Ich habe viele Antworten zu diesem Thema gelesen die ähnlich sind, aber alles nicht so richtig meine Fragen beantworten. Ich bin Selbstständig und arbeite für verschiedene Eventfirmen, baue z.B. Messen, Werbeveranstaltungen auf, statte Schulungs- oder Tagungsräume mit kundeneigenen Materialien aus. Das heißt für mich in ganz Deutschland unterwegs zu sein. Die dafür nötigen Autos (zwischen Kleintransportern bis zu LKW) werden vom Auftraggeber angemietet und mir Projektbezogen zur Verfügung gestellt. Manchmal habe ich kurze Anfahrtswege und manchmal brauche ich einen ganzen Tag um an den Erfüllungsort zukommen. Die Auftraggeber würden am liebsten diese Zeiten ganz unter den Tisch fallen lassen. Frage: 1. Stelle ich üblicherweise die Fahrzeiten als Kilometerpauschale mit 0,30 € in Rechnung oder zählt das ehr als Arbeitszeit und wird als Stundenlohn abgerechnet? 2. Rechne ich Hin- und Rückfahrt ab und das gleichermaßen. 3. Wenn ich eine Kilometerpauschale in Rechnung stelle ist das die richtige Bezeichnung auf der Rechnung? 4. Und noch eine Frage, wie rechne ich das ab, wenn ich bei der Fahrt nur Beifahrer bin.
Danke schon jetzt
Vielen Dank, da habe ich schon eine Grundlage. Die Anfrage bei der IHK werde ich auf jeden Fall machen.