dazu nicht

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    das sit doch totaler Quatsch. Beschlussanfechtung landet vor Gericht.

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